ÖDP: Das Elterngeldgesetz ist verfassungswidrig (I)

 

Nach einem Parteitagsbeschluss im Jahre 2007 unterstützt die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) finanziell und moralisch mehrere Klägerinnen, die gegen die Höhe des ihnen zuerkannten Elterngeldes klagen. Ziel ist die Klärung, ob die Berechnungsmodalitäten des Elterngeldes mit dem Grundgesetz vereinbar sind.

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Die bisher unterstützten 6 Klägerinnen haben sich auf einen Aufruf der ÖDP gemeldet. – Vermutlich hätte keine von ihnen ohne die Unterstützung der ÖDP den Klageweg beschritten, weil sie sich die finanziellen und nervlichen Belastungen, die der jahrelange Weg bis zum Bundesverfassungsgericht mit sich bringt, nicht zugemutet hätten. – Hier zeigt sich, dass die nach dem Grundgesetz zustehenden Grundrechte eigentlich nur dann geltend gemacht werden können, wenn das finanzielle Risiko getragen werden kann. Die Unterstützung durch die ÖDP ist als Hilfestellung zu verstehen, diese Klippe zu überwinden.

Vom Erziehungsgeldgesetz zum Elterngeldgesetz

Das Elterngeldgesetz (BEEG) gilt für Geburten ab 1.1.2007 und hat das bis dahin geltende Erziehungsgeldgesetz (BErzGG) abgelöst. Nach dem Erziehungsgeldgesetz wurden 300 € /Monat über 24 Monate nach Geburt eines Kindes gezahlt. Bei höherem Einkommen wurde der Betrag gemindert oder fiel ganz weg. Die Einkommensgrenzen lagen für die ersten 6 Monate wesentlich höher als für die restlichen 18 Monate. Eltern mit niedrigerem Einkommen waren also begünstigt. Das wurde mit dem Sozialstaatsgebot begründet.

Mit dem Elterngeldgesetz wurde eine Wende um 180 Grad vollzogen. Der Bezugszeitraum wurde auf 12 Monate (bei Beanspruchung durch beide Eltern auf 14 Monate) gekürzt. Das Mindestelterngeld beträgt 300 €/Monat. Wenn aber vor der Geburt ein höheres Einkommen erzielt wurde, beträgt es 67% (seit 2011 65%) des im Jahr vor der Geburt erzielten Netto-Einkommens (bis zum Höchstbetrag von 1800 €). – Damit wurden die Ansprüche von ärmeren Eltern (Eltern, die vor der Geburt bereits vorhandene Kinder betreut haben, Studentenpaare, Geringverdiener, Arbeitslose) halbiert. Wohlhabende erhalten dagegen gegenüber den ärmeren Eltern den bis zu 6-fachen Betrag und zwar in der Regel je mehr, desto wohlhabender sie sind.

Von der Regierung wurde diese Praxis mit einem „Paradigmenwechsel“ begründet. Das Elterngeld habe im Gegensatz zum Erziehungsgeld eine „Einkommensersatzfunktion“ wie etwa das Krankengeld oder das Arbeitslosengeld I. Übersehen wurde dabei, dass dieser Vergleich gleich auf zwei Beinen hinkt: Einmal sind Kranken- und Arbeitslosengeld I Versicherungsleistungen, denen auch mit dem Einkommen steigende Beiträge zugrunde liegen, während das Elterngeld steuerfinanziert ist. Zum andern sind Krankheit und Arbeitslosigkeit Schadensfälle, während das von einer Geburt nicht behauptet werden sollte.

Wenn eine politische Partei Klagen gegen das Elterngeldgesetz unterstützt, so muss sie schwerwiegende politische Einwände gegen das Gesetz haben und außerdem der Auffassung sein, dass Grundrechte von Eltern verletzt werden.

