Der Europäische Gerichtshof _verteilte_ Sozialleistungen

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Der Europäische Gerichtshof _verteilte_ Sozialleistungen
Datum: 09.09.2010, 06:00


In einer erneuten Aushebelung der  SOUVERÄNITÄT  der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten entschieden  die Richter,  dass jeder,  der als (auch eingebürgerter)  EU-Bürger  in
einem Mitgliedsland  erst einmal gearbeitet hat,  dort für sich und  seine gesamte Familie  die jeweiligen Sozialhilfeansprüche sowie das dauerhafte
Aufenthaltsrecht erhält!

Wenn nun z.B. ein nach Griechenland geflohener Iraker dort eingebürgert wurde und im Rahmen einer Reise  nach Deutschland  hier für einige Tage oder Wochen
arbeitet,  erhält er  nach diesem Urteil automatisch das Recht,  bis an sein Lebensende hier zu bleiben und die Segnungen des deutschen  Sozialsystems zu genießen….!

Besonders Sorgen muss man sich jetzt in denjenigen  Ländern  der EU machen,  in denen bereits  "Sozialhilfeempfänger" ein besseres Leben führen  können  als die Mehrheit  der arbeitenden Bevölkerung in den  eher "armen   EU-Staaten.
(Quelle:  www.vertrauliche- mitteilungen.de )

Dass erst  Thilo Sarrazin kommen musste,  um auf die Gefahr auch solcher  Entscheidungen
 hinzuweisen,  ist ein Armutszeugnis für jene Eliten,  die sich über ihn empören, deren Lebenswirklichkeit  Begegnungen mit Migranten,  jedoch vorrangig  als Besuch beim Edel-Italiener vorsieht.

Es gibt ein Problem mit Folgen der Einwanderung.   Das kann man nicht verschweigen.
Auch nicht wie die Kanzlerin  mit dem immer gleichen Mantra  "Bildung,  Bildung,  Bildung"
weglächeln.

Es stellt sich die Frage nach Sanktionswillen und-Möglichkeiten der Mehrheit in unserem
Vaterland,  die sich nicht von Minderheiten dominieren lassen will.  Es gilt die Befürchtungen der Bevölkerung aufzunehmen.  Ein wahrgenommenes Problem
erledigt sich nicht durch Nichtbehandlung im öffentlichen Raum.

Sven von Storch

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