Linksradikale “Antifanten” bekommen Geldpreis in München
Linksradikale bekommen einmal mehr Geld von den Altparteien. In München wird ein mit 10.000 Euro dotierter Preis an ein linkes Netzwerk verliehen, das Oppositionellen hinterherschnüffelt.
Vom Jubel linker Medien wie der SZ und der Evangelischen Zeitung begleitet, verlieh die Stadt München der “Antifa”-Gruppe “Recherche Nord” den Georg-Elser-Preis. Der nach dem im KZ Dachau ermordeten NS-Widerstandskämpfer Elser benannte Preis belohne nach Angabe der Initiatoren “couragiertes Handeln und den Einsatz für demokratische Errungenschaften” und ist mit 10.000 Euro Preisgeld verbunden.
“Nazi” ist, wer anders denkt
Die linksradikale Gruppe “Recherche Nord” versteht sich selbst als investigatives Medium, das Aktivitäten gewaltbereiter Neonazis dokumentiert. Tatsächlich fotografieren sie auch die Teilnehmer gemäßigter Veranstaltungen, wie zuletzt bei der konservativen Buchmesse “Seitenwechsel”. Hier gilt also wie immer: “Nazi” ist, wer andere Meinungen vertritt als die Linksradikalen.
Fadenscheinige Begründung der Jury
Die Jury begründete die Entscheidung für “Recherche Nord” damit, dass die Gruppe angeblich “unter anderem enge Verbindungen zwischen AfD-Politiker*innen und rechtsextremen Gruppierungen aufgedeckt” habe. Wahrscheinlich sind damit Gruppierungen gemeint, die sich weigern, zu gendern und weiterhin glauben, dass es nur zwei Geschlechter gibt. Die Beteiligten leisteten damit laut der Jury “einen mutigen und unverzichtbaren Beitrag zur Aufklärung und Verteidigung unserer Demokratie”.
Linke Genossen unter sich
In der Jury sitzen unter anderem der Correctiv-Mitarbeiter Till Eckert, die CSU-Abgeordnete aus dem Münchener Stadtrat, Ulrike Grimm, und der Freie-Wähler-Politiker Peter Mehling. Freie Wähler und CSU bilden eine gemeinsame Fraktion im Stadtrat. Ebenfalls mit an Bord ist der Autor Andreas Speit. Er veröffentlichte 2022 ein Buch namens “Autoritäre Rebellion”. Der “Aufbau-Verlag”, der das Buch vertreibt, beschrieb den Inhalt damit, dass dort analysiert werde, “warum in breiten Schichten der Gesellschaft antimoderne Vorstellungen dominieren und welche Folgen ihre damit einhergehende Radikalisierung hat: Anzweiflung der Realität, Ablehnung des Rechtsstaats, Delegitimierung der Demokratie”. Eine neutrale Jury dürfte anders aussehen.
Preisträger ausschließlich aus linker Szene
Entsprechend gehen die Preise auch stets an Genossen aus der Rotfront. Die Preisträger der seit 2013 alle zwei Jahre vergebenen Auszeichnung kommen ausschließlich aus der linken bis linksradikalen Szene. Als erstes wurde Angela Lex “für ihr Engagement für die persönlichen Belange von Flüchtlingen, Migrantinnen und Migranten sowie gegen ein rigides Asyl- und Ausländerrecht” geehrt. 2019 erhielt Michael Buschheuer den Preis “für sein Engagement mit der Organisation Sea-Eye e.V. zur Rettung schiffbrüchiger Geflüchteter”.
Ihnen hat der Artikel gefallen?
Bitte unterstützen Sie mit einer Spende unsere unabhängige Berichterstattung.
Für die Inhalte der Blogs und Kolumnen sind die jeweiligen Blogger verantwortlich. Die Beiträge der Blogger und Gastautoren geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion oder des Herausgebers wieder.


Blog comments
Und das in einem von der…
Und das in einem von der angeblich konservativen CSU regierten Land ...!
Das Böse (Netzwerk der Deutschlandabschaffer) ist immer und überall ...
Liebe deutschen Wähler, habt…
Liebe deutschen Wähler, habt ihr das Denken verlernt?
Müsst ihr Euer Gehirn stets von der ÖRR sozialistischen-Propaganda waschen lassen?
Georg Elser war nicht…
Georg Elser war nicht einfach nur ein "im KZ Dachau ermordete(r) NS-Widerstandskämpfer", sondern ein terroristischer Attentäter und Mitglied im bolschewistischen "Rotfrontkämpferbund", der für das von ihm begangene Verbrechen mit dem Tode bestraft wurde. Die von ihm gezündete Bombe "tötete acht und verletzte 57 Personen, davon fünfzehn schwer." (lt. BRD-Online-Lexikon "Wikipedia"). Während die DDR offziell immer den "individuellen Terror" ablehnte, wird dieser von der BRD offziell gebilligt, gutgeheißen und gefeiert.
