Journalismus: Hofberichterstattung aus Brüssel

Veröffentlicht:
von

Schon im Oktober des vergangenen Jahres berichtete eigentümlich frei von Einschränkungen der Pressefreiheit, die sich damals in den USA abzeichneten. Unbemerkt von allen großen Pressehäusern in Deutschland entschied der Justizausschuss im US-Senat bezüglich des, zur Zeit weiterhin noch zur parlamentarischen Diskussion stehenden, Free Flow of Information Act (FFIA), dass zukünftig nicht mehr die Tätigkeit des Journalisten per Definition schützenswert sei, sondern lediglich die Profession. Zum Kreis der US-Journalisten gehören damit in Zukunft womöglich nur noch direkt bei Verlagen angestellte Schreiberlinge. Freie Journalisten, Blogger und andere alternativ-medial Tätige werden dann vom Schutz des FFIA nicht mehr umfasst. Auch sogenannte Whistleblower-Organisationen, wie Wikileaks oder Cryptome, müssen damit um ihre Geschäftsgrundlage bangen.

Der schon im Oktober 2007 initiierte FFIA sollte ursprünglich den ersten Zusatz der US-Verfassung zur Pressefreiheit auch auf nationaler Ebene effektiv umsetzen und einen verlässlichen juristischen Schutz für Journalisten bieten, ihre Quellen auch vor staatlichen Behörden und Gerichten nicht nennen zu müssen. Ähnliche Gesetze gibt es bereits in vereinzelten US-Bundesstaaten. Mit der Entscheidung des Justizausschusses mutierte der FFIA allerdings zum Gründungsbrief eines elitären Clubs privilegierter Autoren und zur staatlichen Lizenzierungsmaschine. Die angeschlossenen Medienhäuser werden die personelle Auswahl übernehmen. Gegen-den-Strich-Schreibende werden bis auf langweilige Unterhaltungsschnipsel keine Inhalte mehr vorweisen können. Auskunftsbereite Quellen zu wirklich heißen Eisen werden den freien Berichterstattern fehlen. Wer keinen Platz im Establishment gefunden hat, wird dank FFIA so schnell keinen redseligen Informanten mehr finden. Und wer im Establishment angekommen ist, wird auch weiterhin keinen redseligen Informanten finden wollen.

Die Entscheidung des Ausschusses war ein politischer Fingerzeig. Auch für die deutsche Medienlandschaft, wie sich dieser Tage herausstellt. Denn seit Beginn diesen Monats verweigert die Pressestelle des Deutschen Bundestages Bloggern, in ihrer Funktion als Pressevertreter, den längerfristigen Zugang zum Parlament. Solchen Journalisten ohne Anbindung an einen Verlag werde lediglich eine organisatorisch weitaus aufwändigere Tagesakkreditierung angeboten, wie der freie Journalist Markus Beckedahl vor wenigen Tagen aus eigener Erfahrung berichten konnte.

Dahinter steckt jedoch keinesfalls ein spontaner Geistesblitz in einem Beamtenstübchen des Reichstages sondern System und große Politik. Auf Seite 135 des Koalitionsvertrages der schwarz-roten Großen Koalition heißt es: „Journalistisch-redaktionell verantwortete Medien sind von zentraler Bedeutung für Demokratie, Informationsfreiheit und Meinungsbildung und zwar unabhängig von der technologischen Verbreitung. Die Koalition unterstützt eine Initiative der Länder zur Wiedereinführung des ‚amtlichen Presseausweises‘.“

In diesem Zusammenhang bedeutet „journalistisch-redaktionell“ nichts anderes als dass wohl nur Vertreter etablierter Medienhäuser Zugang zu diesem „amtlichen Presseausweis“ erhalten sollen. Auch in Deutschland wird damit der „embedded journalist“, der politisch gesteuerte, jederzeit kontrollier- und sanktionierbare System-Schreiberling unter besonderen Schutz gestellt. Abseits der herrschaftskonformen Hofberichterstattung werden detaillierte Reportage und kritische Analyse unter diesen Umständen wohl kaum noch gedeihen können.

Im Zuge des „Sozialistengesetzes“ im Kaiserreich eingeschränkt und im Dritten Reich schließlich per politischer Gleichschaltung und Lizenzvergabe gänzlich geplättet, findet die Pressefreiheit damit nach weniger als 70 gedeihlichen Jahren wieder unrühmliche Grenzen.

In Bälde vielleicht sogar EU-weit – durch die Hintertür. Denn um die berufliche Freizügigkeit und transparente Anerkennung von Berufsqualifikationen in allen Mitgliedsstaaten zu erleichtern, schlug eine Mehrheit der Abgeordneten des Europaparlaments schon vor einigen Wochen vor, einen sogenannten EU-Berufsausweis einzuführen. In einem „Standpunkt des Europäischen Parlaments“ vom 9. Oktober 2013 bezüglich einer Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der EU-Verordnung 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems (IMI-Verordnung) heißt es unter Punkt 4: „Zweck des Europäischen Berufsausweises ist es, das Anerkennungsverfahren zu vereinfachen und die finanzielle und operative Effizienz zu steigern, wovon Berufsangehörige und zuständige Behörden profitieren werden. Der Europäische Berufsausweis sollte auf Antrag des Berufsangehörigen und nach Einreichung der erforderlichen Unterlagen sowie Abschluss der entsprechenden Überprüfungsverfahren durch die zuständigen Behörden ausgestellt werden.“

Die geänderte Richtlinie 2005/36/EG trat schon im Jahr 2005 in Kraft. Nun müssen alle Mitgliedsstaaten anerkannte Berufsqualifikationen überprüfen und untereinander vereinheitlichen, um ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof zu vermeiden. Im Zuge dessen wird sicherlich auch das Berufsbild des Journalisten in Augenschein genommen. Der von der Bundesregierung propagierte „amtliche Presseausweis“ ist für die journalistisch tätige Gruppe der Steuerzahler also womöglich nur die nationale, sozialistische Vorstufe zu einem noch größeren sozialistischen Kontrollmoloch, gesteuert aus Brüssel.

Beitrag erschien zuerst auf: ef-magazin.de 

Für die Inhalte der Blogs und Kolumnen sind die jeweiligen Blogger verantwortlich. Die Beiträge der Blogger und Gastautoren geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion oder des Herausgebers wieder.

Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte
unterstützen Sie mit einer Spende unsere
unabhängige Berichterstattung.

Abonnieren Sie jetzt hier unseren Newsletter: Newsletter

Kommentare zum Artikel

Bitte beachten Sie beim Verfassen eines Kommentars die Regeln höflicher Kommunikation.

Keine Kommentare

Schreiben Sie einen Kommentar


(erforderlich)

Zum Anfang