Missbrauchsgefahr durch Leihmutterschaften

Noch sind Leihmutterschaften illegal, aber ihre Legalisierung steht als nächstes auf der Agenda der Gender-Lobby. Die FDP hatte in ihrem Wahlprogramm bereits gefordert, Leihmutterschaften unter Auflagen zu erlauben. Welche massiven Gefahren für die Kinder das birgt, zeigt ein abscheulicher Missbrauchsfall aus Berlin.

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Noch sind Leihmutterschaften illegal, aber ihre Legalisierung steht als nächstes auf der Agenda der Gender-Lobby. Die FDP hatte in ihrem Wahlprogramm bereits gefordert, Leihmutterschaften unter Auflagen zu erlauben. Welche massiven Gefahren für die Kinder das birgt, zeigt ein abscheulicher Missbrauchsfall aus Berlin.

Das Berliner Landgericht hat den 38-jährigen Berliner S. am 6. Juli zu fünf Jahren Haft verurteilt, weil er sein von einer russischen Leihmutter geborenes Kind sexuell missbraucht und Kinderpornographie angefertigt hatte. Die Anklage ging davon aus, dass die „Anschaffung“ eines Kindes eigens dem „Ausleben der pädophilen Neigung“ dienen sollte. Dies sahen die Richter allerdings nicht als zweifellos bewiesen an. Im Prozess hatte S. erklärt, dass er nie geplant habe, den Jungen zu missbrauchen, sondern „spontan im Alltag die Kamera draufgehalten“ habe. Zu den ersten Übergriffen kam es, als das Kind etwa zwei Jahre alt war. Monatelanger Missbrauch folgte. Für insgesamt 16 ihm konkret nachweisbare Übergriffe und den Besitz von 175.000 Kinderporno-Bildern wurde der zwischenzeitlich arbeitslose Junggeselle schuldig gesprochen.

Die mehrjährige Haftstrafe, zu der der Täter verurteilt wurde, ist noch zu milde, angesichts der unfassbaren Grausamkeit dieses Verbrechens. Auch in vielen anderen Fällen kommen Sexualstraftäter viel zu oft mit viel zu milden Strafen davon. Ein Grund dafür sind zu niedrigen Mindeststrafen. Hier werden zurecht schärfere Strafgesetze gefordert. Viel zu spät hat das Bundesjustizministerium seine Blockadehaltung gegen Gesetzesverschärfungen zurückgenommen. Sonst hätte schon längst eine ganz große Koalition für den Kinderschutz im Bundestag die nötigen Gesetzesverschärfungen beschließen können.

Das Problem des Falles des Berliners S. liegt aber noch woanders: Für einen wirksamen Kinderschutz reichen Gesetze – auch jenseits der Strafgesetze - allein nicht aus. Entscheidend ist, ob und wie die Gesetze von den Behörden durchgesetzt werden: Nach Recht und Gesetz hätte der Junggeselle S. das Kind nämlich gar nicht in seiner Obhut haben dürfen, denn Leihmutterschaft ist in Deutschland verboten (§ 1 Abs. 1 Nr. 7 Embryonenschutzgesetz). Mit dem Verbot will der Gesetzgeber die Eindeutigkeit der Mutterschaft sichern. Mutter eines Kindes ist nach § 1591 BGB, „die Frau, die es geboren hat“.

Gegenüber den Behörden hatte S. schlicht behauptet, dass seine Freundin im Ausland ihn vor die Wahl gestellt hätte: „Sie treibt das Kind ab, oder ich nehme das Kind.“ Diese Lüge hat ausgereicht, um das Sorgerecht zu erhalten. Dass ein alleinstehender Mann ein Kind aus dem Ausland quasi importiert, stört Berliner Behörden anscheinend nicht. Erst recht nicht, dass ein Mann ein Kind allein aufzieht. Im Gegenteil: „Pflegekinder-Berlin“ macht sogar Werbung damit, Kinder an „Singles“ zu vermitteln.

In Berlin (wie anderen deutschen Großstädten) fanden 2019 „Kinderwunsch-Tage“ statt, bei denen für Leihmutterschaft im Ausland geworben wurde. Diese Aushebelung des Leihmutterschaftsverbots durch Werbung für „Kinderimport“ aus dem Ausland wurdehttps://www.freiewelt.net/nachricht/von-storch-antifa-und-blm-sind-heuchler-sie-ignorieren-den-tod-vieler-schwarzer-10081782/ hingenommen. Dabei kritisieren gerade Frauenrechtlerinnen das internationale Leihmutterschaftsgeschäft. Schließlich ist es eine neue, besonders entwürdigende Ausbeutung von Frauen. Der Kinderbeauftragte des ukrainischen Präsidenten spricht von „Sklaverei“, die aufgrund der Armut zunehme. Entwürdigt werden dabei auch die Kinder. Sie werden zu Konsumgütern zahlungskräftiger Besteller. Diesen Kinderhandel will die FDP forcieren. Die FDP nennt das nur anders: eine (weitere) „Liberalisierung“ der Leihmutterschaft klingt einfach besser.