Die Verleihung und Entgegennahme des nach dem Mörder Georg Elser benannten "Preises" stellen eine nach den §§ 140 Ziff. 2, 126 Abs. 1 Ziff 3 1. Alternative (Mord, § 211), Ziff. 4 (gefährliche Körperverletzung, § 224 und schwere Körperverletzung, § 226) StGB strafbare öffentliche Billigung von Morden und gefährlichen und schweren Körperverletzungen dar; diese mit Recht strafbare Billigung wird gegenwärtig zu Unrecht aus politischen Gründen nicht verfolgt, weswegen diesbezüglich ein Stillstand der Rechtspflege besteht und alle entsprechenden Verjährungsfristen unterbrochen sind; gleichfalls für alle entsprechenden Strafvereitelungshandlungen. Verleihung und Entgegenahme des "Preises" durch die BRD-Leute stellen weiterhin eine Ermunterung wenn nicht sogar Anstiftung zu Gewalttaten bis hin zu Morden an Oppositionellen dar, die nach Belieben als "Nazis" eingestuft werden. Sollte es zu solchen Anschlägen kommen, sind die Verdächtigen nicht zuletzt auch unter allen in irgend einer Weise (auch durch billigende Berichterstattung und damit Kettenbilligung) mit dem sogenannten "Georg-Elser-Preis" verbundenen Personen zu suchen! Es ist auch zu prüfen, inwieweit die bisher gezahlten Gelder zur Terrorfinanzierung benutzt wurden.
Die hier einschlägigen Strafbestimmungen im Einzelnen:
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 140 Belohnung und Billigung von Straftaten
Wer eine der in § 138 Absatz 1 Nummer 2 bis 4 und 5 letzte Alternative oder in § 126 Absatz 1 genannten rechtswidrigen Taten oder eine rechtswidrige Tat nach § 176 Absatz 1 oder nach den §§ 176c und 176d
(...)
2. in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) billigt,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
§ 138 Nichtanzeige geplanter Straftaten
(1) Wer von dem Vorhaben oder der Ausführung
(...)
2. eines Hochverrats in den Fällen der §§ 81 bis 83 Abs. 1,
3. eines Landesverrats oder einer Gefährdung der äußeren Sicherheit in den Fällen der §§ 94 bis 96, 97a oder 100,
4. einer Geld- oder Wertpapierfälschung in den Fällen der §§ 146, 151, 152 oder einer Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion in den Fällen des § 152b Abs. 1 bis 3,
5. (...) eines Verbrechens der Aggression (§ 13 des Völkerstrafgesetzbuches),
(...)
zu einer Zeit, zu der die Ausführung oder der Erfolg noch abgewendet werden kann, glaubhaft erfährt und es unterläßt, der Behörde oder dem Bedrohten rechtzeitig Anzeige zu machen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(...)
§ 126 Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. einen der in § 125a Satz 2 Nr. 1 bis 4 bezeichneten Fälle des Landfriedensbruchs,
2. eine Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung in den Fällen des § 177 Absatz 4 bis 8 oder des § 178,
3. einen Mord (§ 211), Totschlag (§ 212) oder Völkermord (§ 6 des Völkerstrafgesetzbuches) oder ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 des Völkerstrafgesetzbuches) oder ein Kriegsverbrechen (§§ 8, 9, 10, 11 oder 12 des Völkerstrafgesetzbuches),
4. eine gefährliche Körperverletzung (§ 224) oder eine schwere Körperverletzung (§ 226),
5. eine Straftat gegen die persönliche Freiheit in den Fällen des § 232 Absatz 3 Satz 2, des § 232a Absatz 3, 4 oder 5, des § 232b Absatz 3 oder 4, des § 233a Absatz 3 oder 4, jeweils soweit es sich um Verbrechen handelt, der §§ 234 bis 234b, 239a oder 239b,
6. einen Raub oder eine räuberische Erpressung (§§ 249 bis 251 oder 255),
7. ein gemeingefährliches Verbrechen in den Fällen der §§ 306 bis 306c oder 307 Abs. 1 bis 3, des § 308 Abs. 1 bis 3, des § 309 Abs. 1 bis 4, der §§ 313, 314 oder 315 Abs. 3, des § 315b Abs. 3, des § 316a Abs. 1 oder 3, des § 316c Abs. 1 oder 3 oder des § 318 Abs. 3 oder 4 oder
8. ein gemeingefährliches Vergehen in den Fällen des § 309 Abs. 6, des § 311 Abs. 1, des § 316b Abs. 1, des § 317 Abs. 1 oder des § 318 Abs. 1
androht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(...)
§§ 176ff. [betr. Kindesmissbrauch]
(Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/)
Add new comment