Billigung von Unrecht ohne Konsequenz_
Billigung von Unrecht ohne Konsequenz_
Datum: 18.02.2017, 15:09
Der französische Publizist Alfred Grosser äußerte im Jahr nach der so genannten „Flüchtlingskrise“ anläßlich eines Vortrags an der Universität in Frankfurt am Main, den ich gehört habe, dass die diesbezügliche Entscheidung der Bundeskanzlerin Merkel „richtig“ gewesen sei. Die Begründung für diese Ansicht war entlarvend: Es sei moralisch „richtig“ gewesen, nicht nach dem geltenden Recht zu handeln. Politisches Handeln müsse diese „Freiheit“ haben. Doch handelt es sich in Wirklichkeit um Willkür.
Auf dem Titel der heutigen „FAZ“ prangt das Foto einer jubelnden Gruppe von Schwarzafrikanern neben einem Zaun. Die Legende lautet: „Endlich drüben: Diese Migranten haben es geschafft, den sechs Meter hohen Zaun nach Ceuta zu überwinden.“ Eine daneben stehende Meldung informiert darüber, dass Hunderte Migranten
- illegal und
- unter Anwendung organisierter Gewalt
sich Zutritt nach Europa verschafft haben. Diese kriminelle Tat wird von der „FAZ“ offensichtlich gutgeheißen: „Endlich drüben“. Das Blatt suggeriert mit diesem Wort, obwohl es sich um genau entgegengesetzte Phänomene handelt, erstens eine Nähe zu den DDR-Flüchtlingen, die ebenfalls nach „drüben ’rübergemacht“ haben, und zweitens den (falschen) Eindruck, Zäune würden „niemanden aufhalten“.
Unter dem Foto zitiert dieselbe Zeitung die deutsche Verteidigungsministerin unter dem sozialdemokratisch verkürzten Namen „Leyen“ mit einer „Ermahnung“ der USA, die „gemeinsamen Werte“ zu achten, was einer unfreiwilligen Komik nicht entbehrt.
Der Philosoph Gottfried Wilhelm Leibniz, der als ausgebildeter Jurist auch ein politischer Denker war, hat als Ziel eines Staates vier konstitutive Elemente definiert:
- „den öffentlichen Frieden,
- die Sicherheit der Bürger,
- die Achtung Gottes (heute analog, obwohl nicht adäquat: des Grundgesetzes) und
- die Achtung der Obrigkeit“ (heute wohl: der Staatsorgane).
Dies ist nur unter Einhaltung der Gesetze bzw. des Rechts möglich. Insbesondere Sicherheit darf der Bürger verlangen, denn nur „auf dieser Grundlage beruht sowohl der Gehorsam als auch das Pflichtgefühl der Bürger. Weil nämlich derjenige, der mir die Sicherheit garantieren kann, mich zu Recht zwingen kann, bin ich daher in einem Staat, soweit ich in ihm meines Lebens sicher sein kann, dazu verpflichtet, auf Geheiß des Staates von anderen Hilfsmitteln zum Schutz des Lebens abzusehen.“
Selbstjustiz ist damit solange ausgeschlossen, solange der Staat die Sicherheit garantiert. Sobald jedoch der Staat „mir ein Unglück zuzufügen droht oder mir die Mittel zur Sicherung meines Lebens entzieht“, darf ich mich ihm zu Recht widersetzen. Diese Legitimation steht zwar selten fest, ist aber gegeben, wenn „mit Gewissheit feststeht, dass davon [vom Widerstand] ein größeres Gut abhängt.“ Diese staatsrechtlichen Überlegungen sind im Wesentlichen heute noch gültig.
Schon die so genannte „Wiedervereinigung“ war ein Rechtsbruch, weil es sich in Wirklichkeit um den Anschluß der DDR handelte sowie grundgesetzwidrig weder eine Nationalversammlung zusammentrat noch ein Friedensvertrag abgeschlossen wurde. Außerdem wurde entgegen der Absprache die NATO nach Osten ausgedehnt. Ein Staat, der auf einem Rechtsbruch beruht, ermutigt seine politische Klasse zu weiteren Rechtsbrüchen. Dies ist folgerichtig bei der Teilnahme am völkerrechtswidrigen Jugoslawienkrieg geschehen, ebenso bei den Beschlüssen im Rahmen der Finanzkrise und der so genannten „Griechenlandhilfe“, die im Widerspruch zu anerkannten Verträgen erfolgten. Der Bruch des Schengener Abkommens war der bisher letzte größere Rechtsbruch einer deutschen Regierung. Die Begründungen für die Rechtsbrüche sind entweder moralisch, wie bei Grosser und dem Titelbild der „FAZ“, oder gehen in Richtung eines höheren politischen Nutzens („Wir schaffen das!“, „geschenkte Menschen“, Demographie usw.). Die Tatsache der Rechtsbrüche wird im Grunde nicht wirklich geleugnet; die deutschen Regierungen haben sich im Grosserschen Sinn eben „die Freiheit genommen“.
Ohne jeden Zweifel aber kann dieser rechtsbrüchige Willkürstaat die Sicherheit seiner Bürger nicht mehr garantieren. Diese Tatsache wird auch von der Politik, Wissenschaftlern und den Medien anerkannt durch die absurden Vergleiche des neuen migrationsbedingten Risikos von Terror-, Mord- und sexuellen Anschlägen mit den Risiken von Haushalts- und Verkehrsunfällen. Es handelt sich ersichtlich um scheinargumentative Ausweichmanöver. Tatsache ist, dass, um Leibniz zu zitieren, der Staat „mir ein Unglück zuzufügen droht oder mir die Mittel zur Sicherung meines Lebens entzieht“. Ferner ist die Wiederherstellung des Rechtszustands ein „größeres Gut“. Die Konsequenz aus diesen Feststellungen scheint eindeutig.
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