Das Leihmutterschaftsgeschäft muss bekämpft werden, wenn die Politik sexuellen Missbrauch verhindern will. Denn es ist zu befürchten, dass der Berliner Fall von S. nicht der einzige dieser Art ist, sondern nur die Spitze des Eisbergs. Das Dunkelfeld müssten der „Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs“ der Bundesregierung und die Kinder- und Jugendhilfebehörden dringend untersuchen lassen.

Klargestellt werden muss: Es gibt kein „Recht auf ein Kind“ und das dann auch noch unabhängig von Biologie und Partnerschaft. Kinder aber haben ein Recht auf einen Vater und eine Mutter. Natürlich gibt es auch in ganz normalen Familien, in denen Kinder mit beiden leiblichen Eltern aufwachsen, Vernachlässigung und auch Missbrauch. Dennoch wachsen Kinder in der klassischen Kernfamilie sicherer auf, als in anderen Konstellationen. Dies müssen sogar linksliberale Medien einräumen (FAZ vom 14. Juni: „Der böse Stiefvater“, S. 11). Diese Kernfamilie meinten die Mütter und Väter des Grundgesetzes, als sie Ehe und Familie den „besonderen Schutz der staatlichen Ordnung“ zusicherten (Art. 6 GG). An diesem Maßstab muss sich die Kinder- und Jugendhilfe konsequent orientieren.

Die Auflösung der Familie und die moralische, rechtliche und politische Entgrenzung muss ein Ende haben. Den Preis für ideologische Gesellschaftsexperimente zahlen die Schwächsten, die Kinder.

Quellen:

https://www.rbb-online.de/rbb24/videos/20200706_2145/missbrauchsprozess-landgericht.html

https://www.tagesspiegel.de/berlin/38-jaehriger-berliner-wegen-kindesmissbrauchs-verurteilt-kein-beweis-zu-welchem-zweck-er-das-kind-zeugte/25980732.html

https://www.pflegekinder-berlin.de/index.php?article_id=2

https://www.kinderwunsch-tage.de/

https://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/warum-stiefvaeter-zum-missbrauchstaeter-werden-16813864.html

https://www.fdp.de/forderung/121-2

 

 

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Ismene K.

So wenig, wie man eine Frau dazu zwingen kann, gegen ihren Willen ein Kind zu bekommen, so wenig kann man sie zwingen, ein Kind gegen ihren Willen abzutreiben. Sagen die Auftraggeber dann: So haben wir nicht gehandelt? Ich möchte an den Fall erinnern, wo ein australisches Ehepaar sich lediglich für das gesunde Kind entschieden hat und das behinderte zurückließ. Auch den Skandal mit den Babys, die von den ukrainischen Leihmüttern geboren wurden und wegen der Corona in Kiew steckengeblieben sind. Bei aller Polemik: das Geschehen zeigt, dass die Wehrlosen, also das Ungeborene und schließlich das Neugeborene zu Ware werden.

Gravatar: Grashüpfer

So sehr ich den Wunsch verstehe, ein Kind zu bekommen, so sehr habe ich meine Zweifel, an der Leihmutterschaft. Besonders wenn ich mich an den Vorfall mit den bestellten, aber nicht abgeholten Babys von den ukrainischen Leihmüttern erinnere. Man geht bei diesem Wunsch immer vom Idealfall aus, sprich, eine Leihmutter, die sich bereit erklärt, das Kind gegen eine Vergütung auszutragen, glückliche Eltern und ein gesundes Kind. Alle sind glücklich. Was aber, wenn durch die Fruchtwasseruntersuchung festgestellt wird, dass das Kind womöglich mit einer Behinderung zur Welt kommen wird und die Leihmutter die Schwangerschaft nicht beenden möchte?

Gravatar: Cassy M

Eine Frau ist kein Brutkasten. Und unseren Fortpflanzungstourismus in die Ukraine müssen wir stoppen!
Ob man es will oder nicht, Mutter und Kind im Bauch sind eine Einheit. Das Kind ernährt sich von der Mutter und nimmt Teil an ihrem Leben. Physikalisch und emotional.
Es ist bisher nicht gelungen Kinder ohne Mutter zu züchten. Ich glaube, wir wissen noch viel zu wenig über den menschlichen Körper. Und damit meine ich nicht den Körper abwärts des Halses, sondern den ganzen Menschen.
Deshalb finde ich, ist dieser Artikel unzureichend für eine Diskussion über Leihmutterschaft.

