Bundesregierung will sich für verfolgte Christen einsetzen

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Bundesregierung will sich für verfolgte Christen einsetzen
Datum: 26.10.2009, 01:56

Manchmal lohnt es sich, durchzuhalten und auch einen eher zähen Text weiter zu lesen als die Spannung reicht. Belohnt wird man dann ab und zu durch Lichtblicke in Form überraschender Wendungen und neuer Einsichten. Was für Kriminalromane gilt, das gilt ebenso für politische Absichtserklärungen. So findet sich auf Seite 118 (von 124) des Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und FDP der Passus: „Der Rechtsstaatsdialog und Maßnahmen zur Stärkung der Zivilgesellschaft sind wichtige Instrumente unserer Menschenrechtspolitik, deren Wirkung kontinuierlich überprüft werden muss. Ebenso kontinuierlich wird sich die Bundesregierung weltweit für Religionsfreiheit einsetzen und dabei ein besonderes Augenmerk auf die Lage christlicher Minderheiten legen.“

 

Die neue Bundesregierung will in der 17. Legislaturperiode also nicht nur „Wachstum, Bildung, Zusammenhalt“ fördern (so der Titel des Koalitionsvertrags), sondern sich auch für Religionsfreiheit und für verfolgte Christen einsetzen. Das ist richtig und wichtig, denn 1. Religionsfreiheit ist ein herausragendes Menschenrecht und 2. Christen leiden derzeit besonders unter ihrer Einschränkung. Dazu einige Anmerkungen.

 

Ad 1.) Religionsfreiheit ist ein herausragendes Menschenrecht

 

„Religionsfreiheit ist ein Menschenrecht“ – das ist klar. Doch nicht nur das, sondern es ist auch ein zentrales, herausragendes, elementares und – bezogen auf die Genese der Menschenrechtsidee – ursprüngliches Menschenrecht.

 

Christliches Gedankengut zeigt sich im Kontext der liberalen Menschenrechte in der Entwicklung, dem Wesen und dem Geltungsanspruch dessen, was als Freiheit von staatlicher Allmacht definiert wird. Es zeigt sich in Leib- und Lebensrechten, wie etwa im Folterverbot, und es liegt Freiheits- und Gleichheitsrechten zugrunde. Die vielen Freiheiten in Politik, Wissenschaft, Medien und Kunst, das macht ein Blick in die Entwicklungsgeschichte der Menschenrechtsidee deutlich, gründen auf der einen elementaren Freiheit, der Religionsfreiheit. Dies lässt sich historisch zurückverfolgen bis zum Exodus des jüdischen Volkes, in der sich die erste kollektive Freiheitsbewegung der Geschichte manifestiert, deren Motiv auch in der religiösen Integrität der Israeliten liegt.

 

Die Verdichtung und Konkretisierung des Menschenrechtsgedankens wird auch und gerade von den Glaubenskonflikten des 16. und der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts geprägt, begründet die Auseinandersetzung um den „wahren“ Glauben doch einen tief in breite Bevölkerungsschichten wirkenden Widerstandsethos („Protestantismus“). In der Rechtsfigur der Gewissens- und Religionsfreiheit erwächst die entscheidende Triebfeder der menschenrechtlichen Entwicklung.

 

Selbstredend ist es v.a. die Kirche, die in der Religionsfreiheit „die Grundlage aller Menschenrechte“[1] sieht und den Staat zur Wahrung „des grundlegendsten Rechts“[2] in die Pflicht nimmt. Aber nicht nur die Kirche sieht das Verhältnis von Religionsfreiheit und Menschenrechten so. Die Annahme, Religionsfreiheit sei „Fundament aller menschlichen Freiheiten“ wird in der weltlichen Rechtstheorie damit begründet, dass sie „lebensspendend“ sei,[3] was Jellinek, den „Altmeister der deutschen Staatsrechtslehre“[4], die These aufstellen ließ, dass die Religionsfreiheit der Durchsetzung aller anderen Freiheiten vorausgegangen sei: die Religionsfreiheit sei „das Ursprungsrecht der verfassungsmäßig gewährten Grundrechte“[5]. Und schließlich ist es der Marxist Bloch, der sagt: „Die Bedeutung der Glaubensfreiheit kann daran gemessen werden, daß in ihr der erste Keim zur Erklärung der übrigen Menschenrechte enthalten ist“[6].

