Immobilien: Bewahlkämpfen sich zwei Räuber

Der akute Wohnungsmangel beherrscht die aktuell aufkeimenden Wahlkämpfe in vielen deutschen Kommunen. Gleichzeitig herrscht jedoch gähnende Leere in vielen Immobilien.

Veröffentlicht:
von

Der Grund? Regulierung

Angesichts bundesweit durchgedrückter Mietpreisbremsen und Sanierungsverbote fürchten viele Immobilieneigentümer um ihr Hab und Gut. Anstatt ihre Wohnung dem Risiko einer abnutzenden Vermietung auszusetzen, bevorzugen viele den Leerstand, um wenigstens die bereits getätigte Investition zu schützen. Und wer weiß, was sich die große Politik noch einfallen lässt?

Allein in Stuttgart sollen zirka 11.000 Wohnungen leer stehen. Dies thematisierte der dortige Oberbürgermeister, der Edel-Grüne Fritz Kuhn, unlängst selbst in seinem Konzeptpapierchen. „Erst mal muss einen die hohe Zahl von leeren Wohnungen wundern, wo wir gleichzeitig einen Mangel an Wohnungen beklagen und viel Geld in die Hand nehmen, um Abhilfