Das Asyl ist grenzenlos, das Machbare aber nicht
Die grundgesetzlich garantierte Institution des Asyls kennt keine Begrenzung, die Grundgesetzmoral des Asyls ist mithin grenzenlos. Wenn dieses Grenzenlose in einer Welt prinzipieller Ressourcenknappheit zur staatsgesteuerten Asyl-Einladungseuphorie an die Welt überschießt und damit ein Migrationsschwarmverhalten erzeugt, dann trifft sie unausweichlich auf die reale Welt der Begrenztheit, auf die ökonomische Welt der Kapazitätsgrenzen und also auf den Tatbestand der Existenz von Alternativkosten. Die Moral des Unbegrenzten, wie sie die deutsche Bundeskanzlerin – vermutlich zum politischen Zweck ihrer Beliebtheitssteigerung – euphorisch repräsentieren will, kollidiert alternativlos mit der Moral des Machbaren. Man könnte hier an die Max Webersche Unterscheidung zwischen Gesinnungsethik und Verantwortungsethik erinnern: Die Gesinnung des allenthalben mainstreamgesteuerten Gutmenschentums verliert die Verantwortung für die ökonomische Verankerung an das Machbare. Es dauert wohl eine gewisse Zeit, bis sich in Deutschland das ökonomische Rationaldenken wieder bahnbricht und die Rechnung offenbart, die eine kurzfristig überschießende welteinladende Willkommenseuphorie mit sich bringt, zumal deren Wille zur Differenzierung zwischen echten und unechten Asylbewerbern wegen des öffentlichen Einladungssignals nicht ausgeprägt ist. Es steht zu befürchten, dass in Deutschland dem kurzfristigen Überschießen des Willkommens der langfristige Jammer des Sozialen folgen wird, wenn die Integrationsfähigkeit und -willigkeit der Angekommenen in den Arbeitsmarkt nicht genügend ausgeprägt ist. Rational gesteuerte Zuwanderung entspricht der Moral des Machbaren, gutmenschenorientiertes Überschießen des Willkommens negiert Begrenztheiten für das langfristig Machbare. Weil vor allem die Ökonomen dies betonen, sind sie in der Öffentlichkeit zumeist als herzlose Politikstörer unbeliebt: Empathie schlägt Ökonomik, denn letztere sei doch wohl nicht nur grundsätzlich herzlos, sondern in besonderem Maße jetzt. Aber es sind doch dieselben Ökonomen, die zugleich den gesamtwirtschaftlichen Zuwanderungsnutzen betonen, der in der Ausweitung des Arbeitskräftepotentials durch integrationsfähige und -willige Zuwanderer liegt, wodurch sich das gesamtwirtschaftlich Machbare erweitert, die – ökonomisch ausgedrückt – nationale Budgetlinie also nach rechts verschiebt und damit die anhaltend dramatische Rechtsverschiebung des gesamtwirtschaftlichen Indifferenzkurvenfeldes der Bürger und Zuwanderer kompensiert. So wird dann auch die Moral des Machbaren gestärkt.
Migration ist Institutionenarbitrage
Die meisten Migranten wollen nach Deutschland auswandern oder dort zunächst Schutz suchen. Die Anreize, die deutsche Institutionen auf ausländische (tatsächliche und potentielle) Aufbruchswillige erzeugen, signalisieren in einer Welt des Krieges und einer offenen Welt des Wettbewerbs der nationalen Institutionen offensichtlich erhebliche absolute und komparative Vorteile. So ist der internationale Wettbewerb der Institutionen der dominante Migrationstreiber in der Welt. Die Institutionen der Rechtsstaatlichkeit, der Gewaltenteilung, eines guten Bildungssystems, der Meinungsfreiheit, der Marktwirtschaft, der sozialen Sicherheit, einer effizienten Verwaltung, aber auch bewährter Sitten und Gebräuche, der Religionstoleranz und dergleichen sind, so die empirische Erfahrung, attraktive Assets im internationalen Institutionenwettbewerb um die mobilen Leistungsressourcen dieser Welt. Dagegen machen Bürgerkrieg, Korruption, zentrale Planwirtschaft, Menschenrechtsverstöße, aber auch ein die wirtschaftliche Aktivität bedrückendes überschießendes Sozialsystem und alles, was das Gegenteil von den oben genannten positiven Assets impliziert, eine Gesellschaft unattraktiv, ein Land also international wenig(er) wettbewerbsfähig.
