Der Hoax von der 100.000€-Einlagensicherung
Der Hoax von der 100.000€-Einlagensicherung
Datum: 08.06.2015, 17:51
Ich fange mit dem zweiten Teil der Behauptung an. Viele Sparer gehen davon aus, dass zunächst die Einlagensicherung haftet und dann der Staat. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Entschädigung vom Staat. Wenn der Staat in diesem Fall bezahlt, dann tut er dies nur aus moralischen Gründen; nicht aus juristischen. Auch die mysteriöse “Garantie auf alle Spareinlagen” von Merkel und Steinbrück hat keinen rechtlichen Halt, wie Steinbrück selbst erklärt. Das Gesetz, §8 Absatz 1sagt eindeutig: “Die Mittel für die Entschädigung werden durch Beiträge der Institute erbracht”. Vom Staat ist nicht die Rede.
Der erste Teil ist etwas kuriöser. Viele Anleger gehen davon aus, dass ihre Guthaben bis 100.000€ gesetzlich gesichert sind. Bei manchen Banken (z.B. Sparkassen) werden durch Instituts- und Verbandssysteme auch weitaus höhere Beträge gesichert. Das Gesetz spricht in §4 davon, dass Guthaben bis 100.000€ gesichert sind. Mit was? Dies steht in §8 Absatz 10: “Für die Erfüllung der Verpflichtungen haftet die Entschädigungseinrichtung nur mit dem auf Grund der Beitragszahlungen (von den Banken) zur Verfügung stehenden Vermögens”. Das heißt: Jeder Anleger bekommt maximal 100.000€; aber nur, wenn das zur Verteilung stehende Geld reicht. Wie lange wird das Geld reichen? Die Absicherung berücksichtigt nur den Zusammenbruch EINER größeren Bank; für mehr reicht es nicht. Im Falle von tatsächlichen Bankruns und Massenpaniken sind die Einlagen also nur bedingt geschützt, oder wie das Bundesministerium für Finanzen schreibt: “In einem gewissem Umfang”.
Es gibt stand heute keine staatliche Garantie auf Einlagen in Höhe von 100.000€. Diese Lüge hat sich als Hoax ziemlich weit verbreitet. Trotzdem ist der Schutz inzwischen sehr gut und es drohen auch keine Bankruns. Aber eine staatliche Garantie gibt es nicht.
Beitrag erschien auch auf: pinksliberal.wordpress.com
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