70 Jahre Grundgesetz - (k)ein Grund zum Feiern
70 Jahre Grundgesetz - (k)ein Grund zum Feiern
Datum: 17.05.2019 - 11:19 Uhr
Eine alte Binsenweisheit in Deutschland sagt, dass man Geburtstage nicht vorfeiern soll; das würde Unglück bringen. Das Grundgesetz wird es vermutlich nicht gestört haben, dass man bereits gestern eine Feierstunde aus Anlass seines 70. Geburtstages abhielt, auch wenn es erst am 23. Mai 1949 unterzeichnet und verkündet wurde. Es hat ohnehin schon so viel über sich ergehen lassen müssen, dass diese Vorverlegung wohl einer der geringeren Anlässe für einen Protest gewesen wäre.
Derzeit werden einige der elementaren im Grundgesetz verankerten Rechte seitens der Politeliten mit Füßen getreten, nach Belieben gebeugt oder komplett außer Kraft gesetzt. Da gäbe es viel mehr Anlass zu Protesten.
Alleine schon die Einschränkung des Art. 5 Abs. 1 GG durch das von Heiko Maas maßgeblich initiierte Zensurgesetz, offiziell Netzwerkdurchsetzungsgesetz, stellt einen Verstoß gegen das garantierte Recht auf freie Meinungsäußerung dar. Das haben sogar die Damen und Herren bei den Vereinten Nationen erkannt und Maas und die Merkel-Regierung entsprechend gerügt. Geändert hat sich an der Faktenlage allerdings nichts. Man hält nach wie vor an diesem undemokratischen Gesetz fest.
Auch Art.4 Abs. 2 GG wird spätestens seit dem September 2015 fast tagtäglich ad absurdum geführt. Eine ungestörte Religionsausübung ist in Deutschland nicht mehr gewährleistet, seitdem dem Islam in diesem Land Tür und Tor geöffnet wurde und Anhänger anderer Religionen verfolgt, beleidigt, bespuckt und angegriffen werden. Vor allem Angehörige des jüdischen Glaubens werden wieder massiv angegangen - und die Merkel-Regierung schaut tatenlos zu.
Die Merkel-Regierung sollte sich an die Worte von Gustav Heinemann, dritter Bundespräsident, erinnern und seine Worte befolgen:
»Die Grundlage der Demokratie ist die Volkssouveränität und nicht die Herrschaftsgewalt eines obrigkeitlichen Staates. Nicht der Bürger steht im Gehorsamverhältnis zur Regierung, sondern die Regierung ist dem Bürger im Rahmen der Gesetze verantwortlich für ihr Handeln. Der Bürger hat das Recht und die Pflicht, die Regierung zur Ordnung zu rufen, wenn er glaubt, dass sie demokratische Rechte missachtet.«
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