Die Rechte der Professoren und der Engel-Glaube
Die Rechte der Professoren und der Engel-Glaube
Datum: 18.07.2019, 12:07
Am 17. Juli 2019 hat die Berliner taz einen interessanten Artikel unter der Überschrift „Rechte Pseudowissenschaft – Fakefakten erobern Unis“ publiziert (https://taz.de/Rechte-Pseudowissenschaft/!5607076/). In diesem lesenswerten Beitrag wird von „rechten Professor*innen“ gesprochen – was sich dahinter verbirgt, soll nachfolgend herausgestellt werden.
Naturwissenschaftliche Forschung verfolgt das Ziel, vom Beobachter unabhängige, und somit objektiv-wiederholbare Tatsachen (Fakten) über die reale Welt zu erarbeiten und daraus abgeleitete Erklärungen, d. h. Hypothesen bzw. Theorien, zu formulieren. Wer als ausgebildeter Biologe, Physiker, Chemiker oder Geologe dieses Verfahren des Erkenntnisgewinns erlernt hat bzw. als Professor (wörtlich übersetzt: Bekenner) einer dieser Disziplinen in der referierten Fachliteratur publiziert, weiß genau, was Fakten sind und wo der Glaube anfängt.
ResearchGate-Rangordnung und Fachkompetenz
Im eingangs genannten taz-Beitrag maßt sich ein Journalist an, über die Methoden des realwissenschaftlichen Erkenntnisgewinns zu urteilen, vermutlich ohne jemals ein selbstverfasstes, englischsprachiges Research Paper in einem referierten Fachjournal veröffentlicht zu haben. Der Autor vergisst zu erwähnen, dass Naturwissenschaftler über ResearchGate einem gnadenlosen Ranking ausgesetzt sind und somit von jedem Laien bezüglich ihrer Seriosität und Reputation evaluiert werden können. Da ich selbst als „taz-Fallbeispiel“ genannt bin, erlaube ich mir an dieser Stelle einen Hinweis auf meinen diesbezüglichen Eintrag (https://www.researchgate.net/profile/Ulrich_Kutschera). Über regelmäßige ResearchGate-Anfragen werden aufgenommene Mitglieder gebeten, ihre aktuellen englischsprachigen Publikationen hochzuladen – dieses Online-Wissensarchiv steht jedem Bürger weltweit zur Verfügung.
Erfreulicherweise werden meine (auf hunderten eigenständiger PubMed-NCBI-gelisteter Publikationen basierende) Aussagen zur „Sex & Gender-Frage“ sowie der „Klimawandel-Hysterie“ im taz-Beitrag als „wissenschaftlich belegt“ gewürdigt (https://www.freiewelt.net/blog/klimawandel-lobby-verweigert-fachliche-diskussion-10077345). Beanstandet wird allerdings, dass es sich die „rechten Professor*innen“ erlauben, in konservativ ausgerichteten Journalen und Portalen zu publizieren. Da neben dem „Bio-Bösewicht U. Kutschera“ auch der Politikwissenschaftler Werner Patzelt (TU Dresden) sowie der Historiker Jörg Baberowski (HU Berlin) in den Kreis der „Rechten Profs.“ gezählt werden, erlaube ich mir den nachfolgenden kritischen Kommentar.
Helmut Kohl als Rechtspopulist?
Alle drei Professoren sind „rechtschaffene“ Herren, die ihr Recht auf freie Meinungsäußerung im Rahmen der Wissenschaftsfreiheit wahrnehmen. Wir erfahren im taz-Artikel, dass Abgeordnete der Deutschen Alternativpartei (AfD) in einer „Kleinen Anfrage“, die sich u. a. mit den „Fällen Baberowski und Kutschera“ befasste, über das repressive Klima der Einschüchterung an deutschen Unis erkundigten. Als Mitglied der US-Professorenvereinigung Heterodox Academy (https://heterodoxacademy.org/) setze ich mich, gemeinsam mit meinen Kollegen, für die Wiedereinführung der Rede- und Meinungsfreiheit an den Hochschulen – weltweit – ein. Es kann nicht angehen, dass alle Positionen rechtschaffener Professoren, die nicht in das neomarxistische Weltbild vieler Mainstream-Medien passen, als „Schmuddel-Beiträge“ diskreditiert werden. Die AfD vertritt heute im Wesentlichen jene Programme, wie sie in den 1980er Jahren von der CDU propagiert worden sind. Nach der aktuellen „taz-Logik“ wäre somit z. B. Alt-Bundeskanzler Helmut Kohl (1930–2017) aufgrund seiner Aussagen zur Zuwanderungsfrage usw. ein „Rechtspopulist“. Diese dogmatische Scheuklappen-Propaganda ist zurückzuweisen und als unseriöse Herabwürdigung etablierter Fachwissenschaftler (und konservativer Politiker) zu kennzeichnen. Weder ich selbst, noch meine Kollegen Patzelt und Baberowski haben sich „un-professorabel“ geäußert, sondern lediglich ihr Grundrecht auf Wissenschaftsfreiheit und der daraus resultierenden Bekanntmachung „politisch inkorrekter“ Sachverhalte wahrgenommen (die selbstverständlich auf belegten Tatsachen basieren).
Engel-Glaube vs. Faktenwissen
Fazit: Der durchaus in Teilen positiv zu bewertende taz-Artikel geht an der Sache vorbei: Der Begriff „rechte Äußerungen“ wird nirgendwo definiert, sodass wir darunter alles und somit nichts verstehen können. Ich empfehle daher einen aktuellen Video-Beitrag zum Thema „Glaube vs. Wissen“. Dort wird die politisch korrekte taz-Ideologie, versinnbildlicht als „Engel-Glaube“, der naturalistischen Position eines Evolutionsbiologen gegenübergestellt.
Link zum YouTube-Video Evolution und Engel-Glaube: https://www.youtube.com/watch?v=kBAJbT-Vmw4
Ihnen hat der Artikel gefallen?
Bitte unterstützen Sie mit einer Spende unsere unabhängige Berichterstattung.
Für die Inhalte der Blogs und Kolumnen sind die jeweiligen Blogger verantwortlich. Die Beiträge der Blogger und Gastautoren geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion oder des Herausgebers wieder.


Add new comment