Politiker als Angeklagte: die Quadratur des Kreises

In Portugal ist am Wochenende Expremier Jose Socrates festgenommen worden. Der einstige Bannerträger der dortigen – und auch der europäischen – Sozialisten steht unter Korruptionsverdacht. Diese Verhaftung macht erfreut und betrübt zugleich.

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Ich weiß natürlich nicht, was an den Vorwürfen gegen Socrates stimmt. Es soll um Steuerbetrug und Geldwäsche gehen. Portugiesische Medien weisen auch auf den überaus luxuriösen Lebensstil von Socrates hin, den nur dubiose Geldquellen finanziert haben können. Das macht es sicherlich notwendig, dass die Vorwürfe von unabhängigen Richtern untersucht werden sollen.

Kampf gegen Korruption ist immer notwendig und positiv. Dennoch kann es wohl nicht so sein, dass automatisch jeder gegen einen Politiker erhobene Vorwurf als richtig eingestuft wird. Es gibt zwar in jedem Land einen mehr oder weniger großen Bevölkerungs-Teil, der a priori überzeugt ist, dass jeder in der Politik Tätige ein Gauner und Betrüger ist. Was aber einfach nicht stimmt.

Diese verbreitete Überzeugung ist jedoch zunehmend gefährlich. Sie droht zu einer sich selbst erfüllenden Prophezeiung zu werden. Denn als Folge gehen von vornherein immer weniger anständige, idealistische und intelligente Menschen in die Politik. Das aber wäre in jedem Gemeinwesen dringend notwendig (selbst wenn endlich die Ablösung der repräsentativen durch die direkte Demokratie stattfände).

Einige Strafurteile der letzten Zeit – auch in Österreich – haben den Eindruck massiv verfestigt, dass auch Strafrichter populistisch sind und einen massiven Politikermalus praktizieren. In den Fällen Martinz oder Strasser etwa war den Justizakteuren wohl wichtiger, in Boulevardzeitungen gut wegzukommen, als völlig unbefangen einen Sachverhalt zu beurteilen und auch im Falle einer Verurteilung nur ein Strafausmaß zu verhängen, das in Relation zur sonstigen Rechtssprechung steht. Auf dem Boulevard kommt man hingegen prinzipiell nur gut weg, wenn man bei Politikern extrem tief in den Schmalztopf greift.

Noch viel besorgter macht aber etwas anderes: Vor allem in romanischen, aber auch in osteuropäischen Ländern gibt es fast immer nur Korruptionsverfahren gegen Politiker früherer Regierung, gegen Vertreter anderer Parteien als der regierenden.

In Frankreich etwa versuchen derzeit die amtierenden und groggy in den Seilen hängenden Sozialisten, mit Hilfe der Gerichte doch noch eine triumphale Rückkehr des früheren Präsidenten Sarkozy an die Macht zu verhindern. In Italien wurde Silvio Berlusconi erst rechtskräftig verurteilt, als er nicht mehr Ministerpräsident gewesen ist. In Rumänien hat erst die Wahl des neuen Staatspräsidenten Iohannis vielen Korruptionsverfahren den Weg geebnet. In Ungarn, in Bulgarien: Überall wird strafrechtlich gegen die früheren Politiker aus einer anderen Partei vorgegangen.

Gegen amtierende Politiker ist die Justiz in vielen Ländern hingegen auffallend inaktiv. Auch in Österreich sind die Herren Faymann und Ostermayer wohl nur deswegen dem Strafrichter entkommen, weil sie an der Regierung sind. Hingegen haben die Aktionen der Staatsanwaltschaft gegen Ex-Finanzminister Grasser schon allein durch ihre Dauer eindeutig den Charakter eines Vernichtungsfeldzugs.

Diese Auflistung sagt zwar nichts über Schuld und Unschuld in jedem einzelnen Fall aus. Sie zeigt aber ein merkwürdig auffallendes Muster: Im Grund ist das ein Verhalten, das an lateinamerikanische Bananenrepubliken erinnert oder an mittelasiatische Semidiktaturen (vor allem in einst sowjetischen Staaten), wo die Justiz immer nur ein Kampfinstrument der politischen Macht gegen Andersdenkende und politische Gegner ist.

An Gegenbeispielen, wo auch gegen amtierende Politiker vorgegangen wird, fallen mir nur solche aus Deutschland ein. Dort freilich hat sich eine überpenible Justiz dabei schon mehrmals blamiert. Die Amtszeit des deutschen Innenministers Friedrich etwa wurde durch übereifrige Staatsanwälte beendet. Dennoch mussten diese dann nach einigen Monaten die Vorwürfe gegen Friedrich fallen lassen, dass er ein Amtsgeheimnis verraten hätte. Und überhaupt eine Totalblamage war das Verfahren gegen Ex-Bundespräsident Wulff, der zuerst von der Staatsanwaltschaft gestürzt worden ist, bis er dann vor Gericht freigesprochen worden ist. Ein monatelanger Prozess um die Bezahlung einer Hotelrechnung von ein paar hundert Euro als einzig letztlich angeklagter Vorwurf war nur noch lächerlich.

Weiterlesen auf: andreas-unterberger.at

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