Politische Einwände gegen das Elterngeldgesetz

     

  • Das Elterngeldgesetz wertet die Erziehungsleistung ab. Das Elterngeld ist (abgesehen vom Mindestbetrag von 300 €) kein Honorar für die Erziehungsleistung, sondern eine „Zulage“ für Erwerbsarbeit im Jahr vor einer Geburt. Damit wird die auch heute noch überwiegend von Frauen geleistete Erziehungsarbeit erneut zugunsten herkömmlicher Erwerbsarbeit abgewertet. Das ist eine konsequente Fortsetzung der unter Adenauer eingeleiteten und seither von allen Bundesregierungen fortgesetzten elternfeindlichen Sozialpolitik (Stichwort Rentenreform 1957); die durch Abwertung der Erziehungsarbeit zugunsten der Erwerbsarbeit gekennzeichnet ist. So wurden z. B. die Rentenansprüche an Erwerbsarbeit gekoppelt, obwohl die gesetzlichen Renten einer Generation ausschließlich von deren Kindern bezahlt werden müssen, also letztlich nur durch Kindererziehung erarbeitet werden. Schließlich werden die Sozialabgaben nicht etwa für die eigene Rente angespart wie bei einer Kapitalversicherung, sondern ausschließlich zur Finanzierung der Renten der vorangegangenen Generation verwendet. Diese Abwertung der Erziehungsleistung gegenüber der Erwerbsarbeit wird durch das Elterngeldgesetz nochmals verschärft.

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  • Das Elterngeldgesetz hat die Familienarmut verstärkt. Gegenüber dem zuvor geltenden Erziehungsgeldgesetz wurden die Leistungen für die ohnehin ärmsten Eltern in der Regel halbiert (Studenten, kinderreiche Familien u.a.); während nur wohlhabendere Eltern Vorteile hatten. Unterm Strich hat das Elterngeld nur für eine Oberschicht von Eltern (etwa 24 %) Vorteile gebracht, während etwa 60% der Eltern (also die Mittel- und Unterschicht) schlechter gestellt wurden als beim vorangegangenen Erziehungsgeld. Für den Rest kommt es etwa auf das gleiche raus.

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  • Das Elterngeldgesetz ist familienfeindlich. Aufgrund der Beziehung zum Einkommen im Jahr vor der Geburt sinkt in der Regel das Elterngeld mit steigender Kinderzahl, da Eltern weniger erwerbstätig sein konnten, je größer die Zahl bereits vorhandener Kinder war. Mit der Regel „Je mehr Familie, desto weniger Elterngeld“ hat es die Bundesregierung fertig gebracht, dass selbst dieses Gesetz familienfeindlich ist.

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  • Das Elterngeldgesetz erhöht gesundheitliche Risiken. Wenn z. B. eine Studentin ein Kind nach Abschluss ihres Studiums bekommt, erhält sie 3 600 € Elterngeld (12 x 300 €). Zögert sie die Geburt um 3 Jahre hinaus, kann sie das Elterngeld auf 21 600 € (12 x 1800 €) erhöhen, erhält also 6 x so viel. Damit wird die ohnehin bestehende Tendenz, Geburten zeitlich hinauszuschieben, weiter verstärkt. Da die gesundheitlichen Risiken für Mütter und besonders für die Kinder mit zunehmendem Alter steigen, wird damit auch der Anteil behinderter Kinder erhöht. So steigt z. B. das Risiko eines Morbus Down mit dem Älterwerden der Mutter auf das 40 bis 60- fache. Dass die meisten der behinderten Kinder älterer Mütter heute abgetrieben werden, kann sicher kein Trost sein. – Auch wird aus der Verschiebung an sich erwünschter Geburten auf einen späteren Zeitpunkt häufig eine Verschiebung auf den Sankt-Nimmerleins-Tag, weil sich das „biologische Fenster“ mit steigendem Alter schließt.

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  • Das Elterngeldgesetz belohnt Fremdbetreuung ab dem zweiten Lebensjahr. Aus den Begründungen der Bundesregierung zum Gesetz ist zu schließen, dass sie einen raschen Wiedereintritt ins Erwerbsleben nach einer Geburt fördern will. Damit kommt sie Forderungen aus der Wirtschaft entgegen, die ein möglichst großes Arbeitskräftepotential wünscht, um die Löhne niedrig halten zu können. Selbst wenn dieses Ziel als legitim betrachtet wird, ist es nicht gerechtfertigt, Eltern mit hohen Summen zu einem gewünschten Verhalten hin zu drängen und andere, die sich nicht drängen lassen, dafür zu bestrafen. Das Elterngeld ist nämlich bei einem weiteren Kind oft wesentlich niedriger, wenn das vorangegangene Kind länger als ein Jahr von den Eltern selbst betreut wurde. Der Unterschied beträgt bis zu 18 000 € (21 600 € gegenüber 3 600 €). Es liegt demnach eine extreme Ungleichbehandlung vor, um ein vorgegebenes Verhaltensmuster zu begünstigen.

