Mit der Politik verkommt die Justiz

AfD-Mitglieder gelten waffenrechtlich als unzuverlässig – Auch bei legalem Besitz müssen sie etwaige Waffen abliefern – Der Grund für den Waffenentzug ist die AfD-Mitgliedschaft – Zwei Urteile des Verwaltungsgerichts Düsseldorf – Ist die Partei ein „Verdachtsfall“, ist es auch jedes ihrer Mitglieder – Dem Gericht reicht eine bloße Vermutung des Verfassungsschutzamtes aus. Ein toller Rechtsstaat

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Wer möglicherweise glaubt, in Politik und Justiz gebe es für Gesinnungsverfolgung und abenteuerlichen Unsinn keine weiteren Höhepunkte mehr, liegt ziemlich falsch. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat solchen (noch) verständlichen Glauben widerlegt und entschieden: AfD-Mitglieder, die Waffen bisher legal besitzen, müssen diese samt Munition an die zuständige Behörde abliefern. Denn: AfD-Mit­g­lieder gelten waf­fen­recht­lich als unzu­ver­lässig. Das gilt bereits für jene, die den „kleinen“ Waffenschein haben, mit dem sie nur vergleichsweise harmlose Waffen erwerben dürfen wie Schreckschusspistolen, Reizgasrevolver, Luftdruckgewehre oder Signalwaffen.

Klage gegen den Waffenscheinentzug abgelehnt

In zwei Verfahren hat die 22. Kammer des Gerichts die Klagen zweier AfD-Mitglieder abgewiesen (Aktenzeichen: 22 K 4836/23 und 22 K 4909/23). Geklagt hatten sie dagegen, dass ihre Erlaubnisse zum Besitz von Schusswaffen widerrufen worden waren. Sie wollten die Erlaubnis zurückhaben. Entschieden hat das Gericht schon am 19. Juni, die Urteile zugestellt und öffentlich gemacht erst am 1. Juli. In seiner Pressemitteilung (hier) schreibt das Gericht: „Die Kläger, ein Ehepaar, sind damit zugleich verpflichtet, die in ihrem Besitz befindlichen erlaubnispflichtigen Schusswaffen und gleichgestellten Waffenteile (in einem Fall 197, im anderen Fall 27 Stück) und zugehörige Munition abzugeben oder zu vernichten.“

Jedermann weiß: Es gibt Menschen die Briefmarken, Münzen und alles Mögliche Andere sammeln. Etliche sammeln eben auch Waffen wie offenbar jenes Ehepaar. Er hatte 197 zusammengetragen, sie es auf 27 gebracht. Diese Sammlerstücke sollen sie jetzt verlieren. Natürlich entschädigungslos. Wie kann man denn auch so töricht sein, der AfD anzugehören.  Bitte hier weiterlesen 

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Karl Biehler

Der Freissler´s sind Viele?

Gravatar: asisi1

Wenn heute ein Richter, wegen irgendeinem Satz den ein NAZI auf dem Scheisshaus gesagt hat, jemanden verurteil hat er sich selbst disqualifiziert!
Denn er läßt sich von Nichtskönnern, Schulabbrechern und Versagern vorschreiben wie er zu Urteilen hat! Also eine Niete und er sollte das Studiengeld zurück geben! Und die Frau, mit der er zusammen lebt, sollte vorsichtig sein, denn selbst die würde er dem Regime opfern!

Gravatar: Fritz der Witz

Was hier geschieht ist nichts anderes als Rechtsbeugung in ihrer reinsten Form und damit ein VERBRECHEN, für welches diese Richter-Darsteller und Kriminellen weggesperrt gehören.

Der Knast ist der richtige Aufbewahrungsort für diese Subjekte.

Gravatar: Hajo

Waffenentzug ist die eine Seite der Medallie, Waffenbesitz die andere Seite und das kommt den Bemühungen der Prohibition gleich, wo weiter "gesoffen" wurde wie gehabt, denn wer interessiert sich schon für die Beschlüsse einer rechtlosen Bande, wenn es darum geht in gleichem Sinne zu handeln.

