Strafanzeige gegen einen Bischof

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Strafanzeige gegen einen Bischof
Datum: 14.08.2015, 15:52

Der Bischof hatte in seinem bibeltheologischen Vortrag zum Thema Ehe und Familie auf dem Kongress „Freude am Glauben“ in Fulda aus dem Buch Levitikus zitiert. Die Homoaktivisten sahen unter völliger Vernachlässigung exegetischer Aspekte sowie in totaler Ahnungslosigkeit einer auch nur halbwegs sinnvollen Hermeneutik alttestamentlicher Rechtsvorschriften einen Aufruf des Bischofs die Todesstrafe für Homosexualität einzuführen. Wir leben (zumindest derzeit noch) in einer freien Gesellschaft und jedem sei es unbenommen, seine eigene Ignoranz offen zu Markte zu tragen.

Die Strafanzeige hat zumindest nach derzeit geltendem Recht auch in der Schweiz keine Aussicht auf Erfolg. Es geht vermutlich auch hauptsächlich darum, einen unangenehmen Bischof einzuschüchtern. Damit allein ist es allerdings nicht getan. Langfristig ist das Ziel der einschlägigen Lobbyisten und Aktivisten jegliche Kritik an einer homosexuellen Lebensführung grundsätzlich gesetzlich zu unterbinden.

Das schweizerische Fernsehen brachte am 10.8.2015 unter dem Titel „Gesetze gegen Homophobie“ einen Beitrag zu dem Thema. Der Beitrag ist recht ausgewogen und durchaus sehenswert. Es ist lehrreich, was die einzelnen Protagonisten zur Sache sagen.

Nun ist der Begriff „Homophobie“ sehr unklar und wenig sinnvoll. Homo, Homines = lat. der Mensch, der Mann. Phobie vonφόβος, grch. = Furcht steht für eine Angststörung. Homophobie ist also Angst vor Männern, vielleicht sogar Angst vorm Schwarzen Mann? Gebraucht wird das Wort synony für eine Aversion gegen Homosexualität ganz allgemein. Sonderlich sinnvoll ist der Begriff nicht, denn es findet weder eine Differenzierung zwischen Person und Sache noch eine Differenzierung zwischen Veranlagung und Praxis statt. Beide Komplexe sind allerdings durchaus differenziert zu betrachten.

Es existieren also, so zeigt der Beitrag, zumindest in der Schweiz Bestrebungen, Kritik jeglicher Form an Homosexualität strafrechtlich zu unterbinden. Zitate wie die von Bischof Huonder vorgetragenen könnten dann also in der Tat unter Strafe gestellt werden. Ebenso könnte die katholische Lehre, daß homosexuelle Handlungen in sich ungeordnet sind, unter einschlägige Strafrechtsnormen fallen.

Natürlich die Kirche ihre universale Lehre nicht unter dem Druck einer positivistisch gesetzten staatlichen Rechtsnorm, die zudem noch dem Naturrecht widerspricht, verändern.Dies wird auch dann nicht geschehen, wenn sich einzelne Bischöfe anbiedern oder einknicken. Die Theophopie einiger Lobbyisten und Aktivisten, nicht nur aus dem Lager der homosexuellen Zeitgenossen, scheint manchmal geradezu dramatisch.

Die Gefahr in der Sache liegt in einem ganz anderen Bereich. Es handelt sich bei einer derartigen, hoffentlich niemals realisierten Gesetzgebung, um massive Einschränkung von Grundrechten. Betroffen ist hier zunächst die Meinungsfreiheit. Doch auch die Freiheit der Religionsausübung ist von einer solchen Gesetzgebung betroffen. Das sollte man wissen. Für die Schweiz vermag ich es nicht sicher zu sagen, doch in Deutschland, davon gehe ich aus, wäre eine solche Gesetzgebung verfassungswidrig. das heißt nicht, daß wir uns entspannt zurücklehnen können. Der gesellschaftliche Diskurs, ob eine Minderheit von wenigen Prozent an der Gesamtbevölkerung, die allerdings über eine starke Lobby, bis hinein ins sogenannte Bundesfamilienministerium reicht, Denk- und Sprechverbote bezüglich ihrer Lebensform durchsetzen darf, ist zu führen.

Es kann nicht angehen, daß man in einem freien, demokratischen Land den Katechismus oder die Heilige Schrift nicht mehr offen und ohne Zensur zitieren darf. Unser Land und unser Kontinent basieren auf einer christlichen Kultur. Die Angriffe auf diese Kultur sind zweifelsfrei nicht mehr zu leugnen. Der gesellschaftliche Grundkonsens bricht zunehmend weg. In diese Lücken stoßen selbstredend neue „Wertestifter“ vor. Sie treten in Konkurrenz zur Kirche. Sie versuchen, insbesondere im ethischen Bereich, aber auch durchaus politisch, ihre Agenda an die Stelle christlicher Wertorientierungen zu setzen. Toleranz gegenüber Randgruppen und Minderheiten sollte in einer demokratischen Gesellschaft eine Selbstverständlichkeit sein. Doch es kann nicht akzeptiert werden, daß auf Bestrebung von Minderheitenlobbyisten Denk- und Sprechverbote in den Rang von Strafrechtsnormen erhoben werden.

Die Praxis über (sinnlose) Strafanzeigen Einschüchterungsdruck ausüben zu wollen, muß ebenfalls offen kommuniziert werden. Auch hier wird mit allen Mitteln darum gekämpft, die Lufthoheit über die veröffentlichte Meinung zu bekommen. Niemandem kann es gleichgültig sein, plötzlich in das Räderwerk der staatlichen Strafverfolgungsbehörden zu geraten. Die damit ausgelöste psychische Belastung vereint mit einer tendenziösen Berichterstattung in vielen Medien kann durchaus vereinzelt dazu führen, daß sich betroffenen aus Angst nicht mehr äußern mögen.

Bischof Huonder hat heute noch einmal Stellung bezogen. Man kann dem Bischof nur viel Kraft wünschen, damit er sich nicht einschüchtern läßt und auch weiterhin im Sinne von Tim 4,5 (Du aber sei in allem nüchtern, ertrage das Leiden, verkünde das Evangelium, erfülle treu deinen Dienst!) handelt.

Sven von Storch

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