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  • Das Elterngeldgesetz untergräbt unser Sozialsystem. Unsere gesetzliche Renten- und Pflegeversicherung sowie die Krankenversicherung für die Rentner beruhen vollständig auf dem Umlagesystem, d. h. die jeweils Erwerbstätigen zahlen für die Rentner. Durch die Benachteiligung der Mehr-Kinder-Familien und das Hinauszögern von Geburten aufgrund des Elterngeldgesetzes wird der Geburtenrückgang verstärkt, was bei Beibehaltung unseres Sozialsystems die schrumpfende nachfolgende Generation immer mehr überfordern muss. Ein Ausgleich zur Entlastung dieser Generation ist aber nicht beabsichtigt. Damit wird das Scheitern dieses Systems einschließlich von Unzufriedenheit der Jugend und künftiger Altersarmut beschleunigt.

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  • Das Elterngeldgesetz spaltet die Elternschaft. Eltern oder künftige Eltern, die der schmalen, aber besser verdienenden Führungsschicht in Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Justiz und Medien angehören, werden bevorzugt und so gegen die Mehrheit der Eltern mit mittlerem und niedrigem Einkommen ausgespielt. Das erschwert die Vertretung der Elterninteressen insgesamt. Die gesellschaftliche Führungsschicht wird durch erhebliche Begünstigungen aus der politischen Front der Eltern regelrecht „herausgekauft“. Damit wird die Entwicklung einer familienfreundlichen Gesellschaft weiter erschwert.

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Alternative zum bestehenden Elterngeldgesetz

Eine finanzielle Gegenleistung für die Kindererziehung der Eltern ist gerechtfertigt und überfällig. Eine Benachteiligung von Mehr-Kinder-Familien oder von noch in Ausbildung befindlichen oder gering verdienenden Eltern darf aber damit nicht verbunden werden. Eine gleich hohe Leistung für alle ist dagegen nicht nur verfassungsgemäß, sozial gerechter sowie politisch vernünftiger und nachhaltiger. Sie macht auch eine teure mit komplizierten Einkommensberechnungen beschäftigte Bürokratie überflüssig, einschließlich eines Rattenschwanzes von gerichtlichen Auseinandersetzungen. Das gesparte Geld ist bei den Familien besser angelegt.

Besteht Aussicht, das Elterngeldgesetz auf politischem Wege zu korrigieren?

Die gewaltigen Defizite des Gesetzes sind bei sachlicher Betrachtung leicht erkennbar. Damit entsteht die Frage, ob eine Korrektur auf politischem Wege aussichtsreich ist.

Leider ist hier keine realistische Perspektive erkennbar. Alle heute im Bundestag vertretenen Parteien befürworten das Gesetz. So ist auch nach einem eventuellen Regierungswechsel keine Revision zu erwarten. Es gibt zwar in allen Bundestagsparteien auch einzelne Kritiker. Diese sind aber durchweg weit davon entfernt, innerhalb ihrer Parteien mehrheitsfähig zu werden. Auch von den Medien ist kaum Aufklärung zu erwarten. Dazu werden sie viel zu sehr von den Profiteuren des Gesetzes gelenkt. - Ist also damit Resignation angesagt? Müssen die in den obigen sieben Punkten wiedergegebenen gesellschaftszerstörenden Folgen einfach hingenommen werden?

Die politische Bewertung und das Grundgesetz

Auch ein auf demokratischem Weg zustande gekommenes Gesetz kann ohne neuen Beschluss des Bundestages „gekippt“ werden, wenn es gegen die im Grundgesetz verankerten Grundrechte verstößt. Voraussetzung ist eine entsprechende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Das Gericht kann allerdings nicht von sich aus aktiv werden. Es kann nur auf entsprechende Klagen reagieren. Da die ÖDP als Partei die Berechnungsmodalitäten im Rahmen des geltenden Elterngeldgesetzes für unvereinbar mit dem Grundgesetz hält, fühlt sie sich verpflichtet, entsprechende Klagen zu unterstützen. Nähere Details dazu sind einem weiteren Beitrag vorbehalten.

In einem zweiten Beitrag soll in Kürze auf die verfassungsrechtliche Bewertung selbst näher eingegangen werden.

