Muss das wirklich sein?

Nun also das dritte Geschlecht – Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, der Gesetzgeber hat zu folgen

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Vorsicht, was jetzt kommt, ist von mir ein rechtspopulistischer Reflex. Ausgelöst hat ihn das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil zugunsten eines/einer Intersexuellen. Dieser Personenkreis darf jetzt amtlich ein drittes Geschlecht beanspruchen - neben dem weiblichen und männlichen. Muss das wirklich sein?

Üblicherweise haben Menschen jeweils eins von zwei äußerlich erkennbaren Fortpflanzungsorganen: entweder ein weibliches (Vagina) oder ein männliches (Penis). Eins von beiden Genitalien haben auch jene Menschen, denen gegenüber es der Natur gefallen hat, dass sich diese als Folge genetischer  Eigenart zwischen den beiden Geschlechtern fühlen, also als die Zwischengeschlechtlichen, die Intersexuellen. Allerdings weisen deren Genitalien häufig Fehlbildungen verschiedener Art auf. Doch je nachdem, ob äußerlich die männliche oder die weibliche Ausprägung überwiegt, sollte für rein amtliche und rechtliche Zwecke die geschlechtliche Zuordnung, was als weiblich oder was als männlich einzutragen ist, hinreichend unterscheiden lassen. Und es bleibt der freien Entscheidung dieser Menschen überlassen, ob sie nach außen hin als Frau oder als Mann auftreten wollen.  Bitte hier weiterlesen

 

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Rainer Stelling

Viel leichter wäre es doch gewesen, wir alle ziehen uns eine Burka über den Kopf, dann weiß niemand ob darunter ein Mann oder eine Frau stecken könnte und auch die Drittgeschlechtlichen wären geschützt. Damit hätten wir uns den ganzen gerichtlichen Salat ersparen können!

Gravatar: Dirk S

@ harald44

Zitat:"aber wollen wir nun für jede XYZ-Chromosomenabweichung der jetzt oder erst in der Zukunft noch zu entdeckenden Art eigene Gesetzesparagraphen mitsamt den zugehörigen Folgekosten und -umständen schaffen?"

Nun ja, man kann darüber streiten. Ich sehe es nun mal so, dass das recht individuelle Beschreibungsmerkmale sind. Und die sollten schon im Personenstandsregister auftauchen oder eben komplett daraus verschwinden, wenn man es nicht als wichtig ansieht.
Außerdem ist es der Versuch, Geschlecht messbar zu definieren. Und dann kommt man nun mal dahin, sich auch um die "Messausreißer" zu kümmern. Ihnen ist vielleicht aufgefallen, dass sich für die Geschlechter außerhalb der XY-XX-Norm deren medizinische Bezeichnungen vorgeschlagen und von juristischen Geschlechtern geschrieben habe?

Zitat:"Letztlich gilt der Erfahrungssatz, daß dejenige, der alles bis in's kleinste - und nur scheinbar - gerecht regeln will,"

Ich will nicht gerecht sondern sauber regeln, also mit einer ordentlichen, messbaren Definition. Und ordentliche Definitionen werden gerne als ungerecht empfunden. Recht ist nun mal meistens ungerecht.

Zitat:"ständig neues Unrecht"

Nur bei unsauberen Definitionen. Eine ordentliche Definition schafft Recht, denn Unrecht (eigentlich Willkür) entsteht durch dehnbare Begriffe. Was allerdings bedeuten würde, dass meine Vorstellungen politisch keine Chnace hätten, denn Gummiparagraphen sind derzeit schwer in Mode.

Zitat:"neue Unzufriedenheit und eine immer neue Anspruchsmentalität schafft"

Ich bitte Sie, wir sind in DE, da sind immer alle unzufrieden und die Anspruchsmentalität der Deutschen könnte schon fast zu einem Sprichwort führen.

Zitat:"Die BRD ist zu einem immer noch in Geld schwimmenden Irrenhaus entartet,"

Entartet? Geblieben!

Zitat:"wodurch das 1944 in Tavistock/GB formulierte Ziel der Angelsachsen Deutschland durch Deutsche mit ihrem Allesregelungswahn zu zerstören, nahezu als vollendet bezeichnet werden kann."

