Elterliche Zuwendung und Erwerbstätigkeit - (k)ein Widerspruch_
Elterliche Zuwendung und Erwerbstätigkeit - (k)ein Widerspruch_
Datum: 03.06.2010, 11:58
Diesen Vorwurf musste sich die Studie bereits im November 2007 vom Familiennetzwerk gefallen lassen.
Auch dieses Mal heißt es „Verstärkte Erwerbstätigkeit bei den Eltern und Zuwendung sind kein Widerspruch“ auf Seite 4 der Zusammenfassung.
Die Zahlen sprechen jedoch eine andere Sprache und belegen das Gegenteil. Es geht um die Frage, ob die Kinder mit der elterlichen Zeitzuwendung zufrieden sind. Im Falle von Erwerbstätigkeit beklagen zu 31% die Kinder von erwerbstätigen Alleinerziehenden die fehlende elterliche Zuwendung. In Familien, in denen beide Elternteile vollzeiterwerbstätig sind, trifft dies auf 17%, dort, wo ein Elternteil vollzeit- und der andere teilzeiterwerbstätig ist, nur auf 8% sowie bei nur einem erwerbstätigen Elternteil auf 9% der Kinder zu.
Im Klartext heißt das, je mehr die Eltern arbeiten – erwerbstätig sind, umso mehr beklagen sich die Kinder über mangelnde elterliche Zeitzuwendung. Bei Vollzeiterwerbstätigkeit beider Eltern klagen doppelt so viele Kinder als bei Ein- oder Anderthalbverdienerehen. Vergleicht man die Klagen von Kindern erwerbstätiger Alleinerziehender dann vervierfacht sich diese Zahl sogar.
Wie also kommen Wissenschaftler mit diesen Untersuchungsergebnissen also zu der Aussage: „Verstärkte Erwerbstätigkeit bei den Eltern und Zuwendung sind kein Widerspruch“?
Die Zusammenfassung der Studie
Ihnen hat der Artikel gefallen?
Bitte unterstützen Sie mit einer Spende unsere unabhängige Berichterstattung.
Für die Inhalte der Blogs und Kolumnen sind die jeweiligen Blogger verantwortlich. Die Beiträge der Blogger und Gastautoren geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion oder des Herausgebers wieder.


Add new comment