Nach RKI-Files: AfD-Abgeordnete zeigen Merkel, Spahn und Scholz bei Staatsanwaltschaft an!

Die Veröffentlichung der ungeschwärzten Dokumente des Robert-Koch-Instituts (RKI) könnten ein gerichtliches Nachspiel haben. AfD-Bundestagsabgeordnete haben die halbe deutsche Regierung während der Corona-Zeit bei der Staatsanwaltschaft Berlin angezeigt.

Veröffentlicht:
von

Strafanzeige und Strafantrag

Die Strafanzeige sowie den Strafantrag stellten die AfD-Bundestatsabgeordneten aus den Bundesländern Rheinland-Pfalz und Saarland. Und zwar konkret gegen die frühere CDU-Bundeskanzlerin Angela Merkel, Ex-CDU-Gesundheitsminister Jens Spahn, SPD-Bundeskanzler Olaf Scholz, SPD-Gesundheitsminister Karl Lauterbach sowie weiteren Mitgliedern der 24. Bundesregierung.

Körperverletzung mit Todesfolge

Die Strafanzeige wurde wegen des Verdachts auf millionenfachen besonders schweren Fall von Nötigung, Freiheitsberaubung und Körperverletzung mit Todesfolge eingebracht. Der Strafantrag hat folgenden Sachverhalt: Die Tatverdächtigen hätten in ihrer Eigenschaft als Amtsträger wider besseren Wissens und vorsätzlich während der Covid-19-Pandemie verschiedenste grundrechtseinschränkende Maßnahmen beschlossen oder beschließen lassen.

Keine Evidenz für Nutzung von FFP2-Masken

Als Grundlage für die Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Berlin nahmen die Abgeordneten die nun veröffentlichen RKI-Protokolle, aus denen folgende Passagen zitiert werden:

Textentwurf Christian Drosten: Empfehlung für den Herbst, Darstellung der Ideen und Einschätzung. Kontext: Der Artikel ist vertraulich. Hr. Drosten hat zwischenzeitlich entschieden, das Papier nicht zu publizieren, da ungezielte Testung im Text als nicht sinnvoll betrachtet wird und dies dem Regierungshandeln widerspricht.“ (RKI-Protokolle, 29. Juli 2020)

Impfung von Kindern: Auch wenn (von) STIKO die Impfung von Kindern nicht empfohlen wird, BM Spahn plant trotzdem ein Impfprogramm. (RKI-Protokolle, 19. Mai 2021)

In den Medien wird von einer Pandemie der Ungeimpften gesprochen. Aus fachlicher Sicht nicht korrekt. Gesamtbevölkerung trägt bei. Soll das in Kommunikation aufgegriffen werden? (RKI-Protokolle, 5. November 2021)

Es gibt keine Evidenz für die Nutzung von FFP2-Masken außerhalb des Arbeitsschutzes, dies könnte auch für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. (RKI-Protokolle, 30. Oktober 2022)

In der Anlage finden Sie den Originaltext der Strafanzeige und des Strafantrags gegen Merkel, Spahn, Scholz und Co. bei der Berliner Staatsanwaltschaft:

Für die Inhalte der Blogs und Kolumnen sind die jeweiligen Blogger verantwortlich. Die Beiträge der Blogger und Gastautoren geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion oder des Herausgebers wieder.

Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte
unterstützen Sie mit einer Spende unsere
unabhängige Berichterstattung.

Abonnieren Sie jetzt hier unseren Newsletter: Newsletter

Kommentare zum Artikel

Bitte beachten Sie beim Verfassen eines Kommentars die Regeln höflicher Kommunikation.

Gravatar: maasmaennchen

Wenn ich das Geld hätte dann würde ich dieses Pack auch anzeigen.Aber das können sich nur Politiker leisten und ist für den kleinen unerschwinglich.

Gravatar: Meir W.

Hmm ... das ist mit Sicherheit der richtige Weg. Wenn Recht und Ordnung in diesem Deutschland noch herrschen würden, dann wäre es von Rechtswegen sogar unabdingbar, das damalige Vorgehen der Regierungsverantwortlichen vor Gericht überprüfen zu lassen. Und bei dieser Beweislage (RKI Files!) müßten die Beteiligten eine nicht gering ausfallende Strafe bekommen (bei all den bewussten und in Kauf genommenen Menschenrechtsverletzungen plädiere ich für die Höchststrafe). Wenn man bedenkt, welche Strafen schon beim geringsten Nichteinhalten der unsinnigen Corona Maßnahmen erteilt wurden! Im Mai, als Corona gerade so schön an Fahrt aufnahm und die Plandemie vorangetrieben wurde, wurde rein zufällig auch ein neuer Oberster Richter ins Amt eingeführt. Dieser war natürlich auch nur rein zufällig unter anderem Stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion!!! Alles nur Zufall! Wie kann man von diesem Obersten Richter Unparteilichkeit oder Neutralität verlangen. Wer mahlt wird mehlig und wer's glaubt wird selig ...