 

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Dr. med. Dorothea Böhm

Der Kollege Resch hat völlig recht. Das seitens der Politik als Familienförderung bejubelte "Elterngeld" ist ein Witz. Schon die Wortwahl ist entlarvend. Sie verbirgt bewusst, dass hier "Erziehungsarbeit" verrichtet wird, die - aus Sicht der Kinder - wertvollste und wichtigste Erziehung und frühkindliche Bildung überhaupt.

Die Gesellschaft kassiert elterliche Erziehungsarbeitsleistung für lau, daneben zahlen Eltern auch noch die alltäglichen Kinderbedarfskosten privat.

Und wer zahlt heute und später die Renten der immer zahlreich werdenden gewollte Kinderlosen? ACHSO, die späteren Erwachsenen und heutigen Kinder ... mit anderen Worten: Eltern subventionieren Kinderlose. Das almosenhafte "Elterngeld" weist durch Begriff und Betrag in beleidigender Form darauf hin.

Gravatar: JM8Mz

Ich stelle fest, daß gerne Ursache und Wirkung vertauscht werden, wenn es um Familienarmut geht.
Wäre ich verheiratet oder unverheiratet ohne Kinder, stünde ich finanziell excellent da. Bei meinem Einkommen wäre das Haus abbezahlt und jedes Jahr stünde ein neues Auto vor der Tür, ohne auf das Ansparen einer Alterssicherung verzichten zu müssen.
Leider kostet ein Kind viel Geld. Ich kenne Schätzingen von 120000 bis 365000 Euro bis zum 18. Lebensjahr. Angesichts der Erfahrungen mit meinen eigenen 5 Kindern gehe ich selbst von etwa 250000 Euro aus.
Sie sehen also worauf es hinausläuft. Es sind nicht die Armen die sich Kinder leisten, die das Problem darstellen, es ist vielmehr so, daß wir gute Argumente liefern, daß die anderen keine Kinder bekommen. Und wie die Statistik beweist, hören vor allem die gebildeten öfter auf diese Argumente.
Wir haben unsere Kinder trotzdem. Wir stecken all unser Geld in diese Kinder und werden dafür vom Staat zusätzlich bestraft: Durch die staatliche Sozialgesetzgebung, z.B. Rente, Elterngeld oder auch z.B. durch die Mehrwertsteuer oder andere Gieskannensteuern, die nicht unterscheiden zwischen den Ausgaben, die leistungsfähige Bürger tätigen, oder denen für Kinder oder von z.B. Behinderten oder z.B. in Altersarmut lebenden Frauen, die einen Großteil Ihres Lebens Kinder erzogen haben.
Im übrigen lassen wir uns auch nicht vorschreiben, die Erziehung unserer Kinder komplett staatlichen Institutionen zu überlassen. Wie sozial dieser Staat ist sehen wir ja. Eine familiäre Sozialistaion ist unabdingbar. Keines unserer Kinder soll solche Gesetze wie das Elterngeld für richtig halten. Unsere Kinder lernen unabhängiges denken.

Gravatar: David Svoboda

@Zweifler:Sie scheinen die Argumentation von Herrn Resch nicht richtig verstanden zu haben: es geht gerade nicht darum, "die Unterschicht zu alimentieren" oder gar darum, dass Eltern durch Kinderkriegen "ihr Einkommen erhöhen".
Vielmehr geht es darum, dass dem Staat jdes Kind gleich viel wert sein muss, unabhängig davon welches Einkommen die Eltern erzielen und unabhöngig davon, wieviel Kinder die Eltern in die Welt setzen. Wenn aber ausgerechnet durch die jetzige Elterngeldregelung wohlhabendere Eltern höhere finanzielle Mittel aus Steuergeldern(!) als ärmere Eltern erhalten und weiterhin Mehrkindfamilien systematisch benachteiligt werden zu Gunsten von gutverdienenden Einkindfamilien, dann kann eine solche Regelung mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sein.
Im übrigen könnte die Auszahlung eines einkommensunabhängigen Elterngeld auch an bestimmte Auflagen verbunden werden (wie z.B. ein höherer Schulabschluss wie das Abitur oder eine erfolgsversprechende Aussicht auf einen Ausbildungsplatz). Doch warum ausgerechnet z.B. Studierende 300¤ und im Beruf stehende Akademiker 1.800¤ Elterngeld bekommen sollen, ist nicht nachvollziehbar.Ob nun die Eltern einen Migrationshintergrund haben, ist völlig irrelevant, sofern die Eltern die notwendige Reife auch haben, Kinder zu erziehen. Und das ist ja bei den allermeisten glücklicherweise gegeben.

