Asylverfahren erschweren Immigration von Qualifizierten
Asylverfahren erschweren Immigration von Qualifizierten
Datum: 22.02.2016 - 09:00 Uhr
Verzweifelt berichtet der Unternehmer Wolfgang Grupp von der der Textilfirma Trigema in der ARD-Sendung Maischberger vom 17. Februar, wie er monatelang bürokratische Hindernisse überwinden musste, um einen aus Pakistan stammenden 38-jährigen Näher einzustellen. Von der Qualifikation und Begabung des Zuwanderers begeistert, hätte der Unternehmer ihn gern viel schneller eingestellt. Doch die Tretmühle der Administration benötigte drei Monate.
In gleicher Maischberger-Sendung sitzt ein hochqualifizierter und sprachbegabter Iraner, der innerhalb von zwei Jahren perfekt Deutsch gelernt hat und eine technische Ausbildung bei Siemens absolviert. Er wolle studieren und Ingenieur werden, weil die deutschen Ingenieure den besten Ruf haben, bekennt er. Die Zuschauer und Diskussionsteilnehmer sind von dem Vorzeigemigranten begeistert. Doch er fürchtet um die endgültige Beurteilung seines Asylantrages, der seit zwei Jahren immer noch nicht entschieden ist. Wie kann es sein, dass die Bearbeitung eines solchen Antrags zwei Jahre dauert?
In dieser Sendung wurde ein vieldiskutiertes Problem offenbar. Immer mehr Wissenschaftler, Ökonomen, Unternehmer aber auch Politiker beklagen, dass mit dem derzeitigen System zur Aufnahme von Migranten zwei völlig unterschiedliche Probleme über einen Kamm geschert werden, obwohl sie nach unterschiedlichen Kriterien bearbeitet werden müssten.
Hochqualifizierte und gefragte Zuwanderer, die teilweise sogar schon Jobangebote in der Tasche haben und der Wirtschaft nutzen könnten, haben Probleme im Lande zu bleiben – besonders dann, wenn sie ursprünglich als Asylbewerber registriert sind. Ihre Qualifikation, ihre schnelle Integration, ihre Bereitschaft, sich deutschen Verhältnissen vorbildlich anzupassen, wird im Asylverfahren nicht hinreichend berücksichtigt. So kommt es, dass hoch qualifizierte Zuwanderer abgeschoben werden.
Gleichzeitig bleiben Zuwanderer im Lande, bei denen schon von Beginn an klar ist, dass sie auf Dauer den Sozialstaat finanziell belasten werden. Zwischen der Aufnahme des Einen und der Ablehnung des Anderen liegen jedoch oft nur kleinste bürokratische Unterschiede. Zwar ist klar, dass es beim Asylantrag primär um eine humanitäre Angelegenheit geht, bei welcher die Not und die Beweggründe der Flucht ausschlaggebend sind.
Doch in vielen Fällen gibt es Zweifel über die genaue Herkunft, die Art der Not und ob all diese Gründe für eine Bejahung des Asylantrags ausreichen. Die Entscheidung zwischen Aufnahme und Ablehnung ist nicht selten ein schmaler Grat. Deshalb dauert die Bearbeitung der Anträge oft viele Monate, manchmal Jahre, in denen die Asylbewerber untätig herumsitzen.
Es ist eine Farce: Einerseits sind die Behörden mit der Bearbeitung der Asylverfahren überfordert, andererseits haben Firmen bürokratische Schwierigkeiten, qualifizierte Asylbewerber einzustellen. Die Ergänzung des Asylrechts durch ein zusätzliches modernes Einwanderungsrecht wäre ein denkbarer Lösungsvorschlag.
Würde man ein modernes Einwanderungsgesetz nach dem Vorbild Kanadas und Australiens einführen, und das wurde von verschiedensten Politiker von der AfD bis hin zur SPD vorgeschlagen, dann hätten alle qualifizierten und für den Arbeitsmarkt dringend benötigten Fachkräfte ein schnelles Verfahren, um dauerhaft bleiben zu können. Kanada und Australien, im gewissen Sinne auch die USA und Neuseeland, haben seit vielen Jahren Regeln und Gesetze, nach denen die Zuwanderer mit benötigten Qualifikationen ausgewählt werden. Diese Gesetze folgen zwar selbstverständlich dem ökonomischen Eigennutz der jeweiligen Staaten und Gesellschaften. Doch jeder Staat hat das Recht, eigene Interessen auch im Einwanderungsrecht zu vertreten.
Gleichzeitig wäre ein solches modernes Einwanderungsgesetz eine Entlastung für die Bürokratie der Asylverfahren. Denn alle entsprechend dieses Gesetzes Qualifizierten wären bereits von der bürokratischen Tretmühle der Asylverfahren befreit. Beruflich Qualifizierte könnten auf das Asylverfahren verzichten und direkt einwandern. Ausschlagendgebend für direkte Einwanderungsverfahren könnte eine Art Punktesystem mit Bewertungskriterien sein, wie es auch die Kanadier verwenden.
