So findet sich bei den Botschaften zum alljährlichen Marsch für das Leben, dem das trotzdem vorgeworfen wird, keine Forderung nach einem absoluten Verbot von Abtreibungen. Man darf – ich bin seit ein paar Jahren regelmäßig dabei und sehe das durchaus kritisch – davon ausgehen, dass der eine oder andere Teilnehmer des Marsches das anders sieht, aber ein Verbot von Abtreibungen würde vermutlich nicht zum wirklich Schutz ungeborenen Lebens beitragen und die hinter einer Abtreibung im Regelfall stehenden Probleme nicht lösen (siehe hierzu mein Interview mit Kristijan Aufiero im Papsttreuen Podspot).
Insofern kann einem das auf der von mir ebenfalls ab und an verlinkten Seite NovoArgumente wiedergegebene Interview mit dem us-amerikanischen Philosophen Ari Armstrong auch relativ egal sein, der sich gegen die sogenannte „Personhood-Bewegung“ wendet, die weitreichende Verbote und Bestrafungen von Abtreibungen fordert. Deren Positionen, soweit ich sie kenne, sind nicht meine, wenn ich auch die Sorge, die diese Menschen umtreibt teile. Ich sehe nur in den von ihnen formulierten Forderungen keine Lösung. Was Armstrong jedoch – ziemlich unkritisch befragt vom Journalismus-Studenten Andreas Müller – ausbreitet, geht weit über eine Ablehnung eines Verbotes oder Bestrafung von Abtreibungen hinaus. Hier zeigt der Libertarismus, dem NovoArgumente in seiner ordoliberalen Form nahe steht, ein ziemlich hässliches Gesicht, wie man es in diesem Thema auch bei Rothbard findet.
Um den Bogen vom amerikanischen in unseren Kultur- und Legislativkreis zu schlagen, bemüht sich Andreas Müller zunächst mal, eine Parallele zwischen der katholischen Kirche und der Personhood-Bewegung zu ziehen. Natürlich lehnt die katholische Kirche, das ist kein Geheimnis, die Abtreibung ab, das in einen Topf mit Verbots- und Sanktionsmechanismen zu werfen, wird aber der Diskussion nicht gerecht, und muss man wohl mit dem Ansinnen erklären, die katholische Position zu desavouieren.
Die Argumentation Armstrongs geht dann in die Richtung, die Freiheitsrechte einer schwangeren Frau gegen die eines ungeborenen Kindes auszuspielen, indem sie letzterem mit einem kleinen Trick nicht zuerkannt werden:
Der entscheidende Unterschied zwischen einem Fötus im Mutterleib und einem geborenen Säugling besteht darin, dass ein Fötus vollkommen im Körper der Mutter enthalten und biologisch von diesem abhängig ist. Rechte – um Ayn Rands Beschreibung anzuführen – sind Prinzipien, welche die angemessene Handlungsfreiheit einer Person in einem gesellschaftlichen Zusammenhang definieren. Und als solche beziehen sich Rechte nur auf geborene Säuglinge, nachdem sie den Körper der Frau verlassen und eine biologisch unabhängige Existenz begonnen haben.
Unzweifelhaft ist sicher, dass bestimmte Rechte an bestimmte Konstitutionen gekoppelt sind: Einem ungeborenen Kind das Recht auf das Fahren eines Motorrades zuzugestehen ist sinnlos. Hier wird aber – mit Rückgriff auf die libertäre und atheistische Philosophin und Schriftstellerin Ayn Rand - dieser Schluss unzulässig erweitert. Weil der ungeborene Mensch keine „biologisch unabhängige Existenz begonnen“ hat, werden ihm gar keine Rechte zugestanden. Nur unter dieser Prämisse ist die Argumentation eines Rechts auf Abtreibung – was etwas anderes ist als die Ablehnung eines Verbots – schlüssig. Hat der ungeborene Mensch keine Rechte, existiert er nach rechtlicher und auch philosophischer Auffassung also gar nicht als Mensch, dann stellt er in der Tat nicht mehr dar als einen Parasiten, gegen den sich die werdende Mutter wehren kann.
Diese Definition ist aber eine rein technische, die keine Beziehung zur Ethik oder Biologie herzustellen vermag (vom christlichen Glauben müssen wir hier gar nicht erst reden), auf der aber der Rest der Argumentation basiert. Nur auf dieser Basis kann nämlich ein Argument wie das Verfolgen des persönlichen Glücks, das wir auch von Richard Dawkins Argumentation zur ethischen Verpflichtung einer Abtreibung bei einen kranken ungeborenen Kind kennen, Bestand haben, das Armstrong wie folgt beschreibt:
Im Allgemeinen sollte man Dinge tun, die das eigene Leben und Glück fördern und Dinge vermeiden, die das eigene Leben und Glück untergraben. Verantwortungsloser Sex, mit dem man eine ungewollte Schwangerschaft riskiert, untergräbt das eigene Leben und Glück, also sollte man es nicht tun. Eine ungewollte Schwangerschaft führt üblicherweise zu erheblichem Stress, zu Kosten und zu gesundheitlichen Schwierigkeiten. Falls Sie nicht möchten, dass Sex zu einer Schwangerschaft führt, dann sollten Sie angemessene Vorkehrungen treffen.
