Deutschland erwägt, die Religionsfreiheit aufzuheben
Deutschland erwägt, die Religionsfreiheit aufzuheben
Datum: 12.08.2016, 11:28
Selbst der Stadtparksee hält als Taufbecken her. Wahre Fließbandarbeit im Namen des christlichen Gottes: Jesuahu Akbar!. Etwa 1200 Asylbewerber, meist aus dem Iran und Afghanistan, haben sich bereits im Jahre 2016 mit einem Taufbegehren an die verschiedenen Gemeinden in Deutschland gewandt.
Viele Taufwillige und Taufsuchende haben schon im Iran im Untergrund als Christen gelebt. Sie wollen hier endlich ihren wahren Glauben ausleben, ohne ihre Ermordung und die ihrer nahen Angehörigen zu befürchten. Andere wollen vom beengenden Islam loskommen. Viele ziehen beim in Deutschland noch erlaubten Vergleich das Christentum dem Islam vor.
Es gibt auch schwarze Schafe. Einige wenige Asylbewerber gehen davon aus, dass durch die Taufe ihr Asylantrag eher positiv beschieden wird und sie in Deutschland bleiben dürfen. Die Katholische Kirche und die Evangelischen Gemeinschaft geben nun ihren Massentäufern jeweils einen eigenen konfessionell-christlichen Leitfaden heraus. Jeder Taufinteressent muss seine Motive zum Übertritt genauestens darlegen. Die Biografie der tauffordenden Asylbewerber wird intensiver be- und durchleuchtet als die der Muslimen, die ihren wahren Glauben bewahren wollen und somit keine unnötigen Nachfragen zu ihrem Lebenslauf befürchten. Die taufwilligen Asylanten werden darauf hingewiesen, dass eine Taufe nicht zu einem positiven Asylbescheid führt, und dass eine Abschiebung in den Iran oder nach Afghanistan nach erfolgter christlichen Taufe auch bei Rückkonvertierung zum Islam die Hinrichtung im Heimatland nicht verhindert.
Deutsche staatliche Stellen sehen im Übertritt zum Christentum einen „selbst geschaffenen Nachfluchtgrund“. Deshalb muss der Asylbewerber glaubhaft beweisen, dass er bereits vor seiner Flucht Christ hat sein wollen. Wenn ihm dies nicht zur Zufriedenheit des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge BAMF gelingt, wird ihm die christliche Taufe verwehrt, bzw. nicht anerkannt.
Die Bundesregierung berät, wie eine Kollision mit Art. 4 des Grundgesetzes vermieden wird.
Zuerst erschienen unter https://www.fischundfleisch.com/anti3anti/deutschland-erwaegt-die-religionsfreiheit-aufzuheben-24112
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