Lesen Sie doch mal wieder das Grundgesetz!

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Lesen Sie doch mal wieder das Grundgesetz!
Datum: 25.08.2014, 16:52

In Artikel 6 des Grundgesetzes steht ein Satz, den man sich gar nicht oft genug in Erinnerung rufen kann: "Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht." Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, aber in unserer Gesellschaft kommt dieser Aussage zunehmend Bedeutung zu. Selten, vielleicht nie zuvor, hat es staatlicherseits derart massive Versuche gegeben, die Rechte der Eltern zu beschneiden, wie wir es in diesen Monaten erleben.

Die Diskussion um das außerordentlich erfolgreiche Betreuungsgeld - mehr als 220 000 Familien erhalten die mageren 150 Euro inzwischen jeden Monat - hat deutlich gemacht, wie gering Politiker heutzutage die Erziehungsleistung von Eltern achten. Niederträchtige "Heimchen am Herd"-Sprüche für Mütter, die ihre Kinder liebevoll und oft unter materiellen Entbehrungen großziehen. Wir reden immer mal über Sexismus in diesem Land - so etwas ist Sexismus pur!

Von interessierter politischer Seite wird infrage gestellt, ob Eltern überhaupt in der Lage sind, Kinder sinnvoll zu erziehen. Nach dem Motto: Wer Kleinkinder selbst großzieht, enthält ihnen wertvolle Bildung vor. Was für ein lächerlicher Unfug. Als ob Einjährige Chemie und Latein lernen müssten statt Gehen und Sprechen. Was Kleinkinder brauchen, ist Liebe und Zeit. Und auch die vielen engagierten Erzieherinnen können nicht mit Mutter oder Vater mithalten, wenn sie sieben bis acht Babys gleichzeitig beaufsichtigen, wickeln, füttern und beschäftigen sollen. Und schlecht bezahlt werden sie auch noch.

Beitrag erschien zuerst auf: rp-online.de

Sven von Storch

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