Hinzu kommt noch die unterirdische Bewaffnung der ganzen Zugereisten, die sie heute schon nicht mehr im Griff haben und wenn es zu Auseinandersetzungen kommt, werden sie spätestens dann erkennen, welches Potentioal vorhanden ist und das ist dann nur noch schwer zu bändigen, wo der ordnungsliebende Deutsche noch ein Paradebeispiel zur Entwaffnung ist, wenn man die andere Seite dabei betrachtet.

Wer also im guten Glauben lebt über Entzug etwas zu bewirken hat die Rechnung ohne den Wirt gemacht, denn Not macht erfinderisch und das hat man überall dort gesehen, wo man über repräsive Maßnahmen die Gefahr eindämmen wollte und gründlich schief ging, weil man den Kern nicht getroffen hat und das Geflecht weitere Kreise im Untegrund zieht.

Gravatar: karlheinz gampe

Es ist eine willfährige Systemjustiz, die einem Unrechtsstaat, einem Schurkenstaat dient. Willkür allenthalben. Diese Richter gehören selbst auf die Anklagebank. Hoffentlich wird das bald geschehen. Oder kommt was der Irrlmaier weiland prophezeite das Hängen der Amtsträger überall an den Laternen .

Gravatar: Lutz

Justizminister in NRW ist der grüne Limbach, Sohn der roten Limbach, die uns das Schlechtschreib-Urteil "bescherte".

Dieser Super-Rechtswahrer will bei der Besetzung des Postens des obersten Gerichts-Präsidenten Vetternwirtschaft als Bestenauslese verkaufen; jetzt muß erstmal Karlsruhe in der Causa entscheiden - pfui, Genosse Limbach!!!

Wie der Herre, so's Gescherre, sagt man!!!

Gravatar: Graf von Henneberg

Nun ja, die Messerstecher der jüngsten Vergangenheit waren, soweit bekannt ist, keine AfD-Mitglieder.

Gravatar: Peter Faethe

Bei Gleichheit vor dem Gesetz müssten zuerst Türken, Araber und Neger entwaffnet werden.

