Rechtlich korrekt: OLG Karlsruhe stärkt Weimarer Familienrichter den Rücken!

Unser Rechtsstaat ist noch nicht ganz tot. Wieder wurde ein Urteil gefällt, das die Politik entlarvt. Unlängst wurde dem Weimarer Familienrichter Christian Dettmar, aufgrund seines Urteils zur Masken- und Testpflicht an zwei Schulen in Thüringen Rechtsbeugung vorgeworfen. Der Vorwurf kam von der Landesregierung, speziell vom Kultusministerium Thüringen.

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Dettmar hätte den Pfad der Legalität verlassen. Dann wurde die Staatsanwaltschaft aktiv und nahm die Ermittlungen auf, gepaart mit Haussuchungen und Handybeschlagnahme. Diese Maßnahmen sollten offenbar unabhängige Richter abschrecken, unliebsame Urteile zu fällen.

Nun erhielt Dettmar Rückendeckung vom Oberlandesgericht Karlsruhe. In dem Beschluss zeigt das OLG Karlsruhe auf, dass das Familiengericht gemäß § 1666 BGB verpflichtet ist, nach pflichtgemäßem Ermessen Vorermittlungen einzuleiten. Ein Familiengericht könne die Prüfung, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliege, nicht einfach auf das Verwaltungsgericht verlagern. Das OLG Karlsruhe hatte diesen Beschluss gefasst, weil eine Mutter aus Pforzheim gegen die schulischen Corona-Maßnahmen geklagt hatte. Sie sah, wie die Weimarer Eltern, das körperliche, seelische und geistige Wohl ihrer Kinder gefährdet. Das Pforzheimer Familiengericht wollte den Fall nicht untersuchen und verwies an das Verwaltungsgericht.

Das OLG Karlsruhe hob den Beschluss des Pforzheimer Familiengerichts auf: Das Familiengericht sei das für die Beurteilung einer möglichen Kindeswohlgefährdung zuständige Gericht, es könne die ihm per Gesetz zugewiesene Aufgabe nicht einfach auf das Verwaltungsgericht übertragen.

Der Beschluss zeigt, dass die Rechtsauffassung des Weimarer Familienrichters rechtlich korrekt ist. Nicht korrekt ist dagegen die Einlassung des Kultusministeriums, man könnte es auch versuchte Rechtsbeugung nennen. Auch die Staatsanwaltschaft muss sich die Frage gefallen lassen, ob ihre Aktion gegen den Weimarer Familienrichter nicht auf Grund eines wirklichen Verdachts, sondern auf politische Intervention hin erfolgte. Die weiter gehende Frage ist, ob die Staatsanwaltschaft überhaupt politischen Weisungen unterliegen sollte, oder besser unabhängig sein sollte.

Der Richter, der durch alle Medien gehetzt wurde mit dem Vorwurf, sich mit „Querdenkern“ gemein zu machen und Rechtsbeugung begangen zu haben, wurde mit dem Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe rehabilitiert. Jetzt muss auch das Kultusministerium handeln. Eine öffentliche Entschuldigung, ist das Wenigste, was erfolgen muss. Eigentlich wäre ein Rücktritt des Kultusministers die einzig angemessene Reaktion. Aber dafür müsste Kultusminister Holter eine so korrekte Amtsauffassung haben, wie der von ihm verunglimpfte Christian Dettmar.

Der ist nur seiner richterlichen Pflicht, den Sachverhalt sorgfältig zu untersuchen und aufgrund von unabhängigen Fachgutachten Recht zu sprechen, tadellos nachgekommen.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Thüringer Würstchen

Sehr schön, dieses Chaos überall. Zuständig scheint nicht das OLG Karlsruhe zu sein, sondern das Thüringische Oberlandesgericht ...

https://www.spiegel.de/panorama/justiz/weimar-corona-maskenpflicht-an-schulen-aufgehoben-oberlandesgericht-kassiert-beschluss-a-1fb876c2-0aa8-4245-98dd-7136d26fb2d1

https://www.spiegel.de/panorama/justiz/weimar-corona-maskenpflicht-an-schulen-aufgehoben-oberlandesgericht-kassiert-beschluss-a-1fb876c2-0aa8-4245-98dd-7136d26fb2d1?commentId=0a8dcc6b-5b50-4f7c-90fb-9134418590ef#kommentare .


Fest steht also wieder einmal nur Folgendes: Die "obersten RichterInnen" richten regelmäßig in Spruchkörpern, die in Deutschland aber über ein Rechtsbeugungsprivileg verfügen, in das das Richterprivileg des Einzelrichters im Falle von Kollegialgerichten übergeht. RechtswissenschaftlerInnen sprechen in diesem Zusammenhang von struktureller Straflosigkeit in der deutschen Justiz. Die wiederum hat aber nicht unbedingt etwas mit Bismarck zu tun, sondern eher mit dem Bundesverfassungsgericht und seiner vollkommen irren, sehr präkonstitutionellen Letztinterpretation von Artikel 97 Absatz 1 GG.