Daraus entsteht der Anreiz zu internationaler Arbitrage von „schlechten“ zu „guten“ Institutionen. Und je größer das Qualitätsgefälle zwischen den nationalen Institutionen ist, desto stärker ist die internationale Migrationsintensität. Dabei gilt es zu erkennen: Der internationale Institutionenwettbewerb wird dann verzerrt, wenn er mit einem überschießenden Angebot an leistungslos zu erwerbenden sozialen Attraktionen für die Immigranten einhergeht, das durch das Statement des nach oben hin als offenbar grenzenlos definierten Machbaren den Kalkül der Alternativkosten negiert. Und wenn dieses Soziale zudem mit einer expliziten weltweiten Immigrationseinladung regierungsoffiziell garniert wird, dann führt diese Verzerrung zu noch stärker überschießender Schwarmwanderung in die attraktiven Institutionen des Aufnahmelandes wie Deutschland.
Die Erhaltung von Basis-Institutionen ist notwendig
Institutionen sind nichts anderes als Regeln, die bestimmte Anreize für das Verhalten von Menschen und Organisationen aussenden und die allgemein mit Sanktionen verbunden sind, wenn gegen ein von den Regelsetzern gewünschtes Verhalten verstoßen wird. Migrationsarbitrage hat wohl, wie jede Arbitrage, die Tendenz zur internationalen Angleichung solcher Institutionen. Aber kann das bedingungslos erwünscht oder toleriert werden? Das ist nicht der Fall. Denn ein Land mit im internationalen Institutionenwettbewerb wettbewerbsfähigen Regeln formeller und informeller Art wird seine erfolgreichen institutionellen Basisarrangements nicht durch Zuwanderer schwächen wollen, die aus Ländern mit weniger wettbewerbsfähigen Regeln stammen, diese aber dennoch ins Aufnahmeland mitnehmen und dort gar zu installieren trachten, sei es als Komplemente (Parallelgesellschaften) oder gar als Substitute (Scharia anstatt Trennung von Rechtsprechung und Religion). Es gibt Institutionen in Deutschland und natürlich auch anderswo, die sich empirisch eindeutig in einem Maße bewährt haben, dass man sie durch Zuwanderung nicht schwächen oder gar abschaffen darf. Dazu zählt zum Beispiel das Grundgesetz und die in ihm kodifizierten Grund- und Menschenrechte. Die Liste lässt sich erheblich erweitern, wenn man bestimmte europarechtliche oder auch UN-Menschenrechtsstandards benennt. Aber auch unterhalb dieser formellen Institutionen sind es bestimmte informelle Institutionen, deren Erhalt nicht zur Debatte stehen kann: zum Beispiel das Erlernen der Sprache des Zuwanderungslandes, um die erste und wichtigste Hürde für die Integrationsfähigkeit der Zugewanderten zu überwinden und das Eintauchen in die kulturellen Dimensionen des Aufnahmelandes zu ermöglichen. Ebenso die Privatheit der Religionsausübung mit der entsprechend einzuübenden Religionstoleranz gegenüber Anders- und Nichtgläubigen, die jede Gewalt zur Erzwingung von Einheitsglauben verbietet. Und am Rande auch: die bedingungslose Durchsetzung der Gleichberechtigung von Mann und Frau, die zum Beispiel die Sitte der Nichthandreichung des Mannes einer Frau gegenüber ächtet. Internationale Institutionenarbitrage impliziert mithin, wie noch viele weitere Beispiele zeigen können, dass es starke Grenzen für die Abschaffung von Institutionen gibt, die sich national und im internationalen Wettbewerb bewährt haben.
Die Moral des Machbaren muss nun also ergänzt werden durch die Moral des unbedingt Erhaltenswerten. Sie impliziert folgendes: Migration sollte nicht eine kritische Masse in Größe und Struktur erreichen dürfen, von der aus die erwähnten erfolgreichen heimischen Institutionen gefährdet oder ganz abgeschafft werden. Dahinter steht aber keinesfalls die Vorstellung, dass sich in Deutschland institutionell gar nichts ändern dürfe. Ganz sicher werden sich – und das ist in diesem Lande weder neu noch prinzipiell unerwünscht, sondern für manche durchaus individuell bereichernd – viele informellen Institutionen (Sitten und Gebräuche) migrationsbedingt verändern. Deutschland muss eine offene Gesellschaft mit wettbewerbsfähigen Institutionen bleiben. Deshalb muss mehr langfristig orientierte Ratio in diese Diskussion und weniger kurzfristig überschießende Euphorie, die zunächst einladend und beglückend erscheint, aber die lange Frist in Bezug auf die institutionellen Folgen der Zuwanderung weitestgehend ausblendet.