Gravatar: famd

Da müsste es eine weitere Sammelklage geben, gegen Schulleiter, Rektoren und Bildungsministerium, die zugelassen hatten, das Kinder in ungeheizten Räumen wegen der Zwangslüftung lernen sollten.
Desweiteren die vielen unsinnigen Kündigungen von Experten, Referenten, Lehrern, Dozenten und Leitern von Instituten, die wegen ihrer öffentlichen Bedenken einfach vor die Tür gesetzt wurden.
Ich für meinen Teil suche immer noch die alte Bitch, die 2021 in einer DHL-Filiale den Sicherheitsdienst auf mich gehetzt hatte, weil ich meine Maske nicht "Regelkonform" trug. Tatsache ist, ich hatte die Nase frei gelassen, weil meine Brille beschlug und ich keine richtige Luft bekam. Diese alte Bitch schubste mich dann aus der Reihe und schrie vor allen Leuten: "Setzen sie ihre Maske richtig auf". (Sie selbst war nur Kunde und in der Warteschlange waren ca.25 Personen) Bis dann der Security kam und sagte, "Kein Lamento - raus hier"
Ich wollte nur ein Paket abholen, tat dieses dann am Abend.
Fakt ist, diese alte Bitch (ca.60..70J) kenne ich vom Sehen, sie wohnt irgendwo in meiner Nähe. Bei einer kommenden Wiederbegegnung wird sie den Tag ihres
Geburtstages vergessen...

Gravatar: Karla

Danke Afd!!

Gravatar: Nordmann

und wem ist die Berliner Staatsanwaltschaft unterstellt?

Gravatar: Lutz

Genauso wichtig ist es, alle Straf- und Bußgeldverfahren wiederaufzurollen, da die Einschränkungen wissenschaftlich unbegründet waren!!!

Gravatar: Zicky

Alles schön und gut und ein guter Ansatz der AfD, aber rauskommen wird dabei nichts, weil Staatsanwälte in Deutschland nicht unabhängig sind.

Gravatar: Fritz der Witz

@
Werner Hill 30.07.2024 - 12:20

Auch Södolf`s letztes Stündlein wird bald schlagen.

Gravatar: Moritz

Leider nur symbolisch, da Deutschland kein Rechtsstaat ist. Es wird nur gehen wenn die AfD in der Regierung sitzt und so die Justiz nicht davon abgehalten wird ihre Arbeit zu machen.

Gravatar: Ekkehardt Fritz Beyer

... „Die Strafanzeige sowie den Strafantrag stellten die AfD-Bundestatsabgeordneten aus den Bundesländern Rheinland-Pfalz und Saarland. Und zwar konkret gegen die frühere CDU-Bundeskanzlerin Angela Merkel, Ex-CDU-Gesundheitsminister Jens Spahn, SPD-Bundeskanzler Olaf Scholz, SPD-Gesundheitsminister Karl Lauterbach sowie weiteren Mitgliedern der 24. Bundesregierung.“ ...

Klar: „Die Staatsanwaltschaft (StA) in Deutschland ist eine weisungsgebundene Behörde, die für die Strafverfolgung und -vollstreckung zuständig und als solche ein Teil der Exekutive ist. Sie ist in der Behörden- und Ministerialhierarchie letztlich weisungsabhängig vom Justizminister und wird Anklagebehörde genannt.“
https://de.wikipedia.org/wiki/Staatsanwaltschaft_(Deutschland)

Warum also sollte sich für die genannten auch m. E. Verbrecher dies bzgl. also auch nur ´irgendein` Problem ergeben???

Gravatar: Werner Hill

Danke AfD! Das war überfällig!

Wenn ich nur an die armen Schulkinder und Lehrer denke, die sich mit der sinnlosen Maske abquälen mußten.

Im übrigen hätte es auch der bayerische Corona-Despot Söder verdient, angeklagt zu werden.

Wenn ich nur daran denke, daß ich in Bayern keinen Skispaß kaufen durfte, weil ich nicht geimpft war ...

Einfach haarsträubend, was sich deutsche Politiker ohne Rücksicht auf das Wohl und Wehe ihres(?) Landes und ihrer(?) Bürger alles einfallen lassen haben, um bei der Corona-Mafia gut dazustehen.

Und immer noch werden sie gewählt ....

Gravatar: Karl Biehler

Täter sollen über sich urteilen. Das kann nichts werden.

Schreiben Sie einen Kommentar


(erforderlich)

Zum Anfang