Gravatar: adrian

Das Hauptthema in der Politik , Medien und Justitz muss die direkte und indirekte Impfpflicht sowohl bei den Erwachsenen als auch bei den Kindern sein !
Die Corona Impfung ist ein Experiment , niemand darf gezwungen werden an einem Experiment das seine Gesundheit gefärden kann teilnehmen .

Gravatar: *******

Die Gefährdung des "Kindeswohls" des § 1666 BGB ...

https://dejure.org/gesetze/BGB/1666.html

...durch die staatliche Gewalt ist den Richtlinien der Politik gemäß ausgeschlossen, denn die lauten in Deutschland: "Weltrettung", "Frauen und Kinder zuerst."

Wie ausgeprägt auch immer also die staatliche Gewalt das "Kindeswohl" in Wirklichkeit gefährden mag, und sei es bspw. mit der öffentlichen Aufforderung zum sexuellen Missbrauch von Kindern durch eine Bundesoberbehörde, wie die BZgA ...

https://menschundrecht.de/BZgA%20Koerper%20Liebe%20Doktorspiele.pdf

https://menschundrecht.de/spontifex%202007%20-%202020.pdf#page=40

https://menschundrecht.de/rotgruen.jpg ,

... Familiengerichte sind in diesem Fall nicht zuständig.

Der regelmäßig von aller staatlichen Gewalt vertretenen Rechtsauffassung gemäß ist in diesem Fall nämlich überhaupt niemand zuständig, weil es in Deutschland niemanden etwas angeht, was der Staat mit Kindern macht, wie er mit seinen schmutzigen Findern an ihnen herumfummelt ...

https://www.youtube.com/watch?v=LxLVyXVsQ4Y&t=231s

... und welche "Maßnahmen" er ergreift ...

https://de.wikipedia.org/wiki/Der_Doppelstaat#Inhalt .

Noch nicht einmal die Eltern geht es etwas an, was der Staat mit ihren Kindern macht. Das Grundgesetz ist "weitestgehend obsolet", besonders auch Artikel 6 Absatz 2 GG ...

https://www.youtube.com/watch?v=BtInXIHfxeM&t=3737s

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_6.html ,

... und wenn Sie das Bundesverfassungsgericht richtig irre, verrückt und kriminell machen wollen, dann müssen Sie es nur an das natürliche Recht im Grundgesetz erinnern, an das sogenannte Elternrecht, das bei all der Beschäftigung mit Humanexperimenten mit ganz anderer Zielrichtung bei diesem ehrenwerten Verfassungsorgan zusammen mit der Natur des Menschen und der Ökologie des Menschen längst in Vergessenheit geraten ist ...

https://www.youtube.com/watch?v=Xks27DFOE8w&t=1619s ,

... und dort in Wirklichkeit genauso unbeachtlich ist, wie das Kindeswohl ...

http://s3.amazonaws.com/becketpdf/Oral-Decision-of-Immigration-Judge-in-Romeike-case.pdf#page=8 .

Sollte es tatsächlich so sein, wie von Herrn RA Haintz am 19. Dezember 2020 einer Vielzahl interessierter Kolleginnen und Kollegen vor dem Bundesverfassungsgericht berichtet, dass nämlich der neue Präsident des Bundesverfassungsgerichts sich letztes Jahr öffentlich einer jüngeren Entscheidung seines Hauses berühmt hat, die es der Exekutive erlaube, die "Aushebelung" jeglichen Grund -, Freiheits -, Gleichheits - und Menschenrechts auf die Annahme einer abstrakten Gefahr zu stützen, dann ist klar, was die Stunde geschlagen hat: Kinder gehören Vater Staat, zurück in die Zukunft, Recht des Stärkeren, Volksgerichtshof, DenunziantInnenstadel Deutschland, exekutiv "Organisierte Kriminalität gegen die Verfassung", erst schießen, dann fragen, "engage all individuals" ...

https://i.pinimg.com/originals/ac/b9/fa/acb9fa2e62650da128360d0649366d13.jpg

https://www.youtube.com/watch?v=dq3vpmFAGl8 .

Gravatar: Deutscher Rechtsstaat

"Das OLG Karlsruhe hob den Beschluss des Pforzheimer Familiengerichts auf: Das Familiengericht sei das für die Beurteilung einer möglichen Kindeswohlgefährdung zuständige Gericht, es könne die ihm per Gesetz zugewiesene Aufgabe nicht einfach auf das Verwaltungsgericht übertragen.