Also, die Schuld dafür tragen nur die Deutschen, die sich durch Regulierungswahn, Vorschriftenliebe und persönlicher Verantwortungslosigkeit selbst in den Sumpf geritten haben. Und merken werden, dass die Münchhausengeschichte, sich am eigenen Schopfe aus dem Sumpf zu ziehen, eben nur eine Geschichte ist.

Zitat:"Wäre es nicht besser, sich um gesunde deutsche Familien zu kümmern und diese zu mehr deutschen Kindern zu ermuntern,"

Sagen wir es mal so: Was sollte uns daran hindern, das eine und das andere zu tun? Also außer der Tatsache, dass die derzeitige Familienpolitik linksideologisch, falsch und realitätsfern ist.

Zitat:"anstatt ständige jede unnatürliche Annomalie aufzupäpeln?"

Die Leute mit den von mir genannten Syndromen haben diese auf natürlichen Wege erhalten. Bitte verwechseln Sie meine chomosomenbasierten Defintionen nicht mit dem Emotionsquark der Gender-Fraktion. Da liegen unüberbrückbare Dimensionen zwischen.

Zitat:"Derzeit liegt die durchschnittliche Anzahl deutscher Kinder bei 1,3, und erst ab einer Durchschnittsanzahl von größer als zwei,"

Die Geburtenrate für eine gleichbleibende Bevölkerung müsste in DE bei 2,1 Geburten pro Frau liegen.

Zitat:"würde unser Volk über Generationen hinweg wieder gesunden."

Ähm, das liegt nicht an der Quantität der Geburten, sondern an der Qualität des Elternhauses. Und da sind derzeit die Werte eher negativ korreliert (also je höher die Quantität der Geburten eines Haushaltes, desto schlechter ist meist die Qualität der Elternleistung). Und natürlich auch an der schulischen Bildung, der Berufsausbildung etc. Eine schrumpfende Bevölkerung ist für einen Industriesaat wie DE kein Problem. Im Gegenteil, man kann mehr in die folgenden Generationen investieren und so den gesellschaftlichen Wohlstand über Generationen mehren. Muss man nur wollen. Und daran haperts.

Zitat:"Aber das hatte schon der letzte freie deutsche Kanzler festgestellt, und, man muß. es nüchtern feststellen: Er hatte recht mit seinen Mahnungen und Warnungen."

Und warum hat er zu seiner Amtszeit nichts unternommen? Im nachhinein schlau rumquatschen kann jeder. Entwicklungen erkennen, bewerten und Maßnahmen ergreifen (sowohl positive wie negative), das ist das, was ein Kanzler zu leisten hat. Und da sehe ich auch in der Vergangenheit oftmals recht wenig an Leistung. Schon die Kanzler der alten BRD hätten vieles tun können. Haben sie aber nicht.

Was allerdings wenig mit einem messbaren "dritten Geschlecht" zu tun hat.

Geschlechtsneutrale Grüße,

Dirk S

Gravatar: harald44

@ Dirk S., 10.11.17

Sehr geehrter Herr!
Ihre Ausführungen in Ehren, aber wollen wir nun für jede XYZ-Chromosomenabweichung der jetzt oder erst in der Zukunft noch zu entdeckenden Art eigene Gesetzesparagraphen mitsamt den zugehörigen Folgekosten und -umständen schaffen? Letztlich gilt der Erfahrungssatz, daß dejenige, der alles bis in's kleinste - und nur scheinbar - gerecht regeln will, ständig neues Unrecht und neue Unzufriedenheit und eine immer neue Anspruchsmentalität schafft.
Die BRD ist zu einem immer noch in Geld schwimmenden Irrenhaus entartet, wodurch das 1944 in Tavistock/GB formulierte Ziel der Angelsachsen Deutschland durch Deutsche mit ihrem Allesregelungswahn zu zerstören, nahezu als vollendet bezeichnet werden kann.
Wäre es nicht besser, sich um gesunde deutsche Familien zu kümmern und diese zu mehr deutschen Kindern zu ermuntern, anstatt ständige jede unnatürliche Annomalie aufzupäpeln? Derzeit liegt die durchschnittliche Anzahl deutscher Kinder bei 1,3, und erst ab einer Durchschnittsanzahl von größer als zwei, würde unser Volk über Generationen hinweg wieder gesunden.
Aber das hatte schon der letzte freie deutsche Kanzler festgestellt, und, man muß. es nüchtern feststellen: Er hatte recht mit seinen Mahnungen und Warnungen.