Die Behörden für die Bearbeitung der eigentlichen Asylverfahren würden sich dann auf die Klärung der humanitären Fragen konzentrieren können, nämlich ob jemand tatsächlich politisch verfolgt wurde oder aus einem Kriegsgebiet geflohen ist und daher besonderen Schutz braucht.
Direkte Hilfe vor Ort wurde zu wenig geleistet
Kombiniert werden müsste diese Hilfe mit direkter Aktivität vor Ort. Beispiel Syrien: Hätte man nicht die Mittel für die UN-Flüchtlingslager gekürzt und hätte man die Wirtschaftssanktionen gegen Syrien aufgehoben, die vor allem die Bevölkerung und nicht das Regime treffen, dann hätte es seit dem Sommer für abertausende Syrer weniger Gründe gegeben, den weiten und gefährlichen Weg nach Mitteleuropa auf sich zu nehmen.
Je mehr vor Ort gearbeitet wird, desto mehr Menschen kann geholfen werden. Die Kosten wären geringer, obwohl die Zahl der Menschen, denen geholfen werden könnte, höher wäre. Denn man bräuchte sie nicht in das teure deutsche Sozialsystem integrieren. Auf diese Weise könnte man auch und gerade jenen helfen, die nicht die Kraft für eine gefährlich Flucht nach Europa haben und kein Geld, um die Schlepper zu bezahlen.
Gleichzeitig könnte man den Schleppern das Handwerk legen, die mit dem Schicksal der Flüchtlinge Geschäfte machen. Die Tragödien der gekenterten Boote im Mittelmeer und Schicksal der frierenden Flüchtlinge auf ihrer Odyssee durch Südosteuropa wäre vielen Menschen erspart geblieben.
Auch Rechtssicherheit muss gelten – sonst herrscht Beliebigkeit
Etwas, dass während der letzten Monate für viel Verwirrung sorgte, ist die scheinbare Willkür, Regeln außer Kraft zu setzen. Sicherlich kann man über den Sinn jedes einzelnen Aspektes des Schengener Abkommens, des Dubliner Abkommens und der derzeitigen Asylgesetzdetails diskutieren. Abkommen und Gesetze können reformiert werden.
Aber so lange sie offiziell gelten und rechtlich in Kraft sind, müsste man sie doch akzeptieren und befolgen – oder sind die Gesetze und Völkerrechtsverträge etwa nur Handlungsvorschläge? Wenn einerseits die Gesetze gelten, dass beispielsweise Asylanten, die über sichere Drittländer einreisen, kein Anspruch auf Asyl mehr haben, dann muss man entweder dieses Gesetz anwenden oder aber es ändern. Es kann aber – weder auf nationaler noch auf europäischer Ebene – keinesfalls vorbildlich sein, wenn Gesetze und Abkommen nach Beliebigkeit mal geachtet, mal missachtet werden.
Idealerweise müsste ein modernisiertes europäisches Asylverfahren direkt an Europas Schengen-Außengrenzen zügig das Anliegen von Flüchtlingen prüfen können, um temporären Schutz oder Immigration aus humanitären Gründen zu gewähren. Dass das schwierig in die Praxis umzusetzen ist, wird wohl niemand bestreiten. Aber es ist sicher ein Fehler der Bundesregierung, die Problematik erst fünf nach Zwölf anzugehen, obwohl sich die Zuwanderungswelle bereits vor Jahren ankündigte.
Zusammenfassung: Ein Einwanderungsgesetz könnte das Asylverfahren ergänzen und entlasten
Ein modernes Einwanderungsgesetz nach kanadischem oder australischem Vorbild könnte eine schnelle und unbürokratische Immigration von gefragten Fachkräften und Qualifizierten ermöglichen. Auf diese Weise könnten deutsche Firmen diese Menschen schneller einstellen. Gleichzeitig wären die mit den Asylverfahren beschäftigten Behörden entlastet und könnten sich auf die Menschen konzentrieren, deren Anliegen nach humanistischen Gründen geprüft wird.
Angesichts der neuen Migrationsbewegungen aus Syrien in die Türkei und der Mahnung des türkischen Präsidenten Recep Tayyib Erdogan, dass neue Flüchtlingswellen in Richtung Europa entstehen könnten, wäre es sicherlich anzuraten, alle möglichen Vorschläge auf den Prüfstand zu stellen und gegebenenfalls schnell umzusetzen. Die Bundesregierung hat viele Fehler gemacht. Sie sollte schnellstmöglich aus Fehlern lernen und Korrekturen umsetzen.
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