Karlsruhe und die Zukunft unserer Demokratie

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Karlsruhe und die Zukunft unserer Demokratie
Datum: 09.09.2011, 08:09

Der Bundestag und seine  Allparteien-Regierung, die in Bezug auf die Europa-Politik seit langem besteht,  können aufatmen. Karlsruhe hat gesprochen und es ist wieder einmal „gut gegangen“. Das Bundesverfassungsgericht hat die Klage gegen die deutsche Beteiligung  am  Euro-Rettungsschirm zurückgewiesen und damit die Voraussetzung für  dessen  Ausbau zum  erweiterten Rettungsschirm geschaffen. Über ihn befindet der  Bundestag Ende September. Für Deutschland steigen damit seine finanziellen Verpflichtungen  zur Euro-Rettung  auf  211 Milliarden Euro.
 Mit seinem Urteil folgt das Bundesverfassungsgericht der von ihm  bereits in früheren politisch brisanten Verfahren befolgten  Praxis, des „Ja, aber“. In der Hauptsache billigt es die Entscheidung der Bundesregierung. In seiner Urteilsbegründungen aber berücksichtigt es  dagegen Einwände des Klägers und begrenzt den Handlungsspielraum der Regierung bei der Umsetzung  seines Urteils in konkrete Politik.  So war dies schon 1973. Damals wies das Verfassungsgericht die Klage Bayerns gegen den Grundlagenvertrag mit der DDR zurück, verpflichtete aber zugleich die Regierung, nichts zu tun, was die Wiedervereinigung erschweren könnte; etwa die Preisgabe der gemeinsamen  deutschen Staatsangehörigkeit.
Ähnlich verhielt sich das Bundesverfassungsgericht auch in seinen  Urteilen zum europäischen Einigungsprozeß. Das gilt für die Klage gegen die  Verträge von Maastricht und Lissabon. Beide Verträge sind  von denen, die sie schlossen, längst gebrochen. Alles, was jetzt geschieht, verstößt gegen ihre  „No bail out“ Klausel. Aber das interessiert nicht, auch nicht das Bundesverfassungsgericht.
In seinem nun gefällten Urteil sind die Auflagen, die das Gericht der Bundesregierung vorgibt, erstaunlich zurückhaltend, ja letztlich unverbindlich. Weder die astronomische Höhe der finanziellen Lasten, die  dem Bundestag praktisch  die Möglichkeit  nehmen, sein Recht auf die Gestaltung des Haushalts wahrzunehmen,  noch der Bruch der Verträge von Maastricht und Lissabon als Grundlage der Rettungsschirm-Politik haben Karlsruhe interessiert. Es beschränkte sich auf die Frage, ob durch die Rettungsschirme das Demokratie-Prinzip „evident verletzt“ werde;  im Klartext, ob dem Bundestag durch die Übertragung seiner Befugnisse auf supranationale Institutionen  die Möglichkeit genommen werde, den deutschen Haushalt zu gestalten.  Das hat das Gericht erstaunlicher Weise verneint.
 Die Frage wird sich aber neu stellen, wenn es schon im nächsten Jahr  um die nächste Stufe des Rettungsschirms, den „Europäischen Stabilitätsmechanismus“ (ESM) geht. Er sieht die Übertragung des Rechts, die Höhe des deutschen Beitrags festzulegen auf die ESM-Behörde ebenso vor, wie die Entscheidung  darüber, wie das Geld aus Deutschland verwendet wird. Sollte das Verfassungsgericht dann abermals  zustimmen,  wäre es um die repräsentative Demokratie in Deutschland geschehen.

Sven von Storch

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