Gravatar: Michael Brehmer

Und das hier noch am Rande: der Deutschlandfunk - die öffentlich finanzierte Propagandaschleuder rotgrüner Ideologien - scheint mittlerweile dazu überzugehen, grundsätzlich nur noch die weibliche Form zu benutzen, da gibt es wohl bald kein/e "Hörer/in", kein/e "HörerIn" usw. mehr, sondern grundsätzlich nur noch die "Hörerin". So wie es z.B. an der Uni Leipzig nur noch den "Herrn Professorin" gibt. Ja so sind sie, diese extremistischen Fanatiker des politisch-korrekten Wahnsinns: wenn es um die Realisierung ihrer irrwitzigen Ziele geht, dann sind sie die härtesten Verteidiger eines einzigen Geschlechtsbegriffes. Da ist dann Schluss mit der sexuellen "Toleranz".

Gravatar: Dirk S

Sehr geehrter Herr Krause,

ich halte mal dagegen, allerdings mit einer vom BVerfG völlig abweichenden Argumentation. Denn die des BVerfGes ist, wenn ich die Urteilskritik von Hadmut Danisch heranziehe, eigentlich Unfug und des Verfassungsgerichtes nicht würdig. Die Emotionen einer Person haben nichts mit seinen verfassungsmäßigen Abwehrrechten gegen den Staat zu tun. Und der Staat ist auch nicht verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sich alle wohlfühlen.

So, nun zu meiner Sicht, warum das mit dem dritten Geschlecht ok ist. Erst mal vorne weg, als Ing. bin ich gewohnt, eindeutige Bedingungen anzulegen und klare, begründete und nachvollziehbare Definitionen zu nutzen.

Nun stellt sich die Frage, wie definiert man juristisch das Geschlecht? Nach dem Aussehen ist aus meiner Sicht ungünstig, denn es lässt sich durchaus ein Mann rein optisch in eine (vielleicht nicht sehr attraktive) Frau verwandeln und die Geschlechtsbestimmung bei der Geburt der Hebamme zu überlassen, ist aus meiner Sicht zumindest für Grenzfälle auch durchaus unbefriedigend.

Folglich braucht man eine messbare Definition und die liegt in den Chromosomen: Die Standardkombination der Geschlechtschromosomen ist für Männer XY und für Frauen XX. Darauf kann man auch für andere mögliche Kombinationen aufbauen, so würde die Kombination XYY (Jacobs-Syndrom) defintiv männlich sein, die Kombination XXY (Klinefelter-Syndrom) ist in ihren Auswirkungen ebenfalls männlich, Poly-X-Syndrome wiederum immer weiblich. Folglich könnte man definieren, dass das Vorhandensein mindestens eines Y-Chromosoms das Geschlecht "männlich" ergibt. Wenn man will, könnte man "weiblich" als das Nichtvorhandensein eines Y-Chromosoms definieren. Was aber für eine Geschlechtsbestimmung bei Menschen mit Turner-Syndrom (nur ein X-Chromosom und darum ging es in dem Fall) ungünstig wäre, da bei denen durchaus auch (meist spärlicher) Bartwuchs auftreten kann, sie aber insgesamt eher feminin wirken. Da aber ein X-Chromosom bei beiden Geschlechtschromosomenkombinationen vorkommt, also nicht definierend wirkt, ist in diesem Fall eine Abweichung vom Standard aus meiner Sicht durchaus gerechtfertigt. Rein chromosomentechnisch liegt so eine Person zwischen den Geschlechtern und dies sollte im Personenstandregister auch erfassbar sein (übrigens auch die anderen Syndrome, also mindestes 6 chromosomenabhängige Geschlechter). Folglich wären folgende juristischen Geschlechter denkbar:

W(eiblich)
M(ännlich)
P(oly-X-Syndrom)
J(acobs-Syndrom)
K(linefelter-Syndrom)
T(urner-Syndrom)

Wobei die letzteren nur auf Antrag und Nachweis eingetragen werden sollten. Letztendlich ist das Geschlecht im juristischen Bereich nur eine Definition, so wie eigentlich alles bei Juristen. In diesem Fall dann aber zumindest messtechnisch ermittelbar und zumindest teilweise biologisch begründbar.

Welchen Vorteil hätte der komplizierte Aufwasch? Im normalen Leben eher wenig, aber in gewissen Grenzfällen wäre es als Identifizierungshilfe nicht unnützlich. Wenn denn die Daten vorhanden sind. Und man hätte eine saubere Definition, die auch Ausnahmefälle erfasst.

