Pressefreiheit unter Beschuss

 

Dass Politiker versuchen, Berichterstattungen zu verhindern, ist längst nicht der einzige Angriff auf die Pressefreiheit in Deutschland. Dafür gibt es weit subtilere Methoden.

 

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Artikel 5 des Grundgesetzes garantiert die Freiheit der Meinungsäußerung und der Presse. Dass ein CSU Funktionär versucht hat, die Berichterstattung über die Nominierung Christian Udes zum Kandidaten für den Posten des bayerischen Ministerpräsidenten zu verhindern, führte zu seinem Rücktritt. Zu Recht, denn im selbigen Artikel des Grundgesetzes steht auch: „Eine Zensur findet nicht statt.“ Auch Christian Wulff hat nicht zuletzt wegen seiner versuchten Einflussnahme auf die sogenannte Berichterstattung der „Bild“ sein Amt verloren.

 

 

Bei uns gibt es inzwischen viel subtilere Methoden, die Pressefreiheit einzuschränken. Eine davon ist das mit dem Begriff „Die Schere im Kopf“ beschriebene Phänomen der Selbstzensur. Mir ist keine Demokratie bekannt, in der von der Mehrheitsmeinung der politisch korrekten Elite abweichende Meinungen so totgeschwiegen werden wie bei uns. In meiner frühen Jugendzeit wollte man über die von unseren Vätern begangenen Verbrechen genau so wenig hören, wie heute über die in der Nachkriegszeit an den Deutschen begangenen Untaten.

Als langjähriges Mitglied bei Amnesty International freue ich mich immer wieder, wenn sich deutsche Politiker für die Menschenrechte in aller Welt einsetzen. Wenn es aber um die Verletzung der Rechte muslimischer Frauen und Mädchen in Deutschland geht, verrichtet die Schere im Kopf ganze Arbeit. Derartige Missstände werden oft mit dem Mantel kultureller Toleranz zugedeckt. Scheren in ihren Köpfen sorgen auch dafür, dass Redaktionen deutscher Medien durchgehen lassen, dass Politiker den Euro regelmäßig mit dem Binnenmarkt, mit Europa und mit dem Frieden auf dem Kontinent gleichsetzen.

 

 

Im Internet ist die Pressefreiheit besonders bedroht. Neuerdings ist Wikipedia das Schlachtfeld perfider Anschläge auf die Pressefreiheit. Ideologen geht es dabei nicht mehr nur um Einflussnahme auf Presseorgane, sondern um ihre Vernichtung. Zurzeit versuchen sie, das intellektuell anspruchsvolle, der Freiheit verpflichtete Magazin „Eigentümlich Frei“, über Manipulationen von Wikipedia sturmreif zu schießen. Es gehört zur toleranten Grundeinstellung dieses Blattes, welches weder „links“ noch „rechts“, sondern „liberal“ zu verorten ist, sich nicht nur mit Vertretern der politisch korrekten Mitte auseinanderzusetzen. Im „Ef“-Magazin kommen auch ganz Linke und ganz Rechte zu Wort. Es geht regelmäßig sowohl um politische als auch kulturelle Themen (FDP-Schäffler schreibt eine Kolumne über den Euro, ich eine über die Jazzmusik). Durch offensichtlich manipulierte und bewusst übergewichtete Verweise auf „rechte“ Autoren beziehungsweise Interviewpartner soll das Blatt von der liberalen in die rechtsradikale Ecke geschoben und damit aus dem Verkehr gezogen werden.

Artikel 5 des Grundgesetzes bestimmt auch, dass die Pressefreiheit ihre Schranke im Recht auf Schutz der persönlichen Ehre findet. Auch Herausgeber liberaler Organe haben dieses Recht. Die Erfinder des Grundgesetzes konnten damals noch nichts über elektronische Medien wissen. Aber sowohl von den namentlich bekannten als auch den anonymen Autoren bei Wikipedia sollte man erwarten können, dass sie das Grundgesetz kennen.

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