#Lifeline »fährt ein«

Heute vor einem Jahr, am 27. Juni 2017, berichtete Ein Prozent von den Ermittlungen gegen die Mitglieder der Dresdner Schlepper-Bande »Mission Lifeline«. [1] Damals kamen sie, absurderweise, ausgerechnet mangels eines Schiffes ungeschoren davon. Inzwischen haben sie eins. Und ein Problem. Grund genug, dieses Jubiläum zu feiern!

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Der Versuch ist strafbar

Ich gebe zu, dass einen so ein Rechtsstaat schon mal an den Rand der Verzweiflung treiben kann, selbst wenn er ordnungsgemäß funktioniert. Oder gerade dann. Ja, es ist juristisch schwer vermittelbar, wofür man maritime Schlepper anklagen soll, die (noch) gar kein Schiff besitzen. Ich verstehe das. Konkret ging es bei den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft um den Sachverhalt »Einschleusen von Ausländern«, also § 96 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG). Beispielsweise:

»(2) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer […]

1. gewerbsmäßig handelt,
2. als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat, handelt,
[…]
5. den Geschleusten einer das Leben gefährdenden, unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung oder der Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung aussetzt.

(3) Der Versuch ist strafbar.« [2]

Offenbar haben die völlig unverhohlenen Reisevorbereitungen und die öffentlich dokumentierten Beschaffungs-Bemühungen eines geeigneten Tatmittels (nennen wir es der Einfachheit halber »Schiff«) der Staatsanwaltschaft Dresden nicht genügt, um einen solchen Versuch zu erkennen.

Es fährt kein Schiff nach Irgendwo…

Das allein konnte schon jedem Menschen mit halbwegs intaktem Gespür für Gerechtigkeit die Zornesröte ins Gesicht treiben. Spätestens, als dann — offenbar angespornt durch diese zur Schau getragene Lustlosigkeit — in Leipzig (wo auch sonst) bei einer öffentlichen Veranstaltung namens »Brückenfest« ganz dummdreist Spenden-Gelder für den Schiffserwerb gesammelt wurden. Eifrig beworben und beklatscht von der LVZ (wem auch sonst). Was ihr inzwischen recht peinlich sein dürfte. [3]

Aber es half alles nichts. Ihre einstweilige Erfolglosigkeit rettete die Schlepper in spe damals vor der Anklagebank: »Der Verein ›Mission Lifeline e.V.‹ hat noch kein Boot erworben und weitere Erkenntnisse im Sinne der Tatbestandserfüllung konnten nicht gewonnen werden«, zitierte TAG24 Oberstaatsanwalt Lorenz Haase. Und: »Außerdem läge eine strafbare Handlung nur vor, wenn die geplante Seenotrettung ohne Einhaltung des Seerechtes und ohne Beachtung der Regelungen der zuständigen Behörden, wie Frontex oder Grenzschutz, erfolgen.« [4] Merken, das brauchen wir gleich noch!

Nu aber wirklich

Wer heute schon den einen oder anderen scheuen Blick in die Zeitung seines Vertrauens geworfen hat, dürfte überrascht festgestellt haben, dass Mission Lifeline inzwischen obigen Wunschzettel des Herrn Haase wie eine Art To-Do-Liste Punkt für Punkt abgehakt hat. Das kann man sich unmöglich ausdenken! Sie besitzen ein Schiff und haben es in der dümmstmöglichen Weise verwendet, regelrecht buchstabengetreu:

»Am Mittwoch erteilte Malta dem Schiff dann die Genehmigung zum Anlegen. […] Danach werde das unter niederländischer Flagge fahrende Schiff für Ermittlungen beschlagnahmt, sagte Muscat. Der Kapitän der ›Lifeline‹ habe gegen ›internationale Gesetze verstoßen und Anweisungen der italienischen Behörden missachtet‹, und das Schiff damit selbst in seine schwierige Lage gebracht.« [5]

Unter falscher Flagge übrigens, im niederländischen Schiffsregister stehen sie nicht, wie bereits an anderer Stelle berichtet. [6] Wer sich nun zurecht fragt: »Wie blöd kann man sich eigentlich anstellen?!«, dem sei gesagt: Unterschätzt nie das Potential linksgrüner Protagonisten! Da geht so Einiges auf der nach oben offenen Richterskala. A propos Richter. Da war ja noch was…

Bis in zehn Jahren!

Diese so dermaßen grotesk die Schmerzgrenze des Erträglichen überspringenden Machenschaften haben mittlerweile auch den Innenhorst aufgescheucht. Eingeklemmt zwischen AfD und Mutti, zitierte er in seiner Verzweiflung sogar Martin Sellner und die Mission Defend Europe: »Zwischen Libyen und Südeuropa dürfe es kein ›Shuttle‹ geben, sagte Seehofer. Nach Angaben von Mitgliedern des Innenausschusses sagte Seehofer außerdem in der nicht-öffentlichen Ausschusssitzung, die deutsche Crew müsse zur Rechenschaft gezogen werden.«

Damit das auch wirklich klappt und nicht versehentlich irgendwie in Vergessenheit gerät, können ein paar Strafanzeigen als Merkhilfe sicher nicht schaden. Nur zur Erinnerung:

MISSION LIFELINE e.V.
Axel Steier
Rudolfstraße 7, 01097 Dresden
info@mission-lifeline.de
+49 176 313 031 23
gemeinnütziger Verein
Amtsgericht Dresden VR 9716 [7]

Fazit

Och. Nö. Heute mal nicht. Ich genieße einfach, wie sich dieses Spektakel vor meinen Augen entfaltet. Bestenfalls den Klassiker unter den guten Ratschlägen könnte ich dem Axel noch mit auf den Weg geben: »Bloß nicht die Seife fallen lassen!«

[1] einprozent.de/blog/recherche/mission-lifeline-schlepper-oder-retter/2099
[2] dejure.org/gesetze/AufenthG/96.html
[3] www.lvz.de/Leipzig/Lokales/Tausende-stroemen-zum-3.-Leipziger-Brueckenfest-im-Clara-Zetkin-Park
[4] www.tag24.de/nachrichten/dresden-verfahren-gegen-mission-lifeline-eingestellt-axel-steier-lorenz-haase-284134
[5] www.bild.de/politik/ausland/fluechtlingskrise/politik-eilmeldung-lifeline-56137604.bild.html
[6] dunkeldeutschland.blog-net.ch/2018/06/22/schlepper-keine-transport-mittel-mehr-im-mittelmeer/
[7] mission-lifeline.de

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Manni

Den Dampfer einsacken und verschrotten.Den Käpten in den Knast,die Besatzung aufs Mittelmeer zum Wogenglätten,basta.(Mit Gesetzesbrecher auf See verhandelt man nicht)

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