Gravatar: dr weiss

Betreff: Rechtsstaat verteidigen
Unsere großartige deutsche Jugend von Sylt bis Garmisch spuckt auf die lächerlichen verlogenen
antideutschen Unterdrücker und deren lächerliche geifernde Regime- und Lügenpresse:
„Deutschland den Deutschen – Wir sind das Volk -- Wir sind das Volk -- Wir sind das Volk“
döpdöp dö döpdöp -- döpdödö döp ---- döpdödö döp ---- döpdödö döp.
Die politisierte staatliche Geheimpolizei des Saarlandes (Staatsschutz) und Teile der Justiz des
Saarlandes sind mit ihrem Vorhaben gescheitert, einen Bürger wegen einer freien
Meinungsäußerung zu kriminalisieren. Nach der von der Staatsanwaltschaft gegen den Bürger
erhobenen öffentlichen Klage mit dem Tatvorwurf der Volksverhetzung und der Verunglimpfung
des Staates und seiner Symbole hat ein saarländisches Gericht die Eröffnung des Hauptverfahrens
abgelehnt. Gegen einige Täter dieser staatlichen Verfolgung zum Zwecke der Einschüchterung und
Zensur hat der Bürger Strafanzeige wegen des Verdachts auf Rechtsbeugung, Hausfriedensbruch
und der Verfolgung Unschuldiger erstattet.
Auszug aus der Begründung des Gerichts für die Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens:
Es besteht kein hinreichender Tatverdacht, der eine spätere Verurteilung wahrscheinlich
macht. Ersichtlich geht es darum, die politischen Entscheidungsträger der so bezeichneten
„Altparteien“ insbesondere für nach Meinung des Äußernden fehlerhaften Migrationspolitik
betreffend Menschen aus afrikanischen und arabischen („Orientalen und Afrikanern“) Ländern,
durch die in Deutschland Gewaltkriminalität („bestialische Messermorde“) entstanden sei, zu
kritisieren. Dass diese Äußerungen mit drastischen, polemischen und verletzenden Formulierungen
durchsetzt sind, entzieht ihnen nicht den Schutzbereich des Grundrechts nach Art. 5 Abs. 1 Satz
1GG. Zwar ist die Machtkritik kein Freibrief, andere zu diffamieren oder zu entwürdigen. Jedoch
enthält die Meinungsfreiheit das Recht der Bürger, die von Ihnen als verantwortlich angesehenen
Amtsträger in anklagender und personalisierter Weise für deren Art und Weise der Machtausübung
angreifen zu können, ohne befürchten zu müssen, dass die personenbezogenen Elemente solcher
Äußerungen aus dem Kontext herausgelöst werden und die Grundlage für einschneidende
gerichtliche Sanktionen bilden (vergleiche hierzu etwa BVerfG Beschluss vom 9.2.2022 1 BvR
2588/20). Weiterhin ist zu sehen, dass auch eine überzogene, völlig unverhältnismäßige oder sogar
ausfällige Kritik eine Äußerung noch nicht zu einer Schmähung macht (BVerfG am angegebenen
Ort). Dies gilt auch für den in der E-Mail enthaltenen Begriff „Volksverrätern“. Denn bei der
Verwendung dieses Begriffes ist nicht außer Acht zu lassen, dass er zwar angesichts seiner
historischen Belastung eine besondere Herabsetzung des betroffenen Personenkreises beinhalten
kann, in der öffentlichen Diskussion jedoch auch heute noch gebraucht wird, um Kritik an der
vermeintlich fehlenden Responsivität der politisch Verantwortlichen gegenüber den Einstellungen
der Mehrheit des Volkes zu üben (vergleiche VGH München Beschluss vom 9.3.2020 – 10 CS
20.465 mit weiteren Nachweisen). Nimmt man den letzten Satz der E-Mail hinzu („mit Abwahl,
Gefolgschaftsverweigerung und friedlichem Protest…“), kann der Text insgesamt so verstanden
werden, dass noch die inhaltliche politische Auseinandersetzung um die nach dem Betreff
genannten politischen Themenfelder und nicht die bloße Diffamierung im Vordergrund steht. Eine
solche Bedeutungsvariante erweist sich als straffrei.
Hier die von der Staatsanwaltschaft (gegenüber dem SPD geführten Justizministerium
weisungsgebunden) verfolgte und gemäß gerichtlichem Beschluss erwiesen straffreie freie
Meinungsäußerung:

Gravatar: Werner Hill

Wie konnte es soweit kommen?

Wenn man ein Land ruinieren will - aus welchen Gründen auch immer - ist es hilfreich, zunächst die Medien zu übernehmen und mit käuflichen und/oder erpreßbaren "eigenen" Leuten zu besetzen

Dann empfiehlt es sich, - mit welchen Methoden auch immer - einige einflußreiche Politiker (z.B. Frau M.) zu gewinnen, und sie mit diesen Medien so zu unterstützen, daß sie sowohl bei der Besetzung wichtiger Positionen (auch bei den Gerichten) freie Hand haben und keine Kritik fürchten müssen. Ebenso bei der Durchsetzung politischer Entscheidungen im Sinne der Landesfeinde.

Und dann kann man das Land noch mit diversen NGOs und gekauften Gruppierungen schädigen, die natürlich auch von diesen Medien unterstützt werden.

Es liegt mir fern, zu behaupten, daß soetwas in Deutschland möglich oder sogar längst Realität wäre, man könnte sich aber manches so leichter erklären ...