Zuerst erschienen auf wirtschaftlichefreiheit.de
Kommentare zum Artikel
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Sehr inhaltsreicher und lesenswerter Beitrag zum Thema Moral (Asyl) und Machbarkeit der Moral (Umsetzung des Asylrechtes nach Regeln der Ökonomie und des Sozialstaates).
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Stets kommt es schlimm, wenn sich die im Himmel beschlossene ‚Moral‘ um die auf Erden herrschenden Bedingungen ihrer Realisierbarkeit nicht schert und – fast schon bösartig – so ignorant verfährt, wie es Rote und Grüne, inzwischen aber auch die Konservativen, zum allergrößten Schaden unseres Landes seit langem tun.
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In Anlehnung an Immanuel Kants berühmtes Diktum, daß Begriffe ohne Anschauung „leer“ seien und Anschauungen ohne Begriffe „blind“, läßt sich auch für das Verhältnis von Moral und Handeln zwar festhalten, daß gute Moral nur eine sein kann, die auch zur Tat schreitet, und alles Handeln in die Irre läuft, wenn es sich nicht am moralisch und rechtlich Zumutbaren orientiert; dieses Zumutbare aber nicht darin bestehen kann, sich selber zur Finanzierung der guten Taten immer weiter und bis zum Äußersten zu verschulden. Dies hat nach allen Erfahrungen und den Regeln der Ökonomie bekanntlich irgendwann fatale Grenzen. Und es hat auch etwas extrem Unmoralisches an sich, die Schuldenrückzahlung den nachfolgenden Generationen zu überlassen, statt sie gleich verursachungs- und generationengerecht über Steuererhöhungen zu finanzieren. Wenn wer sich für seine ‚Willkommenskultur‘ schon groß feiern läßt (lassen will), dann soll er bitte nicht andere die Rechnung für den großen Auftritt bezahlen lassen: für Merkel die ‚Mutter Theresa‘ und Sprüche a la ‚Wir schaffen das‘; für die anderen, für die, die es umsetzen, bezahlen und ausbaden dürfen, den tagtäglichen Verdruß mit orientalischen Ethnien, die mit ihren Zivilisationsbräuchen aus vielerlei unerträglichen Macho-Manieren zu den befremdlichsten, untüchtigsten, rückständigsten und auch im Religiösen dünkelhaftesten des gesamten Globus zählen. - Prof. Schäfer weist mit Recht darauf hin, daß sich bewährte Standards und Institutionen in Deutschland nicht zur Disposition stellen dürfen, wie es aber faktisch durch die Ausbildung von Parallelgesellschaften und/oder durch direkte Konfrontation der Scharia-Kultur mit der des Grundgesetzes schon längst geschieht. Die Machbarkeitsmoral bedarf dringendst der Ergänzung einer Moral für das unter allen Umständen Erhaltenswerte, ja, auch für die Leitkultur, ohne die jeder Rettungs- und Asylmoralismus ins Leere läuft. Die Kulturen sind eben nicht alle gleichwertig, wie nur schon die Menschenfresserkulturen oder auch Hordenkulturen aller Art belegen. Integration ist hier völlig fehl am Platz und statt dessen Desintegration und Diskriminierung des Antizivilisatorischen geboten. Was uns der linke Zeitgeist da erzählen will, ist absoluter Nonsense.
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Ich möchte Herrn Prof. Schäfers subtilen und empfehlenswerten Überlegungen gerne noch eine hinzufügen, die in der öffentlichen Diskussion gänzlich gemieden wird. Ich stelle das Asylrecht als ‚Recht‘ (nicht das Asyl und seine Gewährung nach billigem Ermessen Deutschlands) insgesamt in Frage. Derzeit ist das Asylrecht geltendes deutsches Staatsrecht; mit der eigenartigen Besonderheit, kein Recht der Deutschen gegenüber jedermann auf deutschem Staatsgebiet zu sein, sondern ausschließlich eines, das der staatsbürgerlich nicht-deutsche Globus mit über 7 Mrd. Menschen gegenüber den Deutschen geltend machen kann. Die Deutschen haben aus dem Asylrecht nur Pflichten (nämlich die seiner derzeit immer kostspieliger und unmöglicher werdenden Umsetzung), während der nicht-deutsche Bevölkerungsteil des Globus diesbezüglich nur Rechte gegenüber dem deutschen Staat hat. Das ist m.E. eine völlig unhaltbare Rechtskonstruktion, der die Reziprozität ermangelt, die, sollte dies überhaupt wünschenswert sein, erst ein überall in der Welt von jedem Erdenbürger an jedem Orte einklagbares und prinzipiell erzwingbares Asylrecht böte - derzeit völlig illusorisch.