Und da sich die Unterscheidungen messen lassen und medizinisch definiert sind, sind sie eindeutig und personenbeschreibend und sollten somit auch ins Personenstandsregister aufgenommen werden. Womit sich meine Sicht auch grundlegend von der Gender-Sicht unterscheidet, denn ich schreibe von messbaren Eigenschaften, die Genderisten hingegen behaupten nur und wollen per Gefühl definieren. Was nun mal Unsinn ist, auch wenn es in einer Urteilsbegründung steht.

Messbare Grüße,

Dirk S

Gravatar: harald44

Die linksgehirngewaschenen Irren sitzen mittlerweile sogar im Bundesverfassungsgericht!
Also, wenn sich jemand als "Neutrum" empfindet, dann schaut er in seine Hose - ähem, Schlüpfer - , und geht daraufhin zu "Herren" oder "Damen", und das funktioniert weltweit seit zweitausend Jahren, seitdem es Abtritte gibt.
Aber Halt! Wird diese Idiotie in die Praxis umgesetzt, dann wird umgehend die nächste Idiotie von irgendeinem Gericht angeordnet werden. W. I. Lenin, nannte das "Salamitaktik", mit dem der degenerierte Westen, dem wir seit 8 Mai 1945 auch angehören "dürfen" , noch dekadenter und wehrloser gemacht werden wird.
Allerdings, wird nun überall eine dritte Toilette installiert werden, dann kan sich Herr oder Dame, wenn die ihm/ihr zustehende Kabine besetzt sein sollte, umgehend entscheiden, vielleicht doch just in diesem Moment sich als "Neutrum" zu empfinden, wodurch der Weg frei würde die dritte Toilette für das dringende Bedürfnis zu benutzen.

Gravatar: stur

1. Es gab schon immer eine dritte Option, nämlich nichts eintragen zu lassen.
2. Die Urteilsbegründung ist nicht stichhaltig, da fehlt die juristische Logik und vor allem die akribische Prüfung aller Nebenaspekte.
3. Wem wurde hier wohl ganz offensichtlich eine Gefälligkeit erwiesen?
4. Unsere Justiz ist nicht mehr unabhängig, diese Erkenntnis ist jetzt gesichert. Immerhin.

Gravatar: egon samu

Ideologisch verseuchte Prostituierte in muffigen roten Talaren...
Das verheerende daran ist, sie meinen es ernst.

Gravatar: Michael Brehmer

Man stelle sich den medialen Aufschrei vor, hätte das Gericht anders entschieden!! Zumal es m.W. eine "Frau" war, die geklagt hatte. Oberflächlich betrachtet kommt die Entscheidung dem "verständlichen" Wunsch nach "individueller Selbstbestimmung" entgegen. Aber die Angelegenheit geht weit tiefer - einmal abgesehen von den verwaltungstechnischen Folgen und der Frage, wie man ein drittes oder x-tes Geschlecht ansprechen kann/soll. Gesellschaftspolitisch hat das Gericht hier einmal mehr einen tiefen Kotau gemacht vor dem, was das kapitalistische System fortlaufend predigt und einfordert: die grenzenlose "Individualisierung" des Menschen, ohne die sich all der "innovative" Schrott nicht mehr vermarkten ließe. Für das tausendundeinste Joghurt muss sich schließlich noch der passende Kunde finden, der, der genau dieses Joghurts "bedarf". Angesichts des kapitalistischen Individualisierungsterrors gehört es selbstverständlich zum guten Ton, dass sich auch das Angebot an "Geschlechtsidentitäten" fortlaufend diversifiziert und erweitert. Und dabei wird es nicht bleiben - weder bei einem dritten "Geschlecht", noch bei anderen sozialen "Individualisierungsangeboten". Die pseudolinke Mischpoke versteht das alles nicht im geringsten, sie dackelt vielmehr einem undifferenzierten und überholten Emanzipationsbegriff hinterher, einem aus der Mottenkiste "psychoanalytischer" Repressionsphantasmen der Alt-68iger, wo man bekanntlich glaubte, durch "sexuelle Revolution" das "System" beseitigen zu können. Eine ideologische Groteske ohnegleichen!

Gravatar: Leser

Möchte diesbezüglich auf die exzellente Analyse von Hadmut Danisch verweisen.

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