Menschenrechtsbildung (Teil 3)
Menschenrechtsbildung (Teil 3)
Datum: 09.10.2009, 07:29
Teil 3 – Deutschlands Defizit, oder: Menschenrechtsbildung ist Aufgabe von Staat und Gesellschaft
Zahlreiche Studien der letzten Jahre weisen hierzulande gravierende Defizite in bezug auf das Thema Menschenrechtsbildung auf. Nach dem PISA-Schock scheint nun – in gewisser Weise konsequent – die bittere Erkenntnis zu stehen, dass das „Land der Dichter und Denker“ auch in der Menschenrechtsbildung nur noch zweitklassig ist. In ihrer empirischen Studie zur Menschenrechtsbildung kommen Claudia Lohrenscheit und Nils Rosemann zu dem erschreckenden Ergebnis, dass Deutschland diesbezüglich „etwa zehn Jahre hinter der internationalen Entwicklung zurück“ liegt (Claudia Lohrenscheit / Nils Rosemann: Perspektiven entwickeln. Menschenrechtsbildung in Deutschland. 2003, S. 17). Erhebliche Defizite wurden hinsichtlich der Lehrmittel festgestellt. Eine Schulbuchanalyse in Baden-Württemberg, durchgeführt von Volker Druba, offenbart zahlreiche Mängel. So komme die Menschenrechtsthematik, wenn überhaupt, überwiegend als fakultativer, nicht als verpflichtender Lerninhalt vor (Volker Druba: Menschenrechte in Schulbüchern. Frankfurt 2006). Anja Mihrs Analyse der „Dekade für Menschenrechtsbildung“ (eine UN-Initiative für die Jahre 1995 bis 2004) zeigt, dass diese im Grunde spurlos an Deutschland vorbeiging, da es keinen Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der Initiative gegeben habe. Wenn es überhaupt Bildungsmaßnahmen zu Menschenrechten gebe, so Mihr, dann werden diese in der Regel nicht staatlicherseits organisiert, sondern von Nichtregierungsorganisationen (Anja Mihr: Die UN-Dekade für Menschenrechtsbildung. Eine Bilanz. In: Siegfried Frech / Michael Haspel [Hrsg.]: Menschenrechte. Schwalbach/Taunus 2005, S. 189-209). Es wird klar, dass die Bundesrepublik das Klassenziel der „Dekade“ nicht erreicht hat. So verwundert es nicht, dass die Marburger Psychologen Gert Sommer und Jost Stellmacher zusammen mit ihrem Leipziger Kollegen Elmar Brähler zu dem Ergebnis kommen, dass Menschenrechte in Deutschland zwar als sehr wichtig angesehen werden, dass aber das Wissen über Menschenrechte und die Bereitschaft zum Engagement für Menschenrechte in der deutschen Bevölkerung gering sind (Gert Sommer / Jost Stellmacher / Elmar Brähler: Menschenrechte in Deutschland: Wissen, Einstellungen und Handlungsbereitschaft. In: Siegfried Frech / Michael Haspel [Hrsg.]: Menschenrechte. Schwalbach/Taunus 2005, S. 211-230).
Ohne Zweifel: Diese Resultate sind alarmierend, weil „mangelnde Menschenrechtsbildung die Gefahr erhöht, dass Menschenrechtsverletzungen hingenommen und Menschenrechte für bestimmte Interessen instrumentalisiert und missbraucht werden“ (Gert Sommer / Jost Stellmacher: Menschenrechtsbildung – eine gesellschaftspolitische Aufgabe. In: Wissenschaft und Frieden, Jg. 25 [2007], Nr. 2, S. 34-37, hier: S. 37). Menschenrechtsbildung, bei der Wissensvermittlung, gezielte Unterstützung von menschenrechtsfokussierten Einstellungen und Bewertungen sowie die Erhöhung der Handlungskompetenzen untrennbar zusammen gehören, ist ein zentraler Aspekt des Menschenrechtsschutzes, eine wichtige Aufgabe, die nicht einige Nichtregierungsorganisationen alleine bewältigen können, ganz nebenbei und mit geringen Finanzmitteln. Es wird deutlich, dass Menschenrechtsbildung eine „zentrale gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist“ und nicht nur „für die Persönlichkeitsentwicklung des Einzelnen“ Bedeutung hat, sondern auch „für die Stärkung von Demokratie und Frieden“ (ebd.). In diesem Sinne ist der Menschenrechtsbildung zukünftig mehr Beachtung zu schenken. Nicht nur im Klassenzimmer.
Die Texte des Dreiteilers „Menschenrechtsbildung“ basieren auf:
Josef Bordat, „Menschenrechtskrieg und Menschenrechtserziehung“, in: Bildungsforschung 3 (2006), 1.
www.bildungsforschung.org/Archiv/2006-01/menschenrechte
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