Tür zu, Abschiebung vorbei: Berlin schafft den Rechtsstaat auf Absurdniveau ab
Wer in Berliner Heimen die Tür nicht öffnet, wird nicht abgeschoben. Ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts macht aus der Ausreisepflicht eine freiwillige Option.
Der Berliner Senat hat eine neue Praxis eingeführt, die exemplarisch zeigt, wie deutsche Migrationspolitik ihre eigenen Gesetze neutralisiert. Nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts dürfen Polizisten Zimmer in Flüchtlingsunterkünften nur noch mit richterlichem Durchsuchungsbeschluss betreten. Die Folge ist eine Regelung, die jede Durchsetzung der Ausreisepflicht faktisch unmöglich macht: Die Beamten müssen klopfen – und wenn niemand öffnet, den Einsatz abbrechen. Abschiebung per Selbstbedienung. Die Heimleitung darf nicht mehr mit Generalschlüsseln öffnen, die Polizei darf nicht hinein, der Betroffene muss nur stillhalten.
Offiziell geht es um den Schutz der Unverletzlichkeit der Wohnung. Tatsächlich wird der Rechtsstaat damit auf seine schwächste Stelle gesetzt. Gesuchte Personen dürfen nur noch in öffentlichen Bereichen oder bei freiwilligem Öffnen festgenommen werden. Befindet sich der Ausreisepflichtige im Zimmer eines Dritten, genügt dessen Zustimmung. Die neue Richtlinie zwingt die Polizei zu akribischer Dokumentation, obwohl die grundlegende Frage unbeantwortet bleibt: Wie soll eine Maßnahme durchgesetzt werden, die der Betroffene durch simples Schweigen verhindern kann?
Der Hintergrund des Beschlusses ist ein Fall aus dem Jahr 2019, der sich durch die Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht schob. Doch die praktische Wirkung reicht weit über juristische Feinheiten hinaus. Schon jetzt scheitern laut Gewerkschaft der Polizei zwei Drittel aller Abschiebungen, weil Betroffene über soziale Netzwerke vor Charterflügen gewarnt werden. Jetzt kommt die Einladung zur Nichtkooperation hinzu: Tür geschlossen, Problem erledigt. Wer sich versteckt, bleibt.
Während „Pro Asyl“ das Urteil erwartungsgemäß feiert und von Grundrechtsschutz spricht, räumt selbst Berlins Innenstaatssekretär Christian Hochgrebe ein, die Entscheidung werfe „praktische und rechtliche Fragen“ auf. Die politische Realität ist jedoch klar: Die Ausreisepflicht ist in Berlin weitgehend suspendiert. Ende September lebten dort 18.591 vollziehbar ausreisepflichtige Personen – eine Zahl, die durch die neue Rechtslage nicht sinken wird.
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Blog comments
Wer ist wohl der Feind?
Gleichzeitig darf die Berliner Polizei jetzt heimlich in bester Stasimanier Wohnungen betreten und Überwachungstechnik installieren. Da sieht man die Prioritäten "unserer Demokratie"!
Sicherlich eine …
Sicherlich eine "alternativlose" Entscheidung, die erst nach intensiver Beratung durch die Totengräber Deutschlands erfolgt ist.
Landesverrat ist ja bei uns (noch) nicht strafbar. Und Scham kennen Politiker, die soetwas zulassen bzw. abnicken, offenbar auch nicht ...
Einzelabschiebungen bringen…
Einzelabschiebungen bringen und brachten gar nichts, es muß eine Massenremigraton einsetzen, alles raus hier, was in anderen Kontinenten beiheimatet ist. Erstmal. Nachsortieren kann man immer noch.
Abschiebung? Gar nicht erst…
Abschiebung? Gar nicht erst hereinlassen!
Der Bürger verliert die Fassung
Demnach ist das Gericht völlig aus der Fassung geflogen ,da es selbst zum Verfassungsfeind wird .
Vielleicht dauert es auch nicht mehr lange ,bis Bürger zur Selbstjustiz greifen ? Dann fliegen noch ganz andere aus ihrer Verfassung .
Die deutsche Justiz ist…
Die deutsche Justiz ist korrupt und eine rot-grüne Organisation geworden !
[Anm. der Redaktion: Bitte ins Feld "Subject" KEINE E-Mail-Adresse eintragen! Danke!]
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