470 Beweisanträge abgelehnt

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470 Beweisanträge abgelehnt
Datum: 13.05.2024, 15:13

Die AfD ist mit ihrer Berufungsklage gegen den Verfassungsschutz vorerst gescheitert. Sie darf demnach als rechtsextremer »Verdachtsfall« geführt werden.

Seitens der AfD gab es 470 Beweisanträge: Alle wurden vom Gericht in Münster abgelehnt.

Wie kann das sein?

Offizielle Begründung war laut Presseberichten wohl, diese seien unerheblich, würden keine neuen Beweise erbringen oder seien gegen den Verfassungsschutz gerichtet, um dessen Arbeitsweise auszuforschen.

Wie glaubwürdig ist das? 

Waren die Richter wirklich unabhängig?

Gab es Anweisungen aus der Exekutive?

Stand das Urteil schon vorher fest?

Darf ich überhaupt solche Fragen stellen? 

Ist die Unabhängigkeit der Justiz überhaupt noch gegeben?

Man fühlt sich wie im finsteren Mittelalter, als man das geozentrische Weltbild nicht in Frage stellen durfte.

Die anderen Partei überschlagen sich bereits mit AfD-Verbotsforderungen.

Es scheint schon lange eine beschlossene Sache zu sein. Sie wird nur tröpfchenweise umgesetzt, um effektive Gegenreaktionen zu vermeiden.

Sven von Storch

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