Bürgerliche Ehe für gleichgeschlechtliche Partner_

Veröffentlicht:

Bürgerliche Ehe für gleichgeschlechtliche Partner_
Datum: 09.06.2015, 16:45

Die meisten, die sich zu diesem Thema zu Wort melden, halten die „Homo-Ehe“ mittlerweile für ein unbedingtes Muß: Sie sei ein Gebot der Gleichbehandlung, mache niemand irgend etwas streitig, sei allein zeitgemäß und außerdem ein buntes Partikel im Mosaik gesellschaftlicher Vielfalt.

Dennoch kann man mit guten Gründen gegen die Homo-Ehe sein. Aber nicht, weil sie biblischer Lehre widerspricht. Denn niemand wird die Bibel heute noch für die Grundlage staatlicher Institutionen halten. Auch nicht deshalb, weil die Homo-Ehe ausgerechnet von solchen Kreisen gefordert und gefördert wird, die vor einiger Zeit die „bürgerliche“ Ehe noch auf den Abfallhaufen der Geschichte befördern wollten. Denn es könnte ja sein, daß man nachträglich zu einer besseren Einsicht gekommen ist. Und schließlich auch nicht aus dem Grund, weil sie ganz neue Ungleichbehandlungen heraufbeschwört; immerhin soll eine vergleichbare Verbindung zwischen Eltern und Kindern, zwischen Geschwistern usw. nach wie vor ausgeschlossen sein. Denn der Weg des Rechts ist nun einmal der, daß immer neue Ungleichheiten „entdeckt“ und ausgeglichen werden, bis ins Endlose.

Was gegen die Homo-Ehe spricht, ist jedoch, daß sie von einem falschen, einem „unnatürlichen“ Menschenbild ausgeht und dieses institutionell verfestigt. Man wird fragen: Wieso dies? Wo soll der Fehler liegen?

Der Fehler liegt darin, daß man die menschliche Gesellschaft heute vollständig von kleinsten Einheiten her aufzubauen versucht und dabei – dies ist das Entscheidende – ausschließlich „Personen“ als solche Einheiten gelten lassen will. Die Person ist eine völlig abstrakte Einheit, weder Mann noch Frau, sondern ein soziales „Atom“, das mit beliebigen anderen „Personen“ beliebige kontraktualistische Beziehungen eingehen kann. Bei der Analyse von Wirtschaftsprozessen erlaubt dieses Modell eine hohe Reduktion von Komplexität. Auf politischem Gebiet bildet es unbestrittenermaßen die gedankliche Basis der egalitären Demokratie. In manchen anderen Bereichen jedoch wirkt es ausgesprochen dysfunktional.

In der wirklichen Welt gibt es nämlich keine „Personen“. Niemand hat jemals eine Person als solche gesehen. Alle Personen sind hier entweder Mann oder Frau. Der Mann als solcher ist nicht der wahre Mensch, auch wenn viele früher dieser Auffassung waren. Ebenso ist aber auch die Frau als solche nicht der wahre Mensch, auch wenn manche feministische Tendenzen dies nahezulegen scheinen. Gäbe es nur Männer oder nur Frauen, so wäre es mit der menschlichen Gesellschaft unter den derzeitigen Reproduktionsbedingungen innerhalb weniger Jahrzehnte zu Ende. Die Abstraktion des Menschen zur Person, die vorgibt, sein wahres Sein zu erfassen, bedeutet in Wahrheit seine Negation als reale Erscheinung.

Richtig ist vielmehr, daß die kleinste Einheit der Menschheit realistisch gesehen nicht die Person, sondern die Zweiheit von Mann und Frau ist. Nur Mann und Frau zusammen machen das aus, was „der Mensch“ ist. Die kleinste Einheit „des Menschen“ ist also eine Zweiheit von wesentlich Verschiedenen. Das ist seine wahre Natur, sein Wesen. Nur auf dieser Basis, auf diesem Widerspruch kann eine reale Gesellschaft errichtet werden. Alles andere sind vorerst Phantasien. Eben dies ist es, was das geschlechtliche Verhältnis von Mann und Frau aus allen sonstigen menschlichen Verhältnissen heraushebt. Dieses Verhältnis bildet gewissermaßen die Menschheit im Kleinen, und nichts kommt ihm in dieser Beziehung gleich, keine noch so enge Freundschaft, keine Blutsbande, kein materielles Interesse, kein Treueschwur.

Diese menschheitsgeschichtliche Besonderheit ist der Grund dafür, warum praktisch alle Gesellschaften für dieses Verhältnis besondere Rechtsformen entwickelt haben, auch die liberalen. Die Frage: Was geht überhaupt den Staat die Ehe an, mit welchem Recht mischt er sich in die Gestaltung privatester Beziehungen ein?, findet von daher eine einfache Antwort. Der Grund der staatlichen Intervention ist der, daß es bei der Ehe wie bei keiner anderen Beziehung zugleich um die Grundlage der menschlichen Fortexistenz geht. Das scheinbar Privateste ist zugleich von allerhöchstem öffentlichem Interesse, mögen auch die im Taumel ihrer Liebe Befangenen davon nichts hören wollen.

Man kann zweifellos der Auffassung sein, daß das Eherecht nicht in jeder Beziehung optimal geregelt ist, und in der Tat gehört es ja seit langem zu den Baustellen der Rechtspolitik. Aber dabei geht es um Nebenschauplätze, die von dem zentralen Punkt nicht ablenken dürfen. Dieser Punkt ist der, daß Beziehungen, die mit der Überlebensfähigkeit der menschlichen Gesellschaft unmittelbar nichts zu tun haben, der Ehe sinnvollerweise nicht gleichgestellt werden dürfen. Dies dennoch zu tun – in Deutschland hat sich u.a. das Bundesverfassungsgericht als Vorreiter dieser Entwicklung betätigt –, ist ein Indiz für den Verlust aller Überlebensinstinkte, wie er für die westliche Spaßgesellschaft kennzeichnend ist. Nicht mehr und nicht weniger.

Sven von Storch

Ihnen hat der Artikel gefallen?
Bitte unterstützen Sie mit einer Spende unsere unabhängige Berichterstattung.

PayPal

Für die Inhalte der Blogs und Kolumnen sind die jeweiligen Blogger verantwortlich. Die Beiträge der Blogger und Gastautoren geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion oder des Herausgebers wieder.

Add new comment

CAPTCHA
Enter the characters shown in the image.
This question is for testing whether or not you are a human visitor and to prevent automated spam submissions.