 

Ringen um Freiheit war und ist also zunächst das Ringen um Religionsfreiheit. Angesichts dieses ideenhistorischen Befundes müssen alle Versuche, die Religionsfreiheit als Menschenrecht zu relativieren, jeden Menschen aufschrecken, dem es um sein Recht geht. Und natürlich auch die Bundesregierung.

 

Ad 2.) Christen leiden derzeit besonders unter Einschränkung der Religionsfreiheit

 

Doch ist die ausdrückliche Bezugnahme auf Christen nicht eine Diskriminierung der anderen Religionen bzw. eine nicht gerechtfertigte Bevorzugung des Christentums? Nein. Abgesehen davon, dass sich eine christ-demokratisch geführte Regierung in privilegierender Weise für die (immer noch) vorherrschende Religion ihres Landes einsetzen darf, trägt sie damit nur den Fakten Rechnung: 1. Das Christentum ist mit Abstand die größte Religionsgemeinschaft der Welt (jeder dritte Mensch ist Christ) und 2. Christen sind am meisten und stärksten betroffen von der Verletzung des Menschenrechts auf Religionsfreiheit (jeder zehnte Christ wird verfolgt; 80 Prozent aller Menschen, die aus religiösen Gründen verfolgt werden, sind Christen – und 90 Prozent der wegen ihrer Religionszugehörigkeit Ermordeten). Dass dies insbesondere in Ländern geschieht, die ohnehin Brennpunkte der Außenpolitik bilden (etwa Irak, Iran, Indien, China, Nordkorea), macht die Fokussierung auf die Christenverfolgung noch nachvollziehbarer.

 

Ringen um Religionsfreiheit ist heute zunächst das Ringen um die „Freiheit der Christenmenschen“. Angesichts dieses Befundes müssen alle Versuche scheitern, die Regierungsabsicht als grundlos tendenziös zu diskreditieren. Wer an der Wirklichkeit Maß nimmt, kommt am Thema Christenverfolgung nicht vorbei. Es bleibt zu hoffen, dass es auch in den Medien künftig nicht mehr marginalisiert wird. Und freilich, dass die Bundesregierung ihrer Erklärung Taten folgen lässt. Pacta sunt servanda.

 

Anmerkungen:

[1] Schotte: Die Religionsfreiheit als Menschenrecht im Gedankengut von Papst Johannes Paul II. In: Gewissen und Freiheit. 2. Hj., Nr. 25 (1985), S. 67.

[2] So hat Papst Johannes Paul II. die Religionsfreiheit am 10.3.1984 in einer Ansprache zum Thema „Die Grundrechte des Menschen und die Religionsfreiheit“ anlässlich des 5. Internationalen Juristischen Kolloquiums der Lateranuniversität genannt. Vgl. Schotte: S. 68.

[3] Blum: Religionsfreiheit als fundamentaler Bestandteil menschlicher Grundfreiheiten. In: Grulich, R. (Hrsg.): Religions- und Glaubensfreiheit als Menschenrechte. Schriftenreihe der Ackermann-Gemeinde, Nr. 30 (1980), S. 34.

[4] Kimminich: Religionsfreiheit als Menschenrecht. Untersuchungen zum gegenwärtigen Stand des Völkerrechts. Mainz / München 1990, S. 81.

[5] Jellinek: Die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte. Ein Beitrag zur modernen Verfassungsgeschichte. München 1895, S. 1. Gegen Jellineks Darstellung der historischen Zusammenhänge – nicht gegen die rechts-dogmatische Begründung der zentralen Bedeutung der Religionsfreiheit in der Menschenrechtssystematik überhaupt – wendet sich Maier: Religionsfreiheit in den staatlichen Verfassungen. In: Rahner et al.: Religionsfreiheit. Ein Problem für Staat und Kirche. München 1966, S. 31.

[6] Bloch: Naturrecht und menschliche Würde. Frankfurt a.M. 1975, S. 66 f.

 

Sven von Storch

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