Tötung von Putschisten_ In der EU wäre das womöglich legal

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Tötung von Putschisten_ In der EU wäre das womöglich legal
Datum: 20.07.2016, 19:09

Der EU-Vertrag von Lissabon trat am 1. Dezember 2009 in Kraft. Dort heißt es:„Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden.“  In den sogenannten Erläuterungen zur Grundrechtecharta steht aber: „Eine Tötung wird nicht als Verletzung des Artikels betrachtet,“ wenn es erforderlich ist,„einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen“. Die zweite Ausnahme, wann die Todesstrafe verhängt werden darf: „Für Taten in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr.“ Käme es in einem EU-Land zu einem Putsch (Aufruhr oder Aufstand ), dann hätten die Staaten womöglich das Recht, die Putschisten eiskalt zu töten. Schade, dass die Türkei nicht in der EU ist. Das würde es für Erdogan sehr viel leichter machen.

Zuerst erschienen auf https://pinksliberal.wordpress.com/

Sven von Storch

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