Lieber Strafvollzug als Krieg

Der § 103 StGB „Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten" macht durchaus Sinn, weil internationale Beleidigungen oft Kriege heraufbeschworen haben.

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Fast immer waren es Sozialdemokraten, die einen moralischen Paukenschlag für zielführender hielten, als die Kunst zurückhaltenden und wohlüberlegten Handelns. Die einfach kein Benehmen hatten. Steinbrück, Schröder, Schulz, Maas, Gabriel und Stegner griffen schnell mal zu exzessiven Wertungen, auch gegenüber Nachbarländern. Im Innern gibt es für diese moralinsauren Herrenmenschen sowieso nur Mob, Pack und Gesindel. Die angedrohte Kavallerie gegen die kleine Schweiz ist allen Friedensfreunden als Frevel unvergessen. Oder die Beleidigung von Beppe Grillo und Ministerpräsident Berlusconi als Clowns. Die SPD ist eben eine unverbesserliche Lehrerpartei, die ungern lobt, gerne tadelt und auch mal mit dem Rohrstock rumfuchtelt. Die denken in Europa wäre Unterricht und alle anderen wären Schüler.

Der Fraktionsvorsitzende dieser deutschen Beleidigungspartei im Bundestag, Thomas Oppermann, hatte anläßlich des Falls Böhmermann den interessanten Vorschlag in die Diskussion eingebracht, die Beleidigung von ausländischen Staatsoberhäuptern nicht mehr zu ahnden und den § 103 des deutschen Strafgesetzbuchs abzuschaffen.

Dieser § 103 „Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten“ ist so formuliert:
(1) Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt oder wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält, oder einen im Bundesgebiet beglaubigten Leiter einer ausländischen diplomatischen Vertretung beleidigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe, im Falle der verleumderischen Beleidigung mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Der § 103 macht durchaus Sinn, weil internationale Beleidigungen oft Kriege heraufbeschworen haben. Man erinnere sich nur an die Emser Depesche, mit der der Deutsch-französische Krieg von 1870/71 ausgelöst wurde. In vielen Teilen der Welt ist eine Beleidigung noch heute ein Eskalationsgrund, manchmal Kriegsgrund. Im Nahen Osten gibt es nur zwei Möglichkeiten: Entweder man überhört die Beleidigung. Dann braucht man auch nicht zu ahnden. Oder die Beleidigung ist unüberhörbar, mit der Folge, daß man sich Genugtuung verschaffen muß, um die Achtung nicht zu verlieren.

Nun könnte man dem Nahen Osten ja einfach aus dem Wege gehen. Dann wäre man mit europäischen Gepflogenheiten unter sich. Die Bundesregierungen haben  jedoch seit Jahrzehnten das Rechtsverständnis und die Moral des Orients in unser Haus geholt und deshalb ist eine Beleidigung eben immer noch ein Kriegs- oder Konfliktsgrund wie in Europa vor langer Zeit.

Die Genugtuung bei Beleidigungen ist in der moslemischen Rechtsordnung in zahlreichen Fatwas geregelt. Da es dort keine Gleichheit vor dem Gesetz gibt, macht es einen Unterschied, ob ein Moslem einen Moslem beleidigt, ein Moslem Mohammed beleidigt, ein Moslem einen Kaffer beleidigt (das kann unter Umständen auch verboten sein) oder ein Kaffer einen Moslem. Im letzteren Fall kann die Herabsetzung immer auch als Beleidigung des Islam ausgelegt werden und hat dann drastische Strafen zur Folge. Eine Reise in die Türkei würde ich Böhmermann und den Granden des ZDF nicht empfehlen. Sie würden ungerupft wohl keine hundert Schritte weit kommen.

Die Abschaffung des § 103 ist also aus Gründen der Friedenserhaltung eher kontraproduktiv und wurde von Oppermann wohl aus einer populistischen Berechnung heraus vorgeschlagen: Daß das beim deutschen Publikum sowie insbesondere bei der Lügenpresse gut ankommt und das ramponierte Ansehen der SPD etwas aufpoliert. Böhmermann würde die Abschaffung des Paragrafen allerdings nichts nützen, weil Rechtsänderungen rückwirkend keine Rechtskraft entfalten.