Der Beschluss zeigt, dass die Rechtsauffassung des Weimarer Familienrichters rechtlich korrekt ist. Nicht korrekt ist dagegen die Einlassung des Kultusministeriums..."


Der Beschluss ist vor Allem die Ausnahme, die die Regel bestätigt, dass es deutschen Behörden und Fachgerichten regelmäßig nicht um das "Kindeswohl" geht, sondern um Politik.

Die Deutschen selbst sind aber anscheinend zu blöde, um das zu bemerken und sich zu wehren. Im Ausland wurde vor zehn und mehr Jahren schon bemerkt, was da in Deutschland vor sich geht, in der "Freien Welt" wurde es auch längst bemerkt ...

http://s3.amazonaws.com/becketpdf/Oral-Decision-of-Immigration-Judge-in-Romeike-case.pdf#page=8

http://s3.amazonaws.com/becketpdf/Oral-Decision-of-Immigration-Judge-in-Romeike-case.pdf#page=14

http://s3.amazonaws.com/becketpdf/Oral-Decision-of-Immigration-Judge-in-Romeike-case.pdf#page=16

https://www.freiewelt.net/blog/menschenrechtsverletzungen-durch-deutsche-jugendaemter-3088/ .

"Das OLG Karlsruhe hob den Beschluss des Pforzheimer Familiengerichts auf: Das Familiengericht sei das für die Beurteilung einer möglichen Kindeswohlgefährdung zuständige Gericht, es könne die ihm per Gesetz zugewiesene Aufgabe nicht einfach auf das Verwaltungsgericht übertragen."

Ginge es nicht um Politik, dann hätten sich die Zahlen seit 2005 nicht so entwickelt, wie sie sich entwickelt haben. Von Baerbock und KonsortInnen abgesehen sind die Deutschen seit 2005 bestimmt nicht immer erziehungsunfähiger und / oder erziehungsunwilliger geworden und wohl auch nicht zunehmend mit der Verfolgung einer TerroristInnenkarriere beschäftigt ...

https://app.box.com/s/f0vkoj5ea4iyij5z1s4m

https://www.youtube.com/watch?v=k7jEk_f04pE .

Gravatar: Eleonore Düse

Vera (ich duze dich jetzt einfach mal :-) Du bist zehnmal wichtiger für dieses Land, als eine gewisse Frau Dr. Angela Merkel....

Gravatar: Zicky

In Weimar ging es nicht um die Sache, sondern um ein Exembel zu statuieren, die unsere Richter einschüchtern sollen, auf des Führers Linie zu bleiben.
Die Nazimethoden, die in Weimar durchgeführt wurden hätten jeden anderen Richter auch getroffen.
Nicht nur der Kultusminister sollte zurücktreten, sondern auch sein treues Hündchen ohne eigenes Rückrat, der Staatsanwalt. Von Ihm könnte man aufgrund seiner Ausbildung erwarten, dass er das Deutsche Recht kennt, während in Deutschland durchaus Minister auf Pöstchen sitzen, von denen sie null Ahnung haben, aber glauben, aufgrund ihrer Stellung Macht ausüben zu können. Beispiele gibt es zuhauf. Von der Leyen, Spahn, Esken, Laschet, Schäuble war sogar Finanzminister, obwohl er in die Schwarzgeldaffäre verstrickt war, genauso wie Scholz. Man hat den Eindruck, dass in Deutschland Ahnungslosigkeit vom Fach, Korruptinsbereitschaft im höchsten Maße und kriminelle Energien eine Grundvoraussetzung für hohe politische Ämter sind.
Aber ich denke die Frau "Doktor" Bärbock wird als zukünftige Kanzlerin mit dem Haufen schon aufräumen. Als Doktor und zukünftige Kanzlerin wurde sie uns zumindest in den Öffentlich Rechtlichen unwiedersprochen von Frau Doktor vorgestellt . Da sollte mann dann schon etwas Vertrauen haben....oder???

Gravatar: Ekkehardt Fritz Beyer

... „Unlängst wurde dem Weimarer Familienrichter Christian Dettmar, aufgrund seines Urteils zur Masken- und Testpflicht an zwei Schulen in Thüringen Rechtsbeugung vorgeworfen. Der Vorwurf kam von der Landesregierung, speziell vom Kultusministerium Thüringen“ ...

War das von diesem Holter https://de.wikipedia.org/wiki/Helmut_Holter
und seinem Chef - der seinen Posten als MP unser(?)aller(?) Heißgeliebten(?) zu verdanken hat und ihr deshalb aus der Hand fressen ´muss`, etwa anders zu erwarten???

Gravatar: fishman

Danke Frau Lengsfeld. Es ist auch ebenso wichtig, daß es Leute gibt , die dranbleiben und diese Misstände ständig veröffentlichen.

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