Drei Riester-Varianten im Vergleich
Drei Riester-Varianten im Vergleich
Datum: 09.09.2014, 11:49
Die Zeiten in denen man überteuerte Riesterverträge abgeschlossen hat, sind längst vorbei. Die schlechte Rendite, die hohen Kosten, fehlende Transparenz und vor allem die nachgelagerte Besteuerung machen Riester zur Altersvorsorge unattraktiv. Doch inzwischen gibt es neuartige bis abartige Riester-Variationen. Ich habe diese neuen Ideen mal für mich durchgerechnet.
Szenario: 28 Jahre alt, ledig und kinderlos, noch 39 Arbeitsjahre bis zur Rente. Sparleistung ab 09/2014 mit jährlich 2.100€. Renditeannahme in Höhe von 4% in der Sparphase und 3% in der Auszahlphase. Was kommt unterm Strich raus?
- Normales Riester:
Beim klassisch geförderten Riester bekommt man eine jährliche Zulage sowie einen Steuervorteil. Im Alter muss die ganze Rente versteuert werden. Auch Beiträge zur Pflege- und Krankenversicherung fallen an. Nicht nur die Erträge werden besteuert, sondern die ganze Auszahlung, welche man aber größtenteils nur als Rente bekommt. Kapital zum Rentenbeginn: 208.574 Euro. Monatliche lebenslange Bruttorente: 780 Euro. Das sind netto ca. 623€. Ein Drittel des Endkapitals kann komplett ausbezahlt werden; der Rest muss verrentet sein.
- Ungefördertes Riester:
Beim ungeförderten Riester bekommt man weder Zulagen noch Steuervorteile. Trotzdem hat man zum Rentenbeginn eine Kapitalgarantie (nach Kosten), weil es sich trotzdem um Riester handelt. Die Erträge werden in der Sparphase nicht versteuert. Ist man bei Auszahlung über 62 Jahre alt und lief der Vertrag über 12 Jahre, dann versteuert man die Erträge mit dem hälftigen persönlichen Steuersatz. Es werden nur die Erträge versteuert; nicht das “eigene Geld”. Kapital zum Auszahlungsbeginn: 194.588 Euro. Monatliche lebenslange Bruttorente: 759 Euro. Das sind netto ca. 738 Euro. Das Kapital kann in dieser Variante auch komplett verfügt werden.
- Turbo-Riester:
Diese eher unbekannte Riester-Variation ist etwas dreist. Man bespart ganz normal einen Riestervertrag mit Zulagen. Kurz vor Ende der Ansparphase, aber nach dem 62. Geburtstag und nachdem der Vertrag 12 Jahre gelaufen ist, kündigt man den Vertrag zulagenschädlich. Der Staat bekommt seine Zulagen wieder zurück und das Kapital wird wie bei einem “ungeförderten Riestervertrag” behandelt. Hier im Beispiel würden ca. 6.000€ Zulagen abgezogen werden. Weil diese Zulagen aber zum Teil 39 Jahre im Vertrag waren, haben sie auch Erträge erwirtschaftet. Diese Erträge darf man nach heutiger Sachlage behalten. Berechnung: Endkapital in Höhe von 208.574 Euro abzüglich der Zulagen ergeben 202.574 Euro. Dieses Kapital kann in einer Summe verfügt werden, oder wie ein ungeförderter Vertrag verrentet werden. Der Bruttomehrwert beträgt in diesem Beispiel knapp 8.000€. Der Vertrag wäre auch zu jedem Zeitpunkt “Wohnriester”-fähig gewesen.
Weitere Annahmen und Hinweise: Berechnet wurde drei mal das gleiche Riester-Produkt auf Fondsbasis. Alle Kosten und Renditeannahhmen waren identisch. Es wurde angenommen, dass die heutigen Steuergesetze und Steuersätze auch in 39 Jahren noch gelten. In allen drei Varianten hat der Sparer eine Kapitalgarantie auf alle Einzahlungen und Zulagen. Diese Garantie gilt nach allen Kosten. Die Nettorenten sind von der Gesetzgebung in der Zukunft abhängig. In anderen Szenarien im Vergleich zum eingangs gezeichneten Szenario, können auch andere Zahlen heraus kommen. Bei Kündigung vor Rentenbeginn hat der Sparer Verlustrisiken.
Zuerst erschienen unter pinksliberal.wordpress.com
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