Oppermann und seine Freunde haben als Kinder zu viele Folgen von „Pippi Langstrumpf“ gesehen, die sich die Welt zusammenphantasierte, wie sie ihr gefiel. In Wirklichkeit ist die Welt eben so fragwürdig wie sie ist und manche unschönen Dinge auf dem Globus kann nicht einmal die machtbesoffene SPD ändern.

Thomas Oppermann könnte seinen Mannesmut vor Fürstentronen durchaus zielgerichtet beweisen und die Abschaffung des § 90 StGB „Verunglimpfung des Bundespräsidenten“ fordern, ohne den Frieden mit Nachbarländern zu gefährden. Dort heißt es:
(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Bundespräsidenten verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. (…)
(3) Die Strafe ist Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, wenn die Tat eine Verleumdung (§ 187) ist oder wenn der Täter sich durch die Tat absichtlich für Bestrebungen gegen den Bestand der Bundesrepublik Deutschland oder gegen Verfassungsgrundsätze einsetzt.
(4) Die Tat wird nur mit Ermächtigung des Bundespräsidenten verfolgt.

Diese Vorschrift des § 90 hat sich tatsächlich aus dem Straftatbestand der Majestätsbeleidigung entwickelt, die Oppermann ein Dorn im Auge ist. Wenn er dagegen behauptet, der § 103 hätte seinen Ursprung in Majestätsbeleidigung, so irrt er. Es gab schon seit unvordenklichen Zeiten Staatsoberhäupter, die keine Majestäten waren, z.B. in der Schweiz, in Venedig, in Genua, in San Marino, in Amerika und in vielen deutschen Reichsständen wie zum Beispiel allen Reichsstädten, Reichsdörfern und Reichstälern oder der Bauernrepublik Dithmarschen.

Gesetzesänderungen, aus einer aktuellen Not heraus als Schnellschuß beschlossen, sind immer unausgegorener Mist. Wenn ein verunglückter Satiriker auf der linken Backe im deutschen Strafvollzug ein paar Jahre absitzt, ist das ein kleinerer Schaden, als ein internationaler Konflikt aus Beleidigungsgründen, in dem tausende Leute Gut und/oder Blut vergeuden. Was wäre zum Beispiel wenn die Türkei deutschen Besitz in Anatolien beschlagnahmen würde?

Das ganze unwürdige Gezerre um den § 103 StGB hätte Frau Merkel übrigens vermeiden können, wenn sie am 7. Oktober 2015 nicht auf die bescheuerte Idee gekommen wäre, die EU-Außengrenze in der Türkei zu errichten. Dann hätte Böhmermann vermutlich ein anderes unterirdisches Gereime verfaßt und wäre aus dem Schneider.

Übrigens wurde von ihm auch das rührende ländlich-sittliche Bild vom türkischen Paarhufer in den unreinen Informationskot des ZDF gezogen…

Viele Grüße an alle SPD-geführten Verfassungsschützämter, die diesen sauberen Eintrag studieren müssen…

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Rösler

Und wenn Böhmermann nicht verurteilt wird, gibt es dann trotzdem Krieg?

Also ich finde es schon deutlich übertrieben diesen Paragrafen als 'Friedenssicherung' anzusehen.

@egon samu,

dieser Paragraf gilt für Staatsoberhäupter nicht nur während sie sich hier aufhalten. Der Text sagt es deutlich aus.

Gravatar: H.Roth

Das Wenden in einer engen Sackgasse ist immer eine beschwerliche Sache, finden Sie nicht auch, Frau Merkel? Wir alle wären froh gewesen, Sie hätten uns diese Situation erspart, mit dem bezahlten Freund und Helfer, der so empfindlich auf das Kläffen eines unbedeutenden Köters reagiert. Wenn Sie sich nun unbequeme Paragraphen im unüberlegten Aktionismus zurechtstutzen, ändert das auch nichts mehr an der verfahrenen Situation.

