Heiße Eisen (Teil 3)
Heiße Eisen (Teil 3)
Datum: 02.10.2009, 11:58
Teil 3 – Hexenverbrennung
Oft ist zu hören, die Kirche habe im Mittelalter Millionen von Frauen in Europa als Hexen verbrannt. Es ist das Verdienst des Berliner Protestanten Richard Schröder, gezeigt zu haben, dass in dieser Aussage vier Fehler stecken: 1. Der Schwerpunkt der Hexenverfolgung lag nicht in Europa, sondern liegt im heutigen Afrika: „Die intensivste Hexenverfolgung“, schreibt Schröder in „Abschaffung der Religion? Wissenschaftlicher Fanatismus und die Folgen“, „fand 2001 statt“, und zwar im „östlichen Kongo“. Dort hat sie alles andere als „christliche“ Gründe. 2. Die meisten Hexenverbrennungen gab es in Europa nicht im Mittelalter, sondern in der frühen Neuzeit; die letzte Hexe wurde in Deutschland 1775 verbrannt. 3. Die Opfer waren nur in Deutschland mehrheitlich Frauen, sonst war das Verhältnis mindestens ausgeglichen, z. T. waren die Männer in der Mehrzahl; in Island waren 90%, in Estland 60% der Opfer Männer. 4. Es waren nicht „8 oder 9 Millionen Opfer“, wie die „NS-Propaganda“ vermutete, sondern „ca. 50.000“. 50.000 Opfer – in 350 Jahren europäischer Hexenverfolgung (1430-1780). Die Christenverfolgung allein des Jahres 2008 führte zu mehr als doppelt so vielen Opfern.
Interessant ist auch, wie der Hexenwahn – in Europa! – sein Ende fand. Schröder: „Durch die Aufklärung, sagt man. Das stimmt so nicht. Er kam nämlich schon im 17. Jahrhundert weithin zum Erliegen.“ Es gab nämlich massiven Widerstand. „Die Gegner waren Theologen und Juristen, die sich als Christen verstanden.“
Einer davon war Friedrich von Spee. 1631 erscheint sein Hauptwerk, die Cautio criminalis („Rechtliches Bedenken wegen der Hexenprozesse“), die nur wenige Woche nach Erscheinen vergriffen ist. In diesem Buch entlarvt er die Hexenprozesse als Farce und die Vollstreckung der Urteile als Mord. Im Zentrum der Kritik steht die Anwendung der Folter, die damals zur Wahrheitsfindung eingesetzt wurde. Spee hält Folter zwar auch für moralisch verwerflich („Kein deutscher Edelmann würde ertragen können, dass man seinen Jagdhund so zerfleischte. Wer soll es da mit ansehen können, dass ein Mensch so vielmals zerrissen wird?“), doch zunächst für juristisch untauglich, weil sie in der Rechtspraxis zur fehlerhaften Beweisaufnahme führe.
Folter ist zudem schlecht für den, der foltert und für die, die Folter anordnen – für die Richter. Schuld fällt bei Spee nach der christlichen Sündentheorie und dem eschatologischen „Vergeltungsprinzip“ nach Mt 25, 31-46 auf den Täter zurück, den die Hölle erwarte, in der er dann jene Folter am eigenen Leibe erfahre, die er zu Lebzeiten anderen zugemutet hat. „Wenn ich sündigen wollte und mir vorgenommen hätte, durchaus in die Hölle zu fahren, so würde ich an Stelle der Richter dazu doch keinen so grausamen, sondern einen etwas erfreulicheren Weg wählen.“, formuliert er eine Spitze gegen die Gerichtsbarkeit. Eine klare Warnung, die damals verfing. Hier und heute, wo Folter wieder in Mode kommt, verfängt der Gedanke der Verantwortung vor Gott nicht mehr. Doch zumindest das ist sicherlich nicht Schuld der Kirche.
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