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Um dieser nicht geführten Diskussion einen Anstoß zu geben, beziehe ich mich abermals auf Immanuel Kant und seine Überlegungen zu einem nach Freiheitsgesetzen konstituierten Weltfrieden (vgl. ‚Zum ewigen Frieden‘). Die in diesem Werk dargelegte Rechtssystematik disjungiert alles auf Erden mögliche Freiheitsrecht in das (einzelstaatliche) Staatsrecht, das (zwischenstaatliche) Völkerrecht und das (globale) Weltbürgerrecht, das die Einzelperson gegenüber allen anderen Staaten der Welt (außer – logischerweise – ihrem eigenen) haben kann. Diese drei Rechtsabteilungen stecken gewissermaßen die ‚Claims‘ ab, auf denen überhaupt erst eine freiheitliche Zivilisation entstehen kann, die diesen Namen verdient. Wo wäre da das Asylrecht unterzubringen? Beim Weltbürgerrecht? -
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Zum Weltbürgerrecht gehört bei Kant nicht, daß jeder siedeln kann, wo er will; auch nicht, daß er ein Gastrecht als Recht ohne Vertrag gegenüber einem Gastgeber erzwingen dürfte. Es gehört aber sehr wohl dazu, weltweit für sich das ‚Recht‘ der „Hospitalität (Wirtbarkeit)“ beanspruchen zu dürfen, nämlich, sich überall auf der Welt friedlich, d.h. unter Beachtung einheimischer Sitten und Gebräuche und aus eigenen Mitteln, aufhalten zu dürfen und dabei (im Wunsch, die Welt und ihre Vorzüge andernorts kennenzulernen) nicht feindlich behandelt zu werden. Jeder sieht sofort, daß die sich derzeit über Deutschland selbstherrlich mit dem Ziel rechtlich erzwungener Siedlungs- und Wohlfahrtsnahme ergießenden Einreise- und Migrantenströme nichts mit einem Weltbürgerrecht auf Hospitalität zu tun haben können, würde es doch in der Konsequenz die Aufhebung allen eigenen Rechts der Einheimischen mit sich führen können – ein Zustand, der in Deutschland schon weitestgehend eingetreten ist. Ein Recht zur Mißachtung oder Aufhebung des Rechtes, auch des eigenstaatlichen, kann es nicht geben und ist dasselbe wie die Selbstaufgabe des Staates und aller seiner Staatlichkeit. Betrachtet man die Auswirkungen des gutgemeinten, in seiner Ausführung aber inzwischen völlig unselig gewordenen Asylrechtes als eines Rechtes des Staatsrechts, drängt sich die Folgerung auf, daß es ein erzwingbares Recht auf Asyl als Recht überhaupt nicht geben kann, sondern dieses nur auf der Basis eines nicht erzwingbaren, allerdings billigen Ermessens der asylgewährenden Gemeinschaft denkbar ist, die diese Entscheidung nicht - etwa per Durchreisegenehmigung – einfach nur auf andere Staaten abwälzen können darf.
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Wohlgemerkt: Ich spreche nicht gegen die im Rahmen eines über Kantische Überlegungen durchaus noch ein Stück hinauszudenkenden Begriffsinhalte eines den auch in Not geratenen Reisenden schützenden Weltbürgerrechtes, nur dagegen, daß dieser als sein Recht einklagen können dürfte, was zu entscheiden allein der Gesittung und der zivilisatorischen Höhe der asylgewährenden Gemeinschaft zusteht und obliegt. Diese hat Bürger und Herrschaftsgebiet zuallererst vor Eindringlingen zu schützen, die mit ganz anderen Absichten als denen des Völkerkundlers kommen, und selbst wenn sie es wie ehrliche Völkerkundler tun, hat sie doch immer noch das Recht und die Pflicht, Paß, Visum und Geldbörse zu kontrollieren und - nicht das Geringste - ob die Einreisenden seuchenfrei sind. Eskimos und viele andere Naturvölker sind, einige ganz, andere fast, daran zugrunde gegangen, daß sie die weißen ‚Einreisenden‘ nicht auf ihre virale und bakteriologische Fitness hin untersucht haben. - Auf alles dieses wie die Merkelregierung zu verzichten, ist weder mit dem Weltbürgerrecht noch mit dem Staatsrecht vereinbar. Es ist der Rückfall in den Naturzustand, in dem dann alles Zivilisatorische, auch das Recht, bald wieder nach Gesetzen der Evolution, aber nicht denen des Freiheitsrechts neu ausgemendelt und jedes Rad wieder neu erfunden werden muß.