Kapitulation des Denkens, rechtsstaatsfeindlich, Umwertung der Werte_ eine „Spiegel-Meldung zu Corona
Kapitulation des Denkens, rechtsstaatsfeindlich, Umwertung der Werte_ eine „Spiegel-Meldung zu Corona
Datum: 10.01.2021, 23:35
Der „Spiegel“ meldet am 9. Januar:
„AfD-Politiker rang mit dem Tod – und bekräftigt Kritik an Lockdown
Der AfD-Bundestagsabgeordnete Thomas Seitz hat eine schwere Covid-19-Erkrankung überstanden. Doch auch nach seinem langen Aufenthalt auf der Intensivstation hält er an der Verharmlosung der Coronakrise fest.“
Hier handelt es sich zunächst um eine völlige Kapitulation des Denkens, wie sie im Zeichen der sogenannten Corona-Krise üblich geworden ist. Ein Mensch ist an einer Atemwegsinfektion schwer erkrankt und Gottseidank genesen. Was hat das mit seiner Kritik der seiner Meinung nach unverhältnismäßigen Lockdown-Bestimmungen zu tun? Gar nichts.
Erstens erkranken Menschen seit Menschengedenken an Infektionskrankheiten, ohne dass immer Quarantäne- und andere Zwangsmaßnahmen staatlich angeordnet würden. Die Frage ist einzig: Handelt es sich um eine „epidemische Lage nationaler Tragweite“, die allein Voraussetzung für solche massiven Eingriffe in die Rechte der Menschen sein darf. Angesichts der Tatsache, dass erst 2009 die Definition für eine Pandemie von der WHO so geändert wurde, dass Covid-19 überhaupt als solche gewertet werden konnte, und angesichts der unverändert relativ geringen Letalität bei dieser Krankheit, die zudem durchschnittlich über 80-jährige Menschen betrifft, muss man daran zweifeln, um nur zwei Gründe anzuführen. Es gibt viele Philosophen, Juristen und Wissenschaftler, die weitere Gründe genannt haben, aber nicht gehört werden (z. B. gehören sie nicht zu den Beratern der vom Grundgesetz nicht zu Lockdown-Beschlüssen ermächtigten Ministerpräsidentenkonferenz).
Zweitens verfällt der „Spiegel“ einem katastrophalen juristischen Fehler. Persönliches Leid zu einem Maßstab für Gesetze zu machen ist mehr als problematisch, wie (in unvollkommener Weise) von Ferdinand von Schirach anhand eines Entführungsfalls deutlich gemacht wurde (der entsprechende Film, der zwei Sichtweisen ein und desselben Falles zeigte, lief kürzlich im deutschen Fernsehen unter dem Titel „Feinde“). Der „Spiegel“ suggeriert, dass jemand, der persönlich an Covid-19 gelitten hat, auf jeden Fall für die Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes sein muss und auch für staatliche Zwangsmaßnahmen, die eventuell mehr Todesopfer fordern als die durch die Maßnahmen zu bekämpfende Krankheit selbst, die Volkswirtschaft und insbesondere den Mittelstand ruinieren und die Freiheit der Bürger möglicherweise unwiederbringlich einschränken. Eine persönliche Betroffenheit, ein Gefühl also, soll Grundlage eines Gesetzes und seiner Anwendung sein. Etwas, das dem Rechtsstaat feindlicher wäre, kann man sich kaum vorstellen.
Davon abgesehen argumentiert der „Spiegel“ auch ethisch niederträchtig: Ganz im Gegensatz zu dem Urteil des „Spiegels“ müsste jemand, der trotz einer persönlichen Betroffenheit das Wohl der Gemeinschaft über das seine stellt, als moralisch hochstehende Person gefeiert werden. Obwohl der Politiker also fast gestorben wäre, will er doch nicht, dass seine gesunden Mitbürger unverhältnismäßigen Repressalien unterworfen werden, die ihn vielleicht vor einer Ansteckung geschützt hätten, Millionen anderer Menschen aber in ihrer Freiheit einschränken würden. Das ist edel, wird aber von einem linksaußen stehenden Presseorgan als kritikwürdig hingestellt: Umwertung der Werte.
Wenn staatliche Zwangsmaßnahmen mit so schlechten Argumenten verteidigt werden müssen, kann es um die Legitimität dieser Maßnahmen nicht gut bestellt sein.
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