Gravatar: Ekkehardt Fritz Beyer

... „AfD-Mitglieder gelten waffenrechtlich als unzuverlässig – Auch bei legalem Besitz müssen sie etwaige Waffen abliefern – Der Grund für den Waffenentzug ist die AfD-Mitgliedschaft – Zwei Urteile des Verwaltungsgerichts Düsseldorf – Ist die Partei ein „Verdachtsfall“, ist es auch jedes ihrer Mitglieder – Dem Gericht reicht eine bloße Vermutung des Verfassungsschutzamtes aus. Ein toller Rechtsstaat“! ...

Ja mei: Da auch Deutsche Richter den politischen Einfluss auf die Justiz fürchten
https://www.morgenpost.de/politik/article237745281/justiz-unabhaengigkeit-richter-deutschland.html
und dies bzgl. selbst von der „Bundeszentrale für politische Bildung“ bestätigt wurden
https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/izpb/kriminalitaet-und-strafrecht-306/268225/politische-strafjustiz-in-deutschland/,
meine sogar ´ich`:

„Herr, bitte lass es Hirn über Kalifornien regnen“
https://www.freiewelt.net/blog/mit-neuen-wunderwaffen-gegen-das-energiewende-desaster-10097129/
und über die von den Grünen auch m. E. per göttlichem(?) Diktat befehligten deutschen Hampelmänner gleich mit!!!

Wen wunderts da noch, dass auch ein „Kommunikationsexperte“ erkannte:

„Die Grünen schleppen das Image der Verbotspartei mit sich herum“!?
https://www.merkur.de/politik/die-gruenen-habeck-baerbock-verbot-partei-umfragen-zr-92694517.html

Werden sie letztlich in Kürze auch das Leben als Solches verbieten, weil es ´grundsätzlich` mit dem Tod endet und Annchen samt ihrem Rici-Rehlein, Roby & Co. sich etwa folgendes Zitat von Konfuzius zu Eigen machten“?

„Das Leben ist wirklich einfach, aber wir bestehen darauf, es kompliziert zu machen"!!!
https://www.buboquote.com/de/zitat/44-konfuzius-das-leben-ist-einfach-aber-wir-bestehen-darauf-es-kompliziert-zu-machen

Erklärte Annchenchenchen den Russen nicht auch deshalb baerbockig den Krieg???
https://www.nordkurier.de/politik/kriegserklarung-an-russland-%22baerbock-blamiert-deutschland%22-1395927

Gravatar: WF BECK

Deutschland, Land der gelenkten Gesinnungsjustiz! Seit dem Kaiserreich 1877, keine echte Gewaltenteilung. Im Nazireich, hießen die schlimmsten Richter Verbrecher, Roland Freisler und Kurt Bellmann. Die DDR Mauermörder Richter, kenne ich leider nicht. Die Richter, die heute das Recht beugen, sollten öffentlich namentlich benannt werden. "VON WEGEN DIE JUSTIZ IST BLIND"! ZU JEDER ZEIT WURDEN IN DEUTSCHLAND DIE MENSCHENRECHTE DURCH DIE JUSTIZ VERRATEN DIE DIESE RECHTE SCHÜTZEN SOLLTEN.

Gravatar: Joachim Datko

Ich bin grundsätzlich gegen Waffen in Privathand.

Die Argumentation gegen die AfD ist übel.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat den Missbrauch des Verfassungsschutzes zulasten der AfD eingeräumt:

Haldenwang vom 20. Juni 2023 im ZDF-„Heute-journal“ „[...] nicht allein der Verfassungsschutz ist dafür zuständig, die Umfragewerte der AfD zu senken [...]“ Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/076/2007650.pdf

Joachim Datko - Ingenieur, Physiker

Ich bin für die Festung Europa als Schutz vor der massiven Einwanderung in unser Sozialsystem.

Gravatar: Axel Gojowy

in allen Regimen gab es korrupte, staatshörige und parteiische richter. Ob Freisler, Benjamin Filbinger usw. Da war Kleists Dorfrichter Adam fast schon ein Schmusebär. Folgt einem Unrechtsregime das nächste, können sie sich auf dieanzuwendenden Gesetze berufen und gehen straflos einher.

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