Wenn ein Paar jedoch Sex nicht verantwortungsbewusst praktiziert und die Frau schwanger wird, dann ist es falsch, die Kindsgeburt als eine Art Strafe für den Verzicht auf Verhütungsmittel anzusehen. Ist eine Frau nicht darauf vorbereitet, ein Kind auszutragen oder es aufzuziehen, dann sollte sie eine Abtreibung erwägen, wenn es das Beste für ihr Leben zu dieser Zeit ist, selbst wenn die Schwangerschaft von dem Fehler herrührt, auf Empfängnisverhütung verzichtet zu haben.
Durchbrechen kann man diese Logik im Libertarismus - also religionsunabhängig - nur mit dem Recht eines anderen Menschen, dessen „Leben und Glück“ durch Handlungen eingeschränkt wird. Lehnt man dieses Recht im Falle eines ungeborenen Menschen ab, hat man ein in sich geschlossenes Argumentationsgebäude geschaffen, das der Frau ein absolutes Recht über ihren eigenen Körper gibt – schlicht weil man annimmt, es gäbe in einer schwangeren Frau keinen anderen menschlichen Körper, keinen anderen Menschen.
Hier betreten wir aber den Raum der Biologie und der Ethik, der sich ein Philosoph nur insoweit nähern kann, wie auch die Theologie, in dem er Axiome definiert, wie eben den, dass ein Mensch erst zu einem bestimmten Zeitpunkt der Schwangerschaft oder nach der Geburt vorliegt. Mit einem ähnlichen Axiom – eigentlich einem Glaubenssatz – arbeiten wir auch als Christen, soviel sei durchaus zugegeben: Der Mensch entsteht mit der Befruchtung der Eizelle, und das von Armstrong an die Wand gemalte angebliche Drohbild, nicht mal eine noch nicht eingenistete Eizelle dürfe in diesem Fall getötet werden, stimmt exakt mit unserem Glauben überein, der den Schutz des Lebens in all seinen Phasen hochhält, unabhängig von seiner Konstitution.
Die Frage, ob es sich bei der Abtreibung um die Tötung eines Menschen handelt, entscheidet sich also – so kann man es betrachten – mit der Definition eines Menschen. Geht man – als Christ – von der Gottgeschöpflichkeit eines Menschen aus, kann man diese Definition fast nicht weit genug fassen, und sei es nur, um nicht „aus Versehen“ einen Menschen zu töten, von dem man fälschlicherweise angenommen hat, es sei keiner. Eine Grenzziehung dieser Definition mit der Geburt (aufgrund der Abhängigkeit von der Mutter) oder durch eine bestimmte Frist (aufgrund des Entwicklungsstandes und und/oder der Wahrnehmungsfähigkeit) ist dagegen mehr oder weniger willkürlich. Damit wird zwar die Argumentation Ari Armstrongs in sich logisch, steht allerdings auf tönernen Füßen – ein Zustand, den man ob der Bedeutung für das Leben ungeborener Kinder lieber nicht Kauf nehmen sollte! Und nebenei: In sich libertär ist das selbstredend ebensowenig!
Beitrag erschien auch auf: papsttreuer.blog.de
Kommentare zum Artikel
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Säuglinge sind auch nach der Geburt vollständig abhängig von ihrer Umgebung, Nur anders.
Was soll eigentlich der Unterschied sein, wenn es Kind an der Nabelschnur oder am Frühstückstisch sein Menschenrecht auf notwendige nutritive Regeneration fordert?
Soll man auch hier seinen "Nächsten" mit den Füßen hinweg stoßen und sterben lassen?
Im Islam ist das möglich. Dort sind die Menschen aber weniger Teil von sich selber, als Teil der Gemeinschaft (der Gläubigen)
Das es immer noch Menschen gibt, die meinen, man können "das" einfach so heraus schnibbeln und das wars, ist seltsam.
Richtig ist aber auch, dass man Abtreibungen nicht verbieten kann. Die praktischen Auswirkungen dürften "irgendwie blöd" sein. Man muss die Menschen informieren. Dazu sind die Religionen da. Und nicht Conchita Wurst.
Die Vorstellungen der (sich für so schlau halten) Linken und "Modernen" entpuppen sich bei genaueren Hinsehen als Barbarisch. Die Christenmenschen haben bei dieser Diskussion eindeutig die Nase vorn.
"... bei es im übrigen auch nicht DEN christlichen Standpunkt gibt."
Den gibt es selbstverständlich, ab Empfängnis ist die Abtreibung eine schwere Sünde.
Ihr Anmerkung zu den 8 Wochen bezieht sich nur auf eine recht kurze Zeit der Kirchengeschichte und unterscheidet lediglich in "nur" Sünde und Mord. Das zweite war es bei einer Abtreibung nach der 8 Woche.
Eine sehr komplexe ethische Frage, bei es im übrigen auch nicht DEN christlichen Standpunkt gibt. Auch die Kirche hat ja im Mittelalter eine Art Fristenlösung akzeptiert, weil sie davon ausging, dass die Seele ist 8 Wochen nach der Zeugung in das ungeborene Leben gekommen ist. Auch wenn es DER christliche Standpunkt wäre, muss ja eine Einigung mit denjenigen gefunden werden, die keine Christen sind, oder noch Mitglied der Kirchen sind, aber der katholischen Kirche in ihrer Ansicht nicht folgen wollen. Ein "Axiom" kann ich ja stets so oder so setzen.