Prof. Dr. Adorján F. Kovács

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„Bundeszwang gegen den Freistaat Sachsen

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„Bundeszwang gegen den Freistaat Sachsen
Datum: 31.08.2018, 06:16

Paragraph 37 des Grundgesetzes ermöglicht es, dass die Bundesregierung die „notwendigen Maßnahmen“ ergreift, um den Vollzug von Bundesgesetzen in einem Bundesland zwangsweise durchzusetzen. Das kann bis zum Einsatz von Polizeikräften und der Bundeswehr führen. So etwas ist seit Bestehen der Bundesrepublik noch nie vorgekommen.

Im „Deutschlandfunk“ habe, so ein Kommentator auf der „Achse des Guten“, ein Jenaer Professor genau dies gegenüber dem Freistaat Sachsen gefordert. Ich habe die entsprechende Sendung nicht gehört.

Aber wenn ich die Überschrift der „FAZ“ lese, dass „Hundertschaften Polizei aus ganz Deutschland“ nach Sachsen unterwegs sind, wohl auf Ersuchen der sächsischen Regierung, dann drängt sich der Eindruck auf, dass das über die übliche Amtshilfe der Polizei hinausgeht und hier ohne offizielle Erklärung von Seiten der Bundesregierung genau ein solcher Bundeszwang erfolgen soll – wohlgemerkt mit Einverständnis der sächsischen Regierung gegen die eigenen sächsischen Bürger. Das ist abgekartet und beispiellos.

Diese offene Androhung von massiver staatlicher Gewalt gegen den Souverän, die völlig überzogen ist, ist ein Probelauf für den Umgang mit ihm, falls zukünftige Wahlergebnisse nicht den Wünschen der herrschenden Politikergruppe mitsamt den sie bedingungslos unterstützenden Medien entsprechen sollten. Wer die lachenden Dritten sind, wenn die Deutschen sich jetzt auch noch gegenseitig bekriegen, weiß man schnell, wenn man ein bisschen nachdenkt. Dennoch, so scheint es, wird man es, liegt einem die Zukunft Deutschlands am Herzen, auf diese Konfrontation ankommen lassen müssen. 

 

 

 

Sven von Storch

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