"Kinderrechte" ins Grundgesetz?

Keine Staatserziehung durch „Kinderrechte“ !

Seit kurzem grassiert in allen Medien die Forderung eines Aktionsbündnisses einschlägiger Organisationen, sogenannte „Kinderrechte“ ins Grundgesetz aufzunehmen:

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Das Aktionsbündnis Kinderrechte schlägt dem Deutschen Bundestag und dem Deutschen Bundesrat vor, die Rechte der Kinder in einem neu zu schaffenden Artikel 2a in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland aufzunehmen:

(1) Jedes Kind hat das Recht auf Förderung seiner körperlichen und geistigen Fähigkeiten zur bestmöglichen Entfaltung seiner Persönlichkeit.
(2) Die staatliche Gemeinschaft achtet, schützt und fördert die Rechte des Kindes. Sie unterstützt die Eltern bei ihrem Erziehungsauftrag.
(3) Jedes Kind hat das Recht auf Beteiligung in Angelegenheiten, die es betreffen. Seine Meinung ist entsprechend seinem Alter und seiner Entwicklung in angemessener Weise zu berücksichtigen.
(4) Dem Kindeswohl kommt bei allem staatlichen Handeln, das die Rechte und Interessen von Kindern berührt, vorrangige Bedeutung zu.

Das klingt auf den ersten Blick gut, „kommt“ gut, ist aber nicht gut.

Denn wer diese Forderung bis zum Ende durchdenkt, erkennt bald: sie ist nicht nur überflüssig, sondern sehr gefährlich.

„Die Würde des Menschen ist unantastbar“

Kinder sind, weil sie Menschen sind, selbstverständlich in ihrer Würde unantastbar (Art. 1 GG); frei in der Entfaltung ihrer Persönlichkeit (Art. 2 GG) und haben ein Recht auf Erziehung durch ihre Eltern (ergibt sich aus Art. 6 GG). Sie stehen damit vollständig unter dem Schutz der Verfassung von Anfang an.

Kein einziges Kind wird durch sogenannte „Kinderrechte“ in der Verfassung besser vor Vernachlässigung und Misshandlung geschützt.

„Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht“

Stattdessen würde durch sogenannte „Kinderrechte“ in der Verfassung der Staat gleichrangig als „Erziehungsberechtigter“ neben die Eltern gestellt. Dadurch könnte der Staat sich anmaßen, weit über sein Wächteramt hinaus, tief in alle Familien hineinzuregieren. Das Elternrecht würde ausgehebelt.

So heißt es in der Begründung zum Gesetzesvorschlag des Aktionsbündnisses Kinderrechte:

„(Der) vorgelegte Vorschlag beinhaltet … den Auftrag der staatlichen Gemeinschaft, die Eltern bei ihrer Erziehungsverantwortung zu unterstützen (Abs. 2 des Formulierungsvorschlags). Die Unterstützung soll nicht erst erfolgen, wenn ansonsten ein Eingriff in die elterliche Sorge droht (§ 1666a BGB). Vielmehr soll die Unterstützung aller Eltern bei ihrem Erziehungsauftrag eine generelle Verpflichtung der staatlichen Gemeinschaft sein. Durch die Unterstützung der Eltern bei ihrem Erziehungsauftrag kann das Recht des Kindes auf Förderung seiner körperlichen und geistigen Fähigkeiten zur bestmöglichen Entfaltung seiner Persönlichkeit, das Recht auf Schutz und das Recht auf angemessene Beteiligung am besten mit dem Recht des Kindes auf seine Eltern und den Rechten der Eltern verbunden werden.“

Die Eltern sollen in ihrer Erziehungsverantwortung also "unterstützt" werden. Damit wäre die Lufthoheit des Staates über die Kinderbetten vollendet. Unter anderem wäre der Weg endlich frei für eine Kindergarten- und Krippenpflicht.

Bleiben wir also standhaft beim NEIN gegenüber der Forderung nach sogenannten "Kinderrechten" ins Grundgesetz!

Zum Wohl unserer Kinder und Familien. Denn Elternrecht ist Bürgerrecht.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Jaques LeMouche

Bei einer Staatsquote > 50 Prozent von Raubtierkapitalismus zu sprechen ist nur dann nicht absurd, wenn man damit Staatkapitalismus meint und diesen, wie der Anfang des Jahres verstorbene Freidenker Roland Baader, als Variante des Sozialismus betrachtet. Ohne Über-Regulierung, Über-Flutung mit wertlosem Scheingeld ("Papiermüll" nannte es Roland-Baader), Über-Besteuerung, Über-Versorgung und Über-Verschuldung, wären die gegenwärtigen Schieflagen undenkbar.

Gravatar: Max Kuckucksvater

Desto mehr man über die Beschneidung ohne medizinisch Notwendigkeit weiß, umso mehr muss man gegen sie sein.

Wer nach all den zur Verfügung stehenden Informationen sich immer noch für die Beschneidung ohne Notwendigkeit entscheidet, verweigert sich absichtlich der Einsicht.

Gravatar: Klaus Kolbe

@ Ursula Prasuhn, 28.11.2012 23:10

Ihren Ausführungen kann ich mich nur vollumfänglich anschließen, Frau Prasuhn!
Vielleicht noch ein kleines, aber sehr wichtiges Detail zur Ergänzung:
Wenn es um eine Diskussion über das Wohl und Wehe von Kindern geht (meines Wissens steht lt. Grundgesetz immer noch ausschließlich den Eltern zu, darüber zu entscheiden), haben sich Kinderlose aus guten Gründen gefälligst herauszuhalten – das gälte dann nämlich für das Gros der Polit-Darsteller.

Gravatar: Knut

Eins muss man diesem dubiosen Aktionsbündnis lassen: Es perfektioniert die schon lange praktizierte Methode "Entrechtung und Diktatur durch Scheinfürsorge".

Gravatar: Susanne

Es muss ein Kinderrecht werden, an den Geschlechtsorganen unversehrt zu bleiben, auch dann, wenn es die Eltern wollen.

Gravatar: Gert

Sind das alles noch Menschen, die diese Gesetze ausbrüten und den oft ahnungslosen Bürgern listig überstülpen? Was haben diese Personen im Hinterkopf? Bleiben Sie bitte dran Frau Beverfoerde, Sie werden immer dringender gebraucht.
Ein herzliches Vergelts Gott!

Gravatar: Rita Werthebach

Ihnen immer wieder Danke für Ihr unerschrockenes und deutliches Einschreiten zum Wohle der Kinder und Familien. Wer Familien-und Elternrechte beschneiden will greift die Keimzelle unserer Gesellschaft an. Die gravierenden Folgen von mangelnder Bindungs- Beziehungs- und Liebesfähigkeit, mangelnde Verantwortung dem Nächsten gegenüber werden unsere Gesellschaft beängstigend verändern. Die Familie, als Keimzelle der Gesellschaft, auf der alles aufbaut muss erhalten bleiben und nicht vom Staat ferngesteuert.

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