Gravatar: egon samu

Erdogan hat sich nicht in offizieller Eigenschaft als Kalif von Ankara in Buntlandistan aufgehalten. Daher ist der Bezug zu diesem §103 absoluter Unfug.
Er kann ZDF-Clown Böhmermann nur als Privatperson verklagen. Dann müsste er aber nachweisen, daß er so gut Deutsch versteht, daß keine Fehlinterpretation oder falsche Übersetzung vorliegt.
Bei Korankritik werden doch meist diese Argumente ins Feld geführt...
Mir tun allgemein alle Menschen sehr leid, die sich ständig beleidigt fühlen müssen. Mehr Unfreiheit geht kaum...

Gravatar: Karl Brenner

"Der § 103 macht durchaus Sinn, weil internationale Beleidigungen oft Kriege heraufbeschworen haben."

Ich denke die Zeiten sind vorbei.
Und zur Not sollten wir uns verteidigen können.
Im Falle der Türken in der Bundesrepublik gibt es Sicherheitsgesetze. Wenn die einen Aufstand machen, brauchen wir halt die richtige Regierung. Wenn man sich das alles so anschaut, dann könnte man vermuten, dass die Merkel garnicht von Deutschland ist. Die scheint das Land und seine Bürger zu hassen

Gravatar: Lothar Krist

Verdammt!

Endlich
nimmt die Islam-Kritik auch künstlerisch
die richtige Fahrt auf!
Die Islam-Karikaturen
waren bisher doch nur harmloses
Gewäsch!
Es wird höchste Zeit,
dass WIR ihnen endlich ganz offen sagen,
WAS WIR
von IHRER Sklaverei der Frauen halten!

Und sch.... drauf,
wenn es ihnen nicht gefällt!

WIR wollen hier in Europa
keine Sklaverei!
WIR wollen Demokratie!
WIR wollen keinen Islam!
Und auch schon gar keine
Gutmenschen-Arschloch-Diktatur!

Alles klar?
Und wenn nicht?
Nun, dann kommt ER mit Sicherheit,
dieser weltweite Multi-Kulti-Bürger-Krieg!

Ein Produkt der Multi-Kulti-Kult-vernarrten
AchtUndSechzigEr-Friedensgeneration!
Die nun gerade zur schlimmsten Kriegsgeneration
aller Zeiten
mutiert!

Tut mir leid!
Doch unsere Kindeskinder,
die diesen ersten Gutmenschen-Krieg überleben müssen,
werden es eines Tages so
und nicht anders
sehen!

's ist nun Krieg!
's ist ab nun
so weltweiter Multi-Kulti-Bürger-Krieg!


Copyright by Lothar Krist

Gravatar: Diederich Heßling

Warum muß dieser Paragraph abgeschafft werden???
Warum dürfen ausländischen Staatsoberhäupter oder Regierungsmitglieder in Zukunft straflos beschimpft werden?

Wo liegt der Sinn, ein vernünftiges, ethisches Gesetz abzuschaffen?

Es gibt hunderte und tausende Gesetze in Deutschland die weniger Sinn geben. Werden diese jetzt auch abgeschafft. Damit der Dschungel der Gesetze gelichtet wird?

Ich glaube nicht. Besser nur dieser eine § 103 StGB. Dann können gewisse Leute in unflätiger Weise über von anderen Völkern gewählte Regierungsmitglieder herziehen.
Als Beispiel wären dann Vladimir Putin, Baschar al-Assad, Kim Jong-un, Donald Trump sicher prominente Zielscheiben.
Ganz im Sinne des Mainstream.

Fast möchte man sich wünschen, daß daraus ein Krieg entsteht. Kriege sind auch dazu da, ein Volk vom Abschaum zu reinigen.

Gravatar: Klartexter

Wolfgang, sehr gut.

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