Positives Signal aus dem Europaparlament

Umstrittener Estrela-Bericht zu „Sexuellen und reproduktiven Rechten und Gesundheit“ wird heute überraschend eindeutig vom Europaparlament zurückgewiesen.

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Nach einer sehr lebhaften und kontroversen Plenarsitzung wurde heute der Estrela-Bericht mit einer Mehrheit von 351 zu 319 (bei 18 Enthaltungen) seitens der Europa-Abgeordneten in den federführenden Frauen-Ausschuss zurückverwiesen. Damit bewiesen die EU-Abgeordneten, dass die Beschlussvorlage des Berichtes unter der Leitung der portugiesischen Abgeordneten Estrela in der jetzigen inhaltlichen Gestaltung einer Abstimmung durch das Plenum unwürdig ist. Frau Estrela und ihre Mitstreiter zeigten sich von dieser unerwarteten Niederlage mehr als überrascht.

Durch ein klares, kritisches Votum zeichneten sich erfreulicherweise die CDU/CSU-Abgeordneten aus, denen wir dafür sehr danken.

Familien- und Lebensschutzinitiativen in allen EU-Mitgliedsstaaten hatten massiv gegen die Berichtsvorlage protestiert. Unter anderem waren Vertreter der EU-Bürgerinitiative „On of us“ und auch Mitglieder der Christdemokraten für das Leben gestern in Straßburg vor dem Parlament mit einer unüberhörbaren Demonstration aktiv. Diese europaweiten, spontanen Proteste und die schnelle Aufklärung über die tatsächlichen Inhalte des Berichtes zeigen nun erste Wirkung. Der Frauenausschuss muss sich nun erneut mit diesem Bericht beschäftigen.

Die Annahme eines neuen Berichts wird nun unwahrscheinlicher,  Ende Mai 2014 wird ein neues Parlament gewählt.

Den Ausschuss-Mitgliedern bleibt auch freigestellt, die Aussetzung der Prozedur bis auf weiteres zu entscheiden, also den Bericht in dieser Legislaturperiode nicht mehr weiterzuverfolgen.  

Das ganze Procedere sowie der Inhalt des EU-Berichts stellt den Versuch dar, politischen Druck zur Anerkennung eines "Rechts auf Abtreibung" aufzubauen.  Darüber kritisch aufzuklären und dafür neue Sensibilität in die Öffentlichkeit und das Parlament zu tragen, ist unser erstes gemeinsames Protestziel gewesen. In dieser Richtung werden wir weiter mit allen in Europa zusammenarbeiten, denen der Schutz der Familie, der Kinder und der Ungeborenen besonders am Herzen liegt.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Markus.Wolf

Auf Seite 193 des Buches: "Abtreibung: Ein neues Menschenrecht?" schreibt Mechthild Löhr u.a.:

"...Die Abtreibung droht den mutmaßlich behinderten Kindern sogar bis kurz vor der Geburt.
Man muss schon beide Augen zudrücken, um in dieser Praxis noch einen Unterschied zur berüchtigten "Vernichtung lebensunwerten Lebens" zu erkennen."

Ende der Rezitation der Frau Löhr.

Kommentar, vielmehr Korrektur:

Offenbar hat Frau Löhr beide Augen zugedrückt, weil sie die Realität nicht mitbekommen hat.
Die Vernichtung "lebensunwerten Lebens" geschah an Kindern, die den Vorgang der GEBURT hinter sich hatten und daher "Menschen" waren.
Das Schwangerschaftsgewebe, der Zellklumpen im Uterus, der Gebärmutterinhalt aber ist KEIN "Mensch".
Somit ist ein Vergleich zum Kindermord der Nazis nicht nur unzutreffend, sondern auch verleumderisch, -
Mechthild Löhr
"drückt auch beide Augen zu", das heißt, sie ignoriert die Tatsache, dass 95% der Frauen abtreiben, die durch den Pränatest erfahren, dass das Schwangerschaftsgewebe im Falle der Austragung mit Trisomie 21 behaftet oder sonstwie krank/behindert ist.
Also ist die große Mehrheit der schwangeren Frauen der Ansicht, dass das Schwangerschaftsgewebe kein Mensch ist und eine Abtreibung anzuraten ist, um die Behinderung Trisomie 21 zu verhindern.
Eine Abtreibung würde ich medizinisch als eine Art "Impfung" ansehen:
Sowohl durch Impfung als auch Abtreibung wird das Entstehen von Krankheiten und Behinderungen "verhindert".

