Abtreibung und Tötungshemmung
Abtreibung und Tötungshemmung
Datum: 17.10.2014, 14:16
Der §218 erlaubt seit seiner sogenannten Reformierung den Schwangerschaftsabbruch bis zur 12. Woche seit der Empfängnis. Es ist ganz interessant, sich einmal zu überlegen, warum ausgerechnet ab dieser Woche der Abbruch nicht erlaubt ist.
Wenn man die Entwicklung der befruchteten Eizelle (Zygote) zum „Zellklumpen“, Embryo und Fötus beobachtet, stellt man fest, dass erst ab der 12. Woche optisch von einem Menschen gesprochen werden kann. Mit anderen Worten: Solange der „Zellklumpen“, Embryo und Fötus nicht wie ein Mensch aussieht, darf abgetrieben werden.
Wikipedia sagt dazu auch treffend: „Je nach Schwangerschaftsalter [...] wird ein und dasselbe Lebewesen entweder als Zygote, Morula, Blastozyste, Embryo [...], Fötus [...] oder Kind bezeichnet. Vielfach kritisiert wird hier das Fehlen eines verbindenden Überbegriffes, der verdeutlicht, dass es sich jeweils um den gleichen Sachverhalt handelt.“ Mit anderen Worten: Der „Zellklumpen“, Embryo und Fötus sind genauso ein Mensch wie das fertige Kind.
Die Unterscheidung ist also eine rein willkürliche, der moralischen Praxis geschuldet und situationsbezogen, keineswegs jedoch wissenschaftlich korrekt. Man kann aber noch weiter gehen, um die Bedenklichkeit der Argumentation für den Zeitpunkt ab der 12. Woche zu zeigen. Denn sie appelliert an ganz primitive Regungen des Menschen. Ein Wesen, das so aussieht wie ein Mensch, lässt sich nicht so leicht töten wie eines, das optisch sehr anders ist. Wer sich vorstellt oder erlebt hat, wie es aussieht, wenn bei einem notfallmäßigen Abbruch nach der 12. Woche zerstückelte menschliche Teile, Ärmchen, Beinchen oder eben ein winziger, aber vollständiger toter Mensch zum Vorschein kommen, wird das Erschrecken verstehen, das damit einher geht.
Doch waren hier höhere Zwecke wie z. B. das Überleben der Mutter o. ä. maßgebend. Bei den allermeisten der millionenfachen Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland soll durch die genannte Regelung die primitive Tötungshemmung des Menschen ausgeschaltet werden, denn es gibt keine höheren Zwecke. Es lässt sich einfach leichter töten, was nicht richtig menschlich aussieht.
Es handelt sich also um einen simplen juristisch-psychologischen Trick, mit dem es den Ärzten und Ärztinnen, welche die Abtreibung vollziehen, „leichter“ gemacht werden soll, so zu handeln, obwohl sie es eigentlich besser wissen müssten: Auch bei einem Embryo oder einem Fötus handelt es sich um den gleichen „Sachverhalt“ wie bei einem Kind. Die Konsequenz ist einfach: Du sollst nicht töten.
Dass mit solchen Tricks sich Ärzte leider dazu haben bringen lassen, medizinisch nicht vertretbare Dinge zu tun, rächt sich heute. Man darf eben manche Schleusen nicht öffnen, gewisse Grundlagen eines uralten Berufes nicht dem Zeitgeist opfern. Bei der Legalisierung der Sterbehilfe sollen jetzt wieder Ärzte für menschlich verständliche, aber nicht in den ärztlichen Bereich gehörende Tätigkeiten missbraucht werden. Hat man den Begriff des Schreibtischtäters schon vergessen? Nach dem Anfang kommt jetzt das Ende des Lebens dran. Und eine der zynischen Begründungen lautet denn auch: Was zieren sich die Ärzte, sie töten doch schon ungeborenes Leben!
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