Gravatar: Großstadtmythos

Mein Bruder war adoptiert (meine Mutter arbeitete in dem Heim, in dem er aufwuchs und aufgrund einer Behinderung hatte er kaum Aussichten auf Adoption oder eine Pflegefamilie). Als er als junger Erwachsener starb, rief meine Mutter entsetzt über ihn gebeugt: "Dafür hab ich Dich nicht geboren, dass ich Dich so verliere!!!" Danach fiel ihr ein, dass sie ihn gar nicht geboren hatte. In ihrem Schmerz und Entsetzen zeigte sich ungefiltert, dass für sie zwischen dem adoptierten und dem geborenen Kind kein Unterschied fühlbar war. Beide Kinder sind in ihrem Herzen geboren, für uns beide hätte sie ihr Leben gegeben. Warum müssen wir Kinder in der Ukraine kaufen, statt bereits geborenen Kindern ohne Eltern ein Zuhause durch Ado- oder Pflegeschafft schenken?

Gravatar: HuberF.

Meine Schwiegermutter bekam in der Schwangerschaft Krebs, sie war 3 Jahre abwesend und wie es Anfang der 60er war, wäre nach der Anwesenheitsregelung das Kindermädchen die Mutter gewesen.
Eine Bekannte bekam während der Geburt einen Schlaganfall, ein Jahr Koma plus Reha, also auch Abwesenheit, hat sie ihre Mutterschaft verloren? "Leihmutterschaft" oder euphemistisch "stellvertretende Elternschaft" ist ein ethisch höchst fragwürdiges Konzept, besonders wenn es um solch bettelarme Länder wie die Ukraine handelt, und ausschließlich von der "Eltern"seite her gedacht, wie Samenspende und Eizellenspende auch.
Der Warencharakter dieses Vorgangs bleibt, auch wenn man den Weg über das "Geschenk" nimmt.

Gravatar: Gerhard Fenner

Da steht zuerst die Entkopplung von menschlicher Fortpflanzung und Sexualität. Die naturgegebene Selbstverständlichkeit von Mann und Frau wird durch die Gender-Ideologie («Ehe für alle», Verharmlosung der gesellschaftlichen Wirkung der Gleichgeschlechtlichkeit im schulischen Sexualunterricht, usw.) und die Möglichkeiten der künstlichen Fortpflanzung massiv in Frage gestellt. Auch stellt die Forderung nach der «Ehe für alle» eine Art Steigbügelhalter dar, um die «Mehrpartner-Ehe» in unserer Gesellschaft einzuführen und damit vor der Scharria zu kapitulieren. Die Frage von Leihmutterschaften für homosexuelle Paare ist ethisch äusserst fragwürdig, da sie vor allem wirtschaftliche schwache Frauen in 3-Weltländern zu eigentlichen Gebärmaschinen degradiert. Es folgt die pränatale Ausmerzung von Krankheiten durch Selektion und medizinischer Indikation bei Schwangerschaftsab-brüchen. Ehepaare, welche sich z. B. ganz bewusst für die Austragung eines Kindes mit Down-Syndrom entscheiden, werden gesellschaftlich und finanziell sehr stark unter Druck gesetzt. Die gesellschaftlichen Auswirkungen auf geistig und körperlich Behinderte lassen sich noch nicht abschätzen. Die gesundheitsökonomische und demographische Problematik der gesundheitlichen und finanziellen Alterssicherung wird zu starkem ökonomischem und existenziellem Druck auf die Menschen (Stichwort Sterbehilfe) am Lebensende führen. Schlussendlich führt die Konzentration von ein paar wenigen global agierenden Wirtschaftsprüf- und Beratungsunternehmen - durch ihre Einflussnahme auf die staatliche Gesetzgebungstätigkeit - zur Konzentration von wirtschaftlicher und politischer Macht ausserhalb der demokratischen Kontrolle der Wähler und Stimmbürger. Gleichzeitig wird auch das Sozial- und Verbrauchsverhalten mit der verdeckten oder offenen Einführung von Sozialkredit-System im Unterbewusstsein der Menschen gesteuert und manipuliert. Wer sich öffentlich nicht politisch Korrekt äussert, sondern z. B. Kritik an der Migrations- und Genderentwicklung oder Zweifel am durch Menschen gemachten Klimawandel übt, wird als dumm, ungebildet oder zurückgesetzt sowie als homophob und rassistisch diffamiert.

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