NetzDG oder das Schmelzen der Meinungsfreiheit

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NetzDG oder das Schmelzen der Meinungsfreiheit
Datum: 01.08.2018, 12:54

Um legale, aber unliebsame Meinungen gar nicht erst aufkommen zu lassen, werden vor den Augen der Netzgemeinde Beiträge oder gleich ganze Teilnehmeraccounts gelöscht. Unter Androhung riesiger Strafen beugen sich Facebook, Twitter und Co dem Druck der Regierung. Man will ja Profit machen. Damit gilt der Grundsatz, der in vielen von der Bundesregierung oft kritisierten Regionen der Welt gilt: Grundrechte der Bürger wiegen einfach weniger als die Interessen von Regierung und dem Profit von wenigen Großkonzernen.

Der Einzelne wird damit vor aller Augen wie einst im Mittelalter an den Pranger gestellt. Die Botschaft ist klar, hier hat jemand gegen etwas verstoßen, etwas, das jemandem mit Einfluss missfällt. Ob es strafrechtlich relevant ist, einfach nur gute Manieren vermissen lässt oder schlicht eine abweichende Meinung von der Regierung hat, ist dabei unerheblich. Es kann jeden treffen. Das genau ist das eigentliche Ziel. Die breite Masse der Nutzer soll verunsichert werden. Man möchte schließlich nicht anecken sondern dazugehören, also nicht durch Sperrung oder Löschung gebrandmarkt und verbannt sein. Auch hier gelten noch immer die Mechanismen feudaler Herrschaftsinstrumente.

Die Maßnahmen, die von Gerichten, hier funktioniert der Rechtsstaat noch, immer häufiger einkassiert werden, haben dennoch die gewünschte Wirkung. Es entsteht eine Atmosphäre der Einschüchterung, des Abschreckens. Lieber werden die eigenen Grundrechte von den Bürgern nicht wahrgenommen. Selbstzensur ist das Ergebnis dieser Einschüchterungseffekte. Denunzianten erfreuen sich Hochkonjunktur. Der Staat kommt dabei seiner Pflicht, die Grundrechte seine Bürger zu schützen nicht nur nicht nach, er beteiligt sich sogar aktiv an deren Beschneidung. Diktaturen funktionieren so. Stasi-Chef Erich Mielke hätte es nicht besser gekonnt! Wobei Mielke wenigstens noch so konsequent war, auch Staats- und Parteichef Erich Honecker bespitzeln zu lassen. Ein Heiko Maas würde sich das bei Angela Merkel nicht getrauen, was er aber dem einfachen Bürgern zumutet.

Der Effekt dem demokratischen Diskurs die Unbefangenheit zu rauben ist dann bedeutend, wenn die Regierung nicht will, dass (allzu) kritisch bestimmte Themen diskutiert werden. Eine Kanzlerin, die meint, in 13 Jahre alles richtig gemacht zu haben und ihre Politik für alternativlos hält, kann verständlicherweise dieser Freiheit und Unbefangenheit nichts abgewinnen. Sie kann die Kontroverse nicht dulden. Ebenso wenig wie die SPD, die nach jedem Wahldebakel beteuert, alles richtig gemacht zu haben und es als eine Auszeichnung von Haltung versteht, politische Fehler nicht frei diskutieren zu lassen. Deshalb findet anders als in Artikel 5 Grundgesetz vorgesehen, eine Zensur eben doch statt. So wird eine weitere Regentschaft zementiert – zumindest ist es der Versuch. Dafür wird ein Schmelzen der Meinungsfreiheit billigend in Kauf genommen. Das gilt schlussendlich dann auch für die Pressefreiheit. Auch wenn hier Selbstzensur eher aus Karrieregründen praktiziert wird.

Die Freiheitsträume werden weniger, kleiner und enger. Aus Furch vor gesellschaftlicher Isolation stirbt die Unbeschwertheit einer grundgesetzlich legitimierten Grundrechtsausübung. Das ist das Fazit für das NetzDG. Eine erschreckende Bilanz für die Arbeit der Bundesregierung!

Für illegale und strafrechtlich relevante Inhalte wie dem Aufruf zu Straftaten (§ 111 StGB) gibt es in einem funktionierenden Rechtsstaat dafür vorgesehen Institutionen. Es ist damit nicht die Aufgabe von profitorientierten Großkonzernen, zu spät geborenen Stasi-Denunzianten oder regierungsnahen privaten Einrichtungen darüber zu entscheiden, wer sich wie äußern darf. So reif sollten unsere Demokratie und unser Rechtsstaat dann doch entwickelt sein.

Sven von Storch

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