Männer dürfen im Stehen pinkeln

Mieter dürfen auf der Toilette ihrer Wohnung im Stehen pinkeln. Dies gehöre zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung, entschied das Düsseldorfer Amtsgericht.

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(...) Wörtlich heißt es in der Urteilsbegründung: "Trotz der in diesem Zusammenhang zunehmenden Domestizierung des Mannes ist das Urinieren im Stehen durchaus noch weit verbreitet. Jemand, der diesen früher herrschenden Brauch noch ausübt, muss zwar regelmäßig mit bisweilen erheblichen Auseinandersetzungen mit - insbesondere weiblichen - Mitbewohnern, nicht aber mit einer Verätzung des im Badezimmer oder Gäste-WC verlegten Marmorbodens rechnen.

Mehrere Medien berichten, darunter die Berliner Zeitung.

Beitrag erschien auch auf: genderama.blogspot.de

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Freigeist

Männer können auch, falls es gefällt, im Handstand pinkeln, nur, sie müssen die Schäden eben selbst bezahlen.

Gravatar: D.Eppendorfer

@ Thomas D.

Falls es sich wirklich um einen so sündhaft teuren Marmorboden handelt, dann wird der die Miete sicher entsprechend in die Höhe getrieben haben. Vielleicht wurde ja sogar damit geworben, dass diese Wohnung eine gewisse Luxusausstattung beinhaltet.

Eventuelle nicht mutwillige Schäden an dieser müsste aber durch die Miete abgegolten sein, denn jede ständige Nutzung bedingt ja Verschleiß. Seitens des Vermieters zu erwarten, dass ein so wenig resistentes Material in der Nasszelle und/oder Toilette ewig hält, ist daher schlichtweg naiv.

Klar hätte der angebliche Übeltäter einen Teppich verlegen und regelmäßig waschen können, aber wozu die supertollen monatlich mit bezahlten Bodenfliesen, wenn man sie nicht mehr sieht? Heute sollte man davon ausgehen können, dass bei der Überfülle am Werkstoffen nicht nur Design sondern auch Strapazierfähigkeit eine Rolle spielt.

Gravatar: Thomas D.

Hier sei aber noch erwähnt, dass es um einen 4-stelligen Betrag für einen kaputten Marmorboden ging, der ausgetauscht werden musste und weniger um die Art des Klo-Gangs an sich. Als Vermieter hätte ich auch keine Lust, das aus eigener Tasche zu finanzieren. Der Mieter hätte ja einfach einen Badezimmer-Teppich verwenden (und ab und an waschen) können, dann wäre der Boden auch heil geblieben und er hätte seine Männlichkeit ungestört zelebrieren können. Wer kaputt macht zahlt, ist doch nichts dran auszusetzen. Der Vermieter hätte allerdings auf die Empfindlichkeit des Bodens hinweisen sollen, denn da rechnet Mann ja nicht unbedingt mit.

Gravatar: Joachim Datko

Natürlich ist es für den Vermieter ärgerlich und teuer den Schaden zu beseitigen.

Wer beabsichtigt eine Wohnung zu vermieten, muss damit rechnen, dass Schäden vom Vermieter verursacht werden, auf denen er sitzen bleibt.

Wenn mir etwas gehört, dann achte ich darauf, es in einem guten Zustand zu erhalten. Gehört es jemanden anderem, dann achte ich erst recht darauf, es in einem guten Zustand zu erhalten.

Gravatar: Gerd Müller

Dieses ehemals schöne und fortschrittliche Land, ist nur noch ein Haufen Dekadenz und als ehemals stolzer deutscher Bürger, muß man sich langsam schämen, darin zu leben !

Gravatar: D.Eppendorfer

Nachdem sich deutsche Gerichte monatelang mit der gesellschaftlich brennenden Frage beschäftigten, ob, wann und wie viel ein Mieter in seiner Wohnung rauchen dürfe, kümmerte sich der Erbsenzähler-Rechtsstaat nun endlich auch ums Stehpinkeln.

Viele von ihren sogenannten besseren Hälften zu hygienisch korrekten *domestizierten* Brillenhockern umerzogene Max Mustermännchen könne endlich in aufrechter Haltung auch ohne Airwaves wieder befreit aufatmen und ganz Mann sein, der sich heute daheim genau so verhält wie früher im Urwald.

Das wird vielen Sitzenbleiber-Emanzen ein Dorn im Auge sein, und so wird dieses Urinal-Urteil wohl nicht das letzte gewesen sein, das sich mit diesem Thema zu befassen hat. Deutsche Gründlichkeit eben ... und Rechthaberei.

Gravatar: Klimax

Die alte Leier: was Frauen nicht können, sollen Männer nicht tun dürfen. Haha, den möchte ich sehen, der mir das verbieten wollte.

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