Kindergartenpflicht wird bald von allen Eltern als Sieg gefeiert

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Kindergartenpflicht wird bald von allen Eltern als Sieg gefeiert
Datum: 12.09.2010, 18:09

 

Jeden Tag um acht mit Zwang zum Spielen mit anderen Kindern, Entschuldigungen schreiben, wenn man ein paar Tage zu den Großeltern will, wenn die Mutter frei hat, muß der/die Dreijährige trotzdem zur Kita? Egal ob ein Elternteil die Erwerbstätigkeit reduziert hat oder nicht, Pflicht heißt Pflicht und der ist nachzukommen.

Aber wie komme ich darauf zu sagen, wir wären bald dankbar über die Kindergartenpflicht?

Ich gehe mal davon aus, daß sowohl Herr Buschkowsky als auch Herr Wowereit das GG kennen. Wer das kennt, weiß, daß es keine Kitapflicht ab einem Jahr geben kann. Es ist absoluter Blödsinn solche Forderungen aufzustellen – mal abgesehen davon, daß der Effekt auf irgendeinen Bildungszuwachs erst noch zu beweisen wäre. Das GG ist eineindeutig in seiner Aussage:

„Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.“ (Art. 6 Abs. 2 Satz 1). Dies „...garantiert die Freiheit, über die Gestaltung des ehelichen und familiären Zusammenlebens selbst zu entscheiden.“ – so das Bundesverfassungsgericht in seinem Betreuungsurteil im Jahr 1998. Und konkreter im Hinblick auf die hier untersuchte Fragestellung familien-politischer Eingriffe in die elterliche Entscheidung über Art und Ort der Betreuung ihrer Kinder: „Die Eltern bestimmen, [...] ob und inwieweit sie andere zur Erfüllung ihres Erziehungsauftrags heranziehen wollen.“

Aber in dem sich alle darüber empören, wandeln sich so langsam auf leisen „Sohlen“ die Aussagen der Politiker. Wie schön, daß sich Frau Schröder im Tagesspiegel gegen eine Kita-Pflicht für unter Dreijährige ausgesprochen hat – Hurra! Aber was ist mit der Kitapflicht der Drei- bis Sechsjährigen? Darüber spricht keiner mehr.

Herr Maroldt fordert bürgerlichen Protest ein. Aber auch er unterscheidet nicht zwischen den unter und über Dreijährigen. Kann es sein, daß die laute Forderung nach einer Pflicht ab einem Jahr Methode ist, um in der Bevölkerung die Schmerzensgrenze zu senken? Stillschweigend wächst die Akzeptanz des Pflichtbesuches für die Älteren.

Oder ist die Kitapflicht für über Dreijährige schon längst beschlossene Sache? Eine Überversorgung mit Kindergartenplätzen ist durch den demographischen Kinderschwund schon vorhanden. Warum also den Überschuß nicht über Pflicht füllen? Außerdem sind Kindergärten inzwischen zumindest sprachlich schon zu Bildungseinrichtungen geworden. Und dann erlaubt es unser GG nach Meinung von Frau Peschel-Gutzeit, den Pflichtbesuch einzuführen.

Den Artikel 7 Absatz 6 des Grundgesetzes, der verpflichtende Vorschulen ausdrücklich aufhebt, wird interpretiert. Außerhalb der Schulpflicht, des Wehrdienstes und des Strafrechts hat in der Deutschland der Staat kein Recht, seine Bürger zur Teilnahme an irgendwelchen Maßnahmen zu zwingen.

Aber das braucht er dann bestimmt nicht mehr zu beweisen. Wo wir doch alle so erleichtert sein werden, daß wir die „Kitapflicht mit einem Jahr“ durch unseren Protest abwenden konnten: Da ist doch die Pflicht für die über Dreijährigen das kleinere Übel, das man gerne in Kauf nimmt, nach dem so erfolgreichen Widerstand!

Gutachten:

 

Sven von Storch

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