@Anna Duessel: Nein, das stimmt nicht, was Sie hier schreiben: beim Elterngeld ist es gerade so, dass nur etwa 25% der Elterngeldbezieher besser da steht als mit dem voherigen Erziehungsgeld. gerdae die Mittelschicht wird durch die jetzige Elterngeldregelung um so mehr benachteiligt, je mehr Kinder in der Familie großgezogen werden.

Unrichtig ist auch Ihre Aussage, dass Ärmere immer mehr Kinder bekommen haben. Das Gegenteil ist gerade der Fall: Das Großziehen von Kindern ist in Deutschland heute das größte Armutsrisiko:Der auffälligste Befund
der zunehmenden Verarmung der Familien in den letzten 40 Jahren ist die Tatsache, dass wir seit 1965 die Geburtenzahl pro Jahr fast halbiert und den Anteil der Kinder in der Armut auf das Sechzehnfache gesteigert haben, obwohl die Müttererwerbstätigkeit um fast 60 Prozent gestiegen ist! Die Zahlen der Sozialhilfeempfänger sind sogar in den Jahren weiter nach oben geklettert, in denen die Zahlen der Arbeitslosen sanken. Dieser Umstand ist auf das ungerechte Zwangsabgebansystem in den gesetzlichen Sozialkassen größtenteils zurückzuführen

Gravatar: Anna Duessel

Ich verstehe die Aufregung nicht. Wenn das Elterngeld an das Einkommen gekoppelt wird, dann wird endlich mal die Mittelschicht vom Elterngeld was haben. Erzielt man dagegen kein Einkommen, so wird man sich nochmal überlegen, ob man Kinder in die Welt setzt. An sich doch logisch?
Denn zuvor war das doch so, dass ärmere durch Kinderkriegen reicher wurden und die Mittelschicht ärmer. Deswegen haben die ärmeren auch mehr Kinder bekommen. Falls man diese kleinen Kinder nur wegen Geld in die Welt setzt, was haben sie dann für eine Perspektive?

Auf der anderen Seite, falls für die Mittelschicht Kinderkriegen zu einem finanziellen Problem wird, wie sieht dann die Zukunft dieser Mittelschicht aus? Ist es nicht ungerecht, durch Steuern für das Wohl der anderen zu blechen, ohne selbst davon etwas zu bekommen? Also wirklich!

Gravatar: Anna Duessel

Ich verstehe die Aufregung nicht. Wenn das Elterngeld an das Einkommen gekoppelt wird, dann wird endlich mal die Mittelschicht vom Elterngeld was haben. Erzielt man dagegen kein Einkommen, so wird man sich nochmal überlegen, ob man Kinder in die Welt setzt. An sich doch logisch?
Denn zuvor war das doch so, dass ärmere durch Kinderkriegen reicher wurden und die Mittelschicht ärmer. Deswegen haben die ärmeren auch mehr Kinder bekommen. Falls man diese kleinen Kinder nur wegen Geld in die Welt setzt, was haben sie dann für eine Perspektive?

Auf der anderen Seite, falls für die Mittelschicht Kinderkriegen zu einem finanziellen Problem wird, wie sieht dann die Zukunft dieser Mittelschicht aus? Ist es nicht ungerecht, durch Steuern für das Wohl der anderen zu blechen, ohne selbst davon etwas zu bekommen? Also wirklich!

Gravatar: Zweifler

Ich verstehe die Argumentation. Leider sehe ich bei einem einkommensunabhängigen Elterngeld die große Gefahr, daß noch mehr türkische und arabische Großfamilien mit zusätzlichen Geburten ihr Einkommen erhöhen. Bevölkerungspolitisch ist das fatal. (Die Kopftuchfrauen sind ohnehin nicht erwerbstätig und würden deutsches Steuergeld gerne nehmen.) Es kann einfach nicht das Ziel sein, die Unterschicht in diesem Sinne weiter zu alimentieren. Daß die deutsche mehrfache Mutter und der (erwerbsfähige) Vater im Moment bestraft werden, wenn die Mutter für weitere Kinder zu Hause bleibt, ist natürlich genauso richtig.

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