Gravatar: Markus.Wolf

Auf Seite 191 des Buches: "Abtreibung: Ein neues Menschenrecht?" schreibt Mechthild Löhr u.a.:

"Die meisten Angehörigen der jüngeren Generationen wissen heute schon nicht mehr, warum der Paragraf 218 überhaupt im Strafgesetzbuch steht. Spätestens seit die Abtreibung straffrei ist, scheint es das vermeintliche "Recht" auf sie zu geben."

Ende der Rezitation der Frau Löhr.

Kommentar:

Skandalöserweise gibt es kein Recht auf Abtreibung, eine Abtreibung ist lediglich nach Beratung "straffrei", dennoch "rechtswidrig".
Der Paragraf 218 hätte NIEMALS im Strafgesetzbuch stehen dürfen, weil damit etwas kriminalisiert wird, was ein legitimes Frauenrecht ist, ferner hätte der § 218 niemals im StGB stehen dürfen, weil damit ein Riesenbetrug, eine gewaltige Volksverdummung begangen wird:
Ein Zellklumpen, bestehend aus einer männlichen Samenzelle und einer weiblichen Eizelle wird zu einem "Menschen" erklärt, obwohl dieser Zellklumpen nicht in der Lage ist, außerhalb des Uterus zu überleben.

Gravatar: Markus.Wolf

Mechthild Löhr hat zusammen mit Claudia Kaminski und Bernward Büchner das Buch herausgegeben:

"Abtreibung: Ein neues Menschenrecht?"
verlegt beim Sinus-Verlag, Krefeld

Ab Seite 183 schreibt Frau Löhr einen längeren Beitrag unter der Überschrift: "Der Abschied vom Tötungsverbot"

Auf Seite 183 beginnt Frau Löhr mit den Sätzen:

"Die Würde des Menschen ist unantastbar." -
So schlicht und prägnant steht es am Anfang unseres Grundgesetzes. Das Bundesverfassungsgericht hat diesen Satz 1993 mit der angemessenen Deutlichkeit ausgelegt. ""Das Grundgesetz verpflichtet den Staat, menschliches Leben zu schützen. Zum menschlichen leben gehört auch das ungeborene.
Die Verfassung untersagt nicht nur unmittelbare Eingriffe in das ungeborene Leben, sie gebietet dem Staat auch, sich schützend und fördernd vor dieses Leben zu stellen, d.h. vor allem, es auch vor rechtswidrigen Eingriffen von Seiten anderer zu bewahren."

Ende der Rezitation von Mechthild Löhr.

Kommentar, vielmehr Korrektur:

Das sog. "Bundesverfassungsgericht" hat mit diesem Urteil das Grundgesetz mit Füßen getreten und das Recht verzerrt.
"Beinahe", um ein Haar wäre dieses Urteil verfassungskonform, das Dumme ist nur:
Im Grundgesetz wird NICHT definiert, ab wann ein Mensch ein Mensch ist, insbesondere steht im Grundgesetz KEIN WORT davon, dass ab Verschmelzung der Samenzelle mit der Eizelle ein "Mensch" vorhanden sein soll.
Somit hat das Bundesverfassungsgericht das Grundgesetz verzerrt.
Ist auch kein Wunder, denn die meisten Richter(innen) des Bundesverfassungsgerichtes haben zum Thema Abtreibung in etwa den gleichen Standpunkt wie die Katholische Kirche.
Einer der Richter, der das Urteil 1993 zu Abtreibung mit"verbrochen" hatte, war WOLFGANG BÖCKENFÖRDE.
Dieser Böckenförde war Mitglied der Anti-Abtreibungsvereinigung "Juristenvereinigung Lebensrecht"(JVL), einer Juristenvereinigung, die versucht, durch Einfluss auf die Gesetzgebung und die "Rechtsprechung" abtreibenden Frauen, deren Partnern und Ärzten/-innen das Leben so schwer wie möglich zu machen.
Und so ein Richter soll "unabhängig" sein???

Gravatar: Erdmute Dübgen

Puhhh, da kann man wirklich erleichtert aufatmen. Danke für die verantwortungsvollen Streiter und Streiterinnen bei der EU. - Das Lebende so gegen das Leben sein können, entsetzt immer wieder und zeigt einem, dass wir in einer sehr umkämpften Welt leben.

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