Ist die ALfA radikal? – Interview mit Alexandra Maria Linder

Markus Hollemann darf in München nicht Gesundheitsreferent werden, weil er unter anderem Mitglied der ALfA ist. Vielleicht sollte man bei der Besetzung der Stelle prüfen, wer Pro Familia unterstützt. Dieser Verein verdient mit Abtreibungen viel Geld.

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Alexandra Maria Linder, ist Übersetzerin, Lektorin und Familienmanagerin. Seit 2001 ist sie Mitglied des Bundesvorstands der ALfA (Aktion Leben für Alle) und wurde 2005 zur Stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Sie gehört der Redaktion des LebensForums und dem Landesvorstand NRW an. Ferner leitet sie auch das Projekt „vitaL – Es gibt Alternativen“. Die dreifache Mutter ist außerdem Vorsitzende des ALfA-Regionalverbandes Sauerland.

Alexandra Maria Linder im Interview mit katholon.de zu Fragen rund um ALfA und die Frage, ob ALfA – Mitglieder politische Ämter innehaben können:

katholon.de: Frau Linder, wie haben Sie die Nachricht aufgenommen, daß Markus Hollemann in München kein Gesundheitsreferent werden kann, weil er unter anderem Mitglied der ALfA ist?

Alexandra Maria Linder: Mit großer Überraschung. Es gibt dafür keinen Grund. Ansonsten müsste man als nächstes sofort prüfen, wer von diesen Mandatsträgern Pro Familia unterstützt. Dieser Verein verdient nicht nur mit Abtreibungen viel Geld, sondern gehört auch zur International Planned Parenthood Federation. Diese tritt offen für freie Abtreibung ohne jegliche gesetzliche Beschränkung ein. Das ist nämlich ein echter Interessenkonflikt und in Deutschland außerdem eindeutig rechts- und gesetzeswidrig.

Als normaler Christ eine Menschenrechtspositionen zu vertreten, kann kein Grund für eine Ablehnung sein. Das ist ganz im Gegenteil doch eine hervorragende Qualifikation für einen Gesundheits- und Umweltreferenten.

katholon.de: In Kommentaren wird von der ALfA als einer Organisation “radikaler Abtreibungsgegner” gesprochen. Welche Ziele verfolgt die AlfA?

Linder: Wir treten für das grundlegende aller Menschenrechte ein, für das Recht auf Leben von der Zeugung bis zum natürlichen Tod. Das umfasst die Bereiche Abtreibung und Euthanasie ebenso wie zum Beispiel Präimplantationsdiagnostik, den PraenaTest, das Klonen oder den assistierten Suizid. Unser Engagement umfaßt alles Bereiche, in denen der Mensch bedroht ist. Das ist konsequent, aber nicht radikal.

Außerdem bieten wir, weil wir nicht “nur” reden, schreiben und aufklären wollen, auch praktische Hilfe an. Frauen und Familien im Schwangerschaftskonflikt können bei uns ein 24-stündig besetztes Notruftelefon erreichen. In Einzelfällen geht dies bis zur jahrelangen Unterstützung durch unsere Patenschaftsaktion.

katholon.de: Steht die ALfA in irgendeinem Konflikt zur freiheitlich- demokratischen Grundordung unseres Landes?

Linder: Ganz im Gegenteil. Wir treten ausdrücklich und nachhaltig für das ein, was im Grundgesetz steht. Besonders wichtig für uns ist natürlich der Artikel 1: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Außerdem sind die in Artikel 2 genannten unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechte und in Artikel 3 insbesondere Absatz 3 für unsere Arbeit besonders wichtig: Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Dies vertreten wir für all diejenigen Menschen, denen diese Rechte nicht in dieser Form gewährt werden und die sich im Hinblick darauf nicht selbst durchsetzen können: Kinder vor der Geburt, Menschen mit Behinderungen, Menschen an ihrem Lebensende. Wir definieren den Begriff “Mensch” nicht erst ab der Geburt, nur unter bestimmten Voraussetzungen etc., sondern wir nehmen das Grundgesetz sehr ernst und wenden es auf alle Menschen an.

katholon.de: Wie erklären Sie sich die polemischen Kommentare zur ALfA?

