Integration nach Art des Verfassungsgerichtshofs

Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat mit seinem jüngsten Urteil bewiesen, dass er zu einer Institution linksradikaler Gesellschaftsveränderung und Immigrationsförderung geworden ist. Wer der Prostituion nachgeht und dazu seit Jahren Transferleistungen erhält, gilt für ihn als beruflich integriert.

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Der VfGH – einst als Hüter der Verfassung geschaffen – wird immer mehr zu einer Institution linksradikaler Gesellschaftsveränderung und Immigrationsförderung. Seine jüngste Entscheidung ist  geradezu unfassbar. (Mit nachträglicher Ergänzung)

Er hat zugunsten des Verbleibs einer Nigerianerin in Österreich judiziert, mit der Begründung, dass diese durch ihre Tätigkeit als Prostituierte hierzulande beruflich integriert sei. Jetzt wissen wir also, was dieser rot-schwarze Proporz-Gerichtshof unter Integration versteht. Dabei war davor zehn Jahre lang von allen Instanzen das Asylbegehren der Frau abgewiesen worden. Deren Rechtsanwälte aber haben unverdrossen die Causa immer weiter getrieben.

Ach ja, und nicht zu vergessen der zweite – genauso skandalöse – Aspekt: Man erfährt, dass die Frau auch noch zehn Jahre nach ihrer Einwanderung trotz dieses "Berufs" von einer „sozialen Einrichtung“ mit 290 Euro unterstützt wird. Pro Monat. Damit haben wir wieder ein eindrucksvolles Beispiel, wie die vielen Gelder für Sozialstaat und „humanitäre Organisationen“ wirklich ausgegeben werden.

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