6.000 Euro Strafe für Marie-Thérèse Kaiser
6.000 Euro Strafe für Marie-Thérèse Kaiser
Datum: 10.04.2025 - 10:23 Uhr
Afghanen überproportional tatverdächtig
2021 hatte der Hamburger Oberbürgermeister anlässlich der Afghanistan-Krise erklärt, Deutschland müsse alle sogenannten »Ortskräfte« unbürokratisch aufnehmen. In einem Posting fragte Kaiser den Bürgermeister, ob er eine Willkommenskultur für Gruppenvergewaltiger haben wolle. Gestützt auf Zahlen der Bundeskriminalstatistik wies sie darauf hin, dass eine massenhafte Aufnahme von Afghanen für Frauen ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstelle, da diese Männer bei Sexualdelikten, insbesondere Gruppenvergewaltigungen, überproportional tatverdächtig seien.
Wahrheit schützt vor Strafe nicht
Schnell war dann die Justiz zur Stelle – mit dem Vorwurf der Volksverhetzung. Die Anklage hatte behauptet, dass Kaiser Afghanen pauschal als Gruppenvergewaltiger bezeichnet hätte, was nicht der Wahrheit entsprach. Hatte sie sich doch auf offizielle Zahlen bezogen und im Posting nur eine Frage gestellt. Doch an der Wahrheit waren die Richter in allen drei Instanzen nicht interessiert, wohl speziell, da es um die Folgen der unkontrollierten Masseneinwanderung ging und es sich bei der Angeklagten um eine AfD-Politikerin handelte. Am Ende wurde sie rechtskräftig wegen Volksverhetzung verurteilt und musste wegen »besonderer Schwere der Schuld« 6.000 Euro Strafe bezahlen.
Neue Koalition plant Entzug von Wahlrecht
Die Anklage und Verurteilung der AfD-Politikerin wegen Volksverhetzung ist umso brisanter, als die neue schwarz-rote Bundesregierung in Deutschland ein Gesetz auf den Weg bringen will, das einem Maulkorb-Erlass gleichkommt. Demnach sollen Personen, die zweimal wegen angeblicher »Volksverhetzung« verurteilt wurden, das passive Wahlrecht verlieren. Wie schnell so eine Verurteilung bei einer politisierten Justiz gehen kann, musste Frau Kaiser schmerzlich zur Kenntnis nehmen.
»Hassrede«: Maulkorb und Zensur im EU-Parlament
Steger kam in Brüssel glimpflicher davon. Sie berichtete von einer Anfrage, die sie an die EU-Kommission gerichtet hatte. Darin bezog sie sich auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes zu afghanischen Frauen bezogen, das diesen ein generelles Asylrecht in Europa zugesprochen hatte. In ihrer Anfrage fragte sie in diesem Zusammenhang auch nach afghanischen Männern. Aus einem Land, aus dem bereits Mörder und Vergewaltiger gekommen seien. Daraufhin bekam sie von der Verwaltung eine E-Mail, wonach sie aufgefordert wurde, ihre Wortwahl zu ändern und den Absatz mit »Mördern und Vergewaltigern«, weil angebliche »Hassrede«, zu streichen.
Das Video zu dem Gespräch hier.
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