Linder: Wer Abtreibung nicht für normal und ein Frauenrecht hält, wird von feministischen Kreisen sofort der Frauenfeindlichkeit verdächtigt. Nichtsdestoweniger ist das Ergebnis einer Abtreibung immer ein totes Kind, eine verletzte Frau und eine zerstörte Familie. Wir sind damit außerdem ein Stachel im Fleisch der “das ist nur Gebärmutterinalt”-Verfechter.

Die interessierten Kreise sollten stattdesssen darüber nachdenken, welches Bild hier eigentlich von der Emanzipation der Frauen vermittelt wird. Über zwei Drittel der Frauen möchten ihr Kind bekommen und treiben nur deshalb ab, weil der Vater des Kindes nicht will. Wir denken hier absolut emanzipatorisch im Sinne der Frauen und helfen ihnen dabei, die wirklichen Probleme zu lösen.

Abtreibung übrigens als Frauenrecht zu bezeichnen (wie es Pro Familia/IPPF tun), widerspricht dem Grundgesetz, weil einer Gruppe von Menschen, nämlich den Kindern vor der Geburt, deren grundlegendes Menschenrecht damit abgesprochen wird.

katholon.de: Was raten Sie Ihren Mitgliedern künftig, wenn Sie sich für öffentliche Ämter bewerben?

Linder: Es müssten sich jeden Tag 5000 Menschen öffentlich melden und sagen: Ja, auch ich unterstütze das Lebensrecht. Dann wäre es deutlich schwerer, einzelne Personen zu verleumden und zu diffamieren. Solange das nicht der Fall ist, haben wir Verständnis für Menschen, die diesen Druck nicht aushalten, ermutigen sie aber gleichzeitig dazu, zu ihren grundgesetzkonformen und menschenfreundlichen Positionen zu stehen. Von unserer Seite erhalten sie dazu jegliche Unterstützung. Wir müssen viel mehr werden, nicht weniger.

Wenn sich diese Art, mit Menschen umzugehen, fortsetzt, wird sich auch das Spektrum der verunglimpften Positionen und Organisationen stark erweitern. Wer sich jetzt ganz still verhält, um nicht aufzufallen, kann dann jederzeit der nächste sein.

katholon.de: Wie wird die ALfA mit den jetzt erfolgten öffentlichen Angriffen umgehen?

Linder: Unsere Arbeit wird verstärkt so weitergehen wie bisher. Viele, auch kirchliche, seriöse Würdenträger, Gremien und Organisationen arbeiten seit vielen Jahren gut mit uns zusammen. Diese Zusammenarbeit und das Eintreten für das Lebensrecht aller Menschen werden wir gleichfalls weiterhin versuchen zu steigern.

Und da wir weder, wie uns vorgeworfen wird, homophob noch frauenfeindlich, weder extremistisch noch gewalttätig sind (im Gegensatz zu den Gegendemonstranten beim Marsch für das Leben, vor denen uns mehrere Hundertschaften der Polizei beschützen), freuen wir uns auf viele Einladungen zur Diskussion und viele neue Mitglieder.

Wir stehen auch denjenigen Medien, die sich, wenn man die Artikel liest, mit uns und unserer Arbeit offenbar noch gar nicht beschäftigt haben, für sachliche Gespräche gerne zur Verfügung.

katholon.de: Herzlichen Dank für das Gespräch.

Das Interview führte Peter Winnemöller (Inhaber dieses Blogs).

Zuerst erschienen auf katholon.de. Anm. d. Red.: Alexandra Maria Linder bloggt auch auf FreieWelt.net!

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Richard

Lieber Marcel,

bevor Sie Ihre Klappe hier allzu weit über egoistische wehleidige Weibsbilder und arme rechtlose Männer aufreißen würde ich Sie bitten ein kleines Experiment zu machen: Stellen Sie sich einfach mal Samstag mittag auf einen belebten Platz in Ihrer Heimatstadt und sprechen Sie wahllos Männer an. Machen Sie denen den Vorschlag, dass sie ihren Körper 9 Monate lang einem Anderen zur Verfügung stellen sollen, dabei Schwerzen, Übelkeit, gesundheitliche Einschränkungen, berufliche Einschränkungen, soziale Einschränkungen usw. in Kauf nehmen sollen. Nach den 9 Monate droht Ihnen dann noch gute 3 Monate Rekonvaleszenz und in einem Drittel der Fälle ein Operation mit äußerst schmerzhaften Folgewirkungen. Und das alles ohne das geringste Entgelt, die geringste Anerkennung oder die geringste Gegenleistung. Sobald Sie drei Männer gefunden haben, die da mitmachen reden wir gerne weiter ;-)

Gravatar: Marcel Elsener

@Richard
Unter der heutigen Abtreibungspraxis ist allein der mütterliche Wille der Grund dafür, ob ein Kind abgetrieben wird oder nicht. Eine medizinische Indikation ist irrelevant, weil selbst die Tatsache, dass der Frau Mama ein Pups quersitzt, als medizinische Indikation zur Durchführung der Kindstötung ausreicht. Was könnte unter diesen Umständen noch willkürlicher sein als die mütterliche Abtreibungsentscheidung? Wenn es jedoch einen Entscheid basierend auf einer echten medizinischen Indikation gäbe, dann wäre er eben nicht willkürlich sondern anhand von klar definierten Regelungen für jeden transparent und objektiv nachvollziehbar.

Unter der heutigen Abtreibungspraxis gibt es zwei Gruppen von Menschen, die Menschen zweiter Klasse sind: das Kind, welches durch die Abtreibung getötet wird, und der Vater, der beim Abtreibungsentscheid rechtlich überhaupt nichts zu melden hat. Aber klar doch. Wenn die von Rechts wegen privilegierte Frau ihre Privilegien verliert, dann wird sie zu einem Menschen zweiter Klasse.

Die christdemokratischen Grundsatzpapiere sind in dieser Hinsicht völlig wertlos. Ich beurteile die Christdemokraten nach ihren politischen Taten während der Zeiten ihrer Regierungsverantwortung; und da haben sie die Gesetze nicht in einem christlichen Sinne geändert – Grundsatzpapiere hin oder her. Eigentlich sollten die Christdemokraten schon längst das Attribut 'christlich' aus ihrem Parteinamen entfernen, denn christlich ist bei denen so gut wie gar nichts mehr; das wäre dann wenigstens ehrlich.

Gravatar: Richard

Tut mir echt leid aber auch muss ich widersprechen. Vor 1975 gab es in D keine Ausnahme z.b. für eine kriminologische Indikation. Es gab nur eine streng vitale Indikation, d.h. auch schwere gesundheitliche Schäden einer Frau durch Schwangerschaft waren in Kauf zu nehmen. Womit wir wieder mal beim "Menschen 2. Klasse sind". Ausnahmen und Indikationen - in manchen Ländern nicht einmal bei strenger vitaler Indikation - gibt es heute noch in einigen Ländern, z.B. Irland, Malta, Chile oder El Salvador. Alfa lobt in ihren Publikationen ausdrücklich die Politik dieser Länder. Die katholische Kirche hat Indikationen und Ausnahmen immer entschieden abgelehnt. Noch 2005 hat zum Beispiel das kirchennahe Institut IMABE für Frauen, die nach einer Vergewaltigung abtreiben lassen eine Freiheitsstrafe von 5 Jahren vorgeschlagen (Vergl. "Imago Hominis 2/2005")

Gravatar: Tilda

Die hatten zu wenig Kinder und haben massenweise (5 Mill) abgetrieben, welch ein Wahnsinn, werden unsere Nachkommen einmal sagen. Wenn die nicht zum Leben gekommenen Kinder da wären, hätten wir keine Probleme mit der Rente.
Es gäbe keine Überalterung und die abgetriebenen Föten würden nicht zum Ersatz für Hühnereiweiß beim Testen von Impfstoffen dienen weil dies billiger ist.
Wir, die wir Hitler wegen seiner Auslese - Lebensunwertes Leben- verurteilen, stehen in der selben Reihe, auch bei uns wird selektiert- dem Leben wird seine Berechtigung genommen.
Wo ist da der Unterschied?

Gravatar: Alexandra Linder

Hallo Richard,

Absatz 2 und 3 des § 218a beziehen sich auf medizinische und kriminologische Indikation, dafür gab es immer Ausnahmen. Ansonsten ist es exakt so: Rechtswidrig, aber unter bestimmten Umständen straflos.

Eine Frau wird im übrigen nicht zu einem Menschen zweiter Klasse, weil sie ein Kind bekommt. Ganz im Gegenteil.

Gravatar: Richard

"Seriöse Beurteilung des Einzelfalls..." bedeutet wohl die Frau wäre in diesen Fällen dann der reinen Willkür ausgeliefert. Aber um bei den Abtreibungsgegnern zu bleiben: die Christdemokraten für das Leben lehnen in ihrem Grundsatzpapier jede Art von Indikation (also auch kriminologische) ab. Und das ist wohl eindeutig verfassungswidrig - weil es schwangere Frauen zu Menschen zweiter Klasse abstempelt. Jeder Mensch hat das Recht sich dagegen zu wehren von einem anderem Menschen ausgenützt und geschädigt zu werden.

Gravatar: Marcel Elsener

@Richard
Das Prinzip der Gewaltenteilung ist mir bekannt. Dazu gäbe es einiges zu sagen, wie hohl dieses in der politischen Praxis ist. Aber das gehört nicht in diesen Kommentar.

Herr Hollemann hat nirgends für sich eine Gesetzgebungsbefugnis reklamiert. Oder haben Sie hier andere Informationen, Herr Richard? Auch hier brennen Sie wieder einen selbstgebastelten Strohmann ab. Vielmehr wird ihm aufgrund seiner politischen Ansichten von vornherein eine Unfähigkeit unterstellt, die angestrebte Funktion wahrzunehmen.

Natürlich hat Herr Hollemann nicht einfach so auf die Kandidatur verzichtet. Er wurde unter massiven Druck gesetzt, dem er letztendlich nachgegeben hat. So funktioniert die moderne Despotie auf Samtpfoten, in der mit Beschimpfungen, Verleumdungen, Unterstellungen und unterschwelligen Drohungen operiert wird. Herr Hollemann ist kein Einzelfall als Opfer dieses politischen Diffamierungssystems. Wer sich für das Recht auf Leben von ungeborenen Kindern einsetzt, der braucht wirklich ein starkes Rückgrat heutzutage.

Gravatar: Marcel Elsener

@Richard
Um ein absolutes Abtreibungsverbot geht es gar nicht. Sie bauen hier einen Strohmann auf, um ihn dann abzufackeln.

Wenn ähnlich stark gewichtete gegensätzliche Interessen vorhanden sind, muss zwangsläufig eine Interessenabwägung stattfinden. Das war schon immer integraler Bestandteil der Gesetzgebung und Rechtsprechung. Unter anderem deswegen haben wir Gerichte.

Jedoch findet diese Interessenabwägung in der heutigen Abtreibungspraxis gar nicht statt. Vielmehr müssen bloss einige formaljuristische Bedingungen erfüllt sein (Einhaltung der Abtreibungsfrist, Erhalt eines Beratungsscheins) und dann darf man straffrei abtreiben.

Die Frage ist halt, inwieweit man das Interesse des Kindes auf ein eigenes Leben gegen das Interesse der Mutter, auf ein möglichst bequemes Leben aufrechnet, in dem das Kind bloss ein unerwünschter Störfaktor wäre. Exakt das ist die Interessenlage in den weitaus meisten Abtreibungsfällen heutzutage. Die Interessenabwägung wurde summarisch dahingehend entschieden, dass der blosse Wille der Mutter zur Abtreibung vollkommen ausreicht, um ungeborene Menschen zu töten.

Wenn hingegen die Gesundheit der Mutter oder gar ihr Leben durch die Schwangerschaft ernsthaft gefährdet wäre, dann wäre eine solche Interessenabwägung sehr wohl zulässig. Dieser Meinung sind wohl auch die meisten Abtreibungsgegner. Es wäre dann jedoch eine seriöse Beurteilung des Einzelfalles notwendig.

Gravatar: Richard

Für die "Schwurbelei" können Sie sich beim BVerfG bedanken, das offensichtlich nichts von der Gewaltentrennung hält und es zweimal für notwendig gehalten, dem Gesetzgeber Gesetze zu diktieren. Der § 218 drückt im Übrigen eindeutig NICHT aus, dass Abtreibung in jedem Fall rechtswidrig ist. Denn dahinter steht der § 218a und nach diesem sind nur jene Fälle rechtswidrig, die unter Absatz 1 also nach der sogenannten Beratungsregelung durchgeführt werden.

Gravatar: Richard

Grundsätzlich macht das Parlament die Gesetze und die Verwaltung hat sie umzusetzen. Soweit die Gewaltentrennung, die ebenfalls im Grundgesetz festgelegt ist. Herr Hollemann hat seine Kanditatur selbst zurückgezogen - es wurde ihm nicht verboten zu kanditieren. Die Frage stellt sich aber natürlich ob es sinnvoll ist in einer öffentlichen Funktion Gesetze vollziehen zu müssen die man selbst aus tiefster Überzeugung ablehnt. Aber das ist seine eigene Entscheidung.

Gravatar: Richard

Das BVerfG hat alles in seiner Macht stehende getan um das Lebensrecht zu verteidigen. Ein strafbewehrtes Abtreibungsverbot ohne Ausnahme - wie Sie das vielleicht wollen - wäre schlicht und einfach verfassungswidrig zumal es schwangere Frauen zu Menschen zweiter Klasse degradieren würde.

Gravatar: Alexandra Linder

Sehr geehrter Richard,

im Grundgesetz ist eindeutig formuliert, dass das Leben von Anfang an geschützt werden muss. Daher haben wir wenigstens ein Embryonenschutzgesetz, das aber leider nicht auf natürlich gezeugte Kinder angewendet wird. Der aktuelle § 218 ist eine juristische Schwurbelei, drückt aber dennoch eindeutig aus, dass Abtreibung "rechtswidrig" ist. Und er steht im Strafgesetzbuch, es geht also um ein Unrecht. Mehr Grundlage für eine Einstellung pro life kann es eigentlich gesetzlich gar nicht geben.

Gravatar: Marcel Elsener

@Richard
Wenn Herr Holleman eine Verwaltungsfunktion wahrnimmt, die mit seiner Gesinnung in Konflikt steht, dann ist das seine ganz persönliche Gewissensfrage. Wenn er in seiner amtlichen Funktion seine Pflichten verletzte, weil er seinem Gewissen und nicht den Gesetzen folgte, dann könnte man ihn zur Verantwortung ziehen. Aber hier hat man ihn schon aufgrund eines blossen Vorurteils hin von der Verwaltungsfunktion ausgeschlossen, was klar im Widerspruch zum Art. 3 des Grundgesetzes steht. Das ist faktisch nichts anderes als ein Berufsverbot auf den Grundlagen einer parteiischen Gesinnungsjustiz. Mit seiner politischen Ansicht hat Herr Hollemann ja noch kein Gesetz gebrochen.

Ihre apodiktische Behauptung, dass es im Grundgesetz keine Basis für ein Abtreibungsverbot gäbe, kann ich nicht nachvollziehen. Die Basis ist der Art 2 GG (Recht auf Leben). Tatsächlich ist die Abtreibung in Deutschland gemäss Strafgesetz noch immer verboten, wenn auch nur unter gewissen Einschränkungen (§218, §218a etc.).

Im übrigen verstehe ich den von Ihnen gemachten Unterschied zwischen Verwaltungsfunktionen und politischen Funktionen nicht so ganz, Herr Richard. Darf ich aus Ihren Ausführungen entnehmen, dass politische Funktionäre sich - im Gegensatz zu den Verwaltungsfunktionären - nicht an geltende Gesetze halten müssen? Eine interessante Interpretation, die so einiges erklären würde, was sich die Herrschaften in den politischen Funktionen heutzutage so erlauben.

Gravatar: Elmar Oberdörffer

Es gibt im Grundgesetz keine Erlaubnis und keine Rechtfertigung für die Abtreibung. Das BVG hat entschieden, daß Abtreibung widerrechtlich sei, aber in den ersten 12 Wochen der Schwangerschaft nicht strafbar, sofern eine Beratung vorausgegangen sei. Ein Recht auf Abtreibung ist im Grundgesetz nicht enthalten, wohl aber ein Recht auf Leben, das leider vom BVG nicht konsequent verteidigt wird.

Gravatar: Richard

Dazu braucht es ein paar Klarstellungen: erstens ein Gesundheitsreferent ist keine politische Funktion sondern ein Verwaltungsfunktion. Aufgabe ist es bestehende Gesetze umzusetzen und nicht zu hinterfragen. Und die Gesetzeslage in Bezug auf Abtreibung ist klar - Alfa erkennt diese aber nicht an und möchte im Gegenteil ein komplettes Abtreibungsverbot umsetzen für das es im Grundgesetz keine Basis gibt.

Gravatar: Hans Meier

Fragt doch mal, ob Abtreibung in Afrika gefördert werden sollte.
"Das wäre ja rassistisch!"

An der Reaktion merkt man, worum es geht.
Nicht um "Freiheit" der Frauen an sich.
Sondern um die Verminderung der europäischen Bevölkerung.

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