Privatschulmodell scheitert vor Gericht

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Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg untersagte jetzt ein als “Uracher Plan” bezeichnetes reformpädagogisches Konzept, das den Unterricht von Kindern und Jugendlichen im häuslichen Rahmen vorsieht. Der Beschluß verfügt, daß die betroffenen Schüler ab sofort eine staatlich genehmigte Schule besuchen müßten.

Im Juli 2006 war den Betreibern einer Privatschule im Schwarzwald-Baar-Kreis vom zuständigen Schulamt der Unterricht genehmigt worden – zunächst für die Grundschule, zwei Jahre später erweitert um die Klassen fünf bis neun. Als aber diese Privatschule im Oktober 2012 ihre dreizehn Schüler offiziell nach dem “Uracher Plan” unterrichten wollte, spielte das Regierungspräsidium Freiburg nicht mehr mit. Es untersagte die Fortsetzung des Unterrichts und ordnete den regulären Schulgang der Schüler an.

Daraufhin beantragten die Schulträger beim Verwaltungsgerichtshof Freiburg, ihr Schulmodell fortsetzen zu können, erhielten jedoch im Juni 2013 rotes Licht und zogen daraufhin nach Mannheim. Der dortige Verwaltungsgerichtshof argumentierte in einem Beschluß vom 18. November 2013, die Art und Weise, wie Kinder und Jugendliche nach dem “Uracher Plan” ausgebildet werden, weiche “derart grundlegend” von dem ab, was das Regierungspräsidium als “Schule” definiere, daß die zuvor erteilten Genehmigungen hier nicht mehr gelten würden. Aus diesem Grund habe die obere Schulaufsichtsbehörde einen entsprechenden Betrieb der Schule zu unterbinden. Bei der Erfüllung der Schulpflicht müsse man “klare Verhältnisse schaffen”.

Zwar stellte Mannheim nicht fest, ob der bisherige Unterricht überhaupt rechtswidrig ist. Auch liegt keine “Gefahr im Verzug” vor, womit sich begründen ließe, sämtliche Unterrichtsaktivitäten einstellen zu lassen. Nichtsdesttrotz ordnete der Verwaltungsgerichtshof die sofortige Umsetzung der Schulpflicht an einer staatlich anerkannten Schule an. Der Beschluß kann nicht mehr angefochten werden.

Der “Uracher Plan” ist ein pädagogischer Rahmenplan, der vom jeweiligen Konzept der durchführenden Schule mit Leben gefüllt wird. Benannt ist er nach der kleinen Kurstadt Bad-Urach in Baden-Württemberg, wo dieser Plan erstmals in seiner Grundkonzeption festgehalten wurde. Von anderen reformpädagogischen Ansätzen unterscheidet das Beschulungsmodell sich darin, daß zum einen die Eltern am Bildungsprozeß der Schüler beteiligt sind. Zum anderen ist das Lernen nach dem “Uracher Plan” in das jeweilige Lebensumfeld der Schüler eingebunden, so daß die Kinder überwiegend von zuhause aus lernen können.

Beitrag erschien auch auf: derblauebrief.net

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