So wehrt man sich gegen den GEZ-Terror

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So wehrt man sich gegen den GEZ-Terror
Datum: 16.05.2015, 17:00

Scheinbar müssen wir alle den Rundfunkbeitrag von ARD, ZDF und Deutschlandradio bezahlen, obwohl manche von uns nie deren Leistung bestellt haben. Auch diejenigen, die sich durch die staatliche Propaganda belästig fühlen, müssen den Beitrag bezahlen. So richtig abmelden kann man sich nicht, aber man kann sich wehren.

     

  • Auskunftsrecht nutzen
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Jeder Bürger hat nach  § 34 BDSG das Recht, Informationen über seine gespeicherten Daten zu bekommen. Weil auch die GEZ personenbezogene Daten speichert, gilt das Recht auch gegenüber dem Beitragsservice. Üblicherweise hat man ein Mal jährlich das Recht auf unentgeltliche Offenlegung. Nach gängiger Rechtssprechung muss die Auskunft  innerhalb von 14 Tagen abschließend erteilt werden. Hintergrund ist der, dass man bei der GEZ auf sich aufmerksam machen möchte. Antwortet die GEZ nicht fristgerecht, dann könnte man die GEZ beim Bundesdatenschutzbeauftragten anzeigen.

     

  • Einfach mal abmelden
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Hört sich gaga an, ist es auch. Es kann Sinn machen, sich einfach mal beim Beitragservice ab zu melden. Schließlich hat man keinen Vertrag unterschrieben oder deren Leistungen bestellt. Auch ist man ggf. mit der staatlichen Propaganda mehr als unzufrieden und möchte nicht dafür unter Zwang bezahlen. Daher ist es nur logisch, wenn man das denen sagt. Erfahrungsgemäß antwortet der Beitragsservice, wenn überhaupt, nur sporadisch und meist auch erst nach vielen Wochen oder Monaten.

     

  • Auf Barzahlung bestehen
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In Deutschland sind nach § 14 Abs. 1 Satz 2 BBankG auf Euro lautende Banknoten das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel. Bei Euro- und Centmünzen ist die Annahmepflicht auf maximal 50 Münzen begrenzt. Es spricht also nichts dagegen, wenn man den Beitrag in bar bezahlen möchte. Lustig wird es, wenn man den Beitrag mit 50 Einzelmünzen bezahlt. Wie und wo die GEZ das Bargeld annehmen kann, ist deren Problem. Natürlich können die auch nicht verlangen, dass man weite Wege in Kauf nimmt. Praktisch wäre es, wenn die zur Abholung des Geldes jemanden schicken, oder mir die Reisekosten erstatten.

     

  • Bezahlen nicht vergessen
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Bekommt man einen “Gebühren-/Beitragsbescheid”, dann sollte man den bezahlen oder widersprechen, denn sonst kann es ungemütlich werden. Wer hat schon Lust auf einen Rechtsstreit mit dem Staat? Es gibt Stimmen die sagen, dass die Bescheide der GEZ unwirksam wären, aber dies sollte der Rechtsstaat entscheiden. Wer den Rechtsweg gehen möchte, dem wünsche ich viel Glück. Bescheide und Rechnungen zu ignorieren ist in jedem Fall nicht ratsam.

     

  • Zahlungspflicht prüfen
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Bezahlen muss, wer eine Wohnung hat. Nur weil man eine Adresse hat, muss das ja nicht heißen, dass man eine Wohnung hat. Wer obdachlos ist, hat keine Wohnung und muss gg. keinen Beitrag bezahlen. Wer also keine Wohung hat, sollte das dem Beitragsservice mitteilen. Und wenn ich nur die Mitbewohnerin meiner Katze bin, dann teile ich das der GEZ auch mit.

     

  • Ordentlich Schriftwechsel führen
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Man sollte alle Schreiben sorgfältig ablegen und immer Fristen setzen. Antwortet die GEZ nicht fristgerecht, dann sendet man ein Erinnerungsschreiben. Die wollen ja was von uns und nicht wir von ihnen. Wer bedingungslos, treudoof und machtlos bezahlt, der hat schon verloren. Man kann sich wehren; bringen tuts wahrscheinlich nichts, aber gegen das reine Wehren spricht meiner Meinung nach nichts. Der allmächtige Staat braucht unser Geld um seine Propaganda zu finanzieren – hiergegen MUSS man sich einfach wehren.

Zuerst erschienen auf pinksliberal.wordpress.com

Sven von Storch

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