84-Jährige muss wegen Ladendiebstahl für 90 Tage in den Knast
84-Jährige muss wegen Ladendiebstahl für 90 Tage in den Knast
Datum: 27.10.2017 - 07:09 Uhr
Ingrid M. lebt im malerischen Bad Wörishofen im Bayern. Wobei ihre Situation wohl treffender mit dem Wort »überlebt« beschrieben ist. Denn nach Abzug der Fixkosten wie Miete und Nebenkosten bleiben der 84-Jährigen gerade einmal 100 Euro von ihrer mickrigen Rente übrig. Davon versuchte die ehemalige Schneiderin mehr schlecht als recht ihren Lebensabend zu bestreiten. Nachdem ihre Nahrung über mehrere Wochen nur aus Knäckebrot und Wasser bestanden hatte und ihr selbst die zur Pflege notwendigen Toilettenartikel ausgegangen sind, wusste sich Ingrid M. nicht anders zu helfen, als »lange Finger« in einem örtlichen Supermarkt zu machen. Erwartungsgemäß wurde sie ertappt, angezeigt und zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Weil sich aber an ihrer Situation nichts geändert hatte und am Ende des Geldes wieder reichlich Monat übrig war, wurde Ingrid M. wiederholt straffällig. Insgesamt wurde sie fünf Mal bei Ladendiebstählen erwischt. Am Landgericht Memmingen sah man in Ingrid M. wohl eine gewerbsmäßige Ladendiebin, die nun die volle Härte des Gesetzes trifft. Für die insgesamt fünf Diebstähle und den Verstoß gegen die Bewährungsauflagen muss die 84-jährige Rentnerin für 90 Tage in den Knast. Der Wert der Waren, den Ingrid M. mitgehen lassen wollte, liegt bei ungefähr 70 Euro.
Zum Vergleich: in jüngerer Vergangenheit erhielten zahlreiche Kinderschänder und Vergewaltiger, zumindest wenn sie den »passenden« Hintergrund vorweisen konnten, Bewährungsstrafen und durften den Gerichtssaal verlassen. Bei Rentnerin Ingrid M. aber, die aus Hunger und Verzweiflung Waren im Wert von 70 Euro mitgehen lassen wollte, schlägt die deutsche Justiz erbarmungslos zu. Und die Politik schließt sich direkt an: ein Gnadengesuch an das bayrische Justizministerium wurde abgelehnt.
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