Riester-Rentenversicherung_ Bei frühem Tod geht das Geld an die Versicherung

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Riester-Rentenversicherung_ Bei frühem Tod geht das Geld an die Versicherung
Datum: 12.02.2014, 09:41

Viele wissen es nicht und auch ich weiß es erst seit zirka 3 Wochen: Die Riester-Rente ist kaum vererbbar. Stirbt der Inhaber einer Riesterrenten-Versicherung in der Auszahlphase, dann fließt das Geld an die Gesellschaft. Es gibt auch besser vererbbare Varianten, aber welcher Sparer weiß das schon?

Stellt euch vor, Herr Max Mustermann, bezahlt 30 Jahre lang den Höchstbetrag in seine Riester-Rentenversicherung ein und genießt ab dem 67. Lebensjahr seine Rente. Zu diesem Zeitpunkt sind incl. Zulagen und Zinsen bis zu 100.000 Euro in dem Vertrag. Mit 70 stirbt er und das Restkapital geht an fremde Leute (die Versicherungsgesellschaft) und nicht an die Witwe oder die Kinder. Wie fühlt sich Herr Mustermann, wenn er davon wüsste? Hat es ihm jemand gesagt?

Die Vererbbarkeit von Riesterguthaben ist stark eingeschränkt. In der Sparphase kann im Todesfall das Guthaben inkl. der Zulagen an einen eventuell vorhandenen Ehepartnervertrag übertragen werden. Alternativ kann man auch eine förderschädliche Sofortauszahlung vornehmen. Das heißt, es werden alle Zulagen und Steuererstattungen wieder abgezogen. Aber immerhin ist das Geld nicht weg. In der Auszahlphase ist es tatsächlich wesentlich schlechter: Die Erben gehen leer aus. Manche Versicherer vereinbaren sogenannte Garantiezeiten. Dann erhalten die Hinterbliebenen die Rentenzahlung bis zum Ende der Garantiezeit weiter. Standart sind 5 Jahre, manche Versicherer bieten auf Nachfrage bis zu 20 Jahre Garantiezeit an.

Was passiert im Todesfall? Stirbt ein Riestersparer im Alter von 72 Jahren in der Auszahlphase, bei 10 Jahren Rentengarantie, dann erhalten die Erben noch 5 Jahre die vereinbarte Rente. Danach geht das gesamte Kapital an die Versicherung. Stirbt der selbe Sparer mit 77 oder später, dann gehen die Erben leer aus. Diese Problematik existiert NUR bei Versicherungs-Riester; eventuell auch bei Bausparriester. Bei Riester auf Fondsbasis gelten die Vererbungsregeln der Sparphase, je nach Anbieter, bis zum 85. Lebensjahr. Tipp: Wer eine Riesterversicherung hat und mit der Vererbbarkeit unzufrieden ist, sollte einen Wechsel zur Fondsvariante prüfen. Keine Angst vor den Fonds, denn es gibt eine gesetzliche Kapitalgarantie. Diese Kapitalgarantie gilt NACH allen Kosten.

Ähnlich schlechte Vererbbarkeiten gelten übrigens auch bei der betrieblichen Altersvorsorge und bei Rürüp. Geneigte Anleger sollten ihre Verträge regelmäßig prüfen. Es wäre doch schade, wenn das ganze Geld am Ende an fremde Leute von der Versicherung ginge.

Beitrag erschien auch auf: pinksliberal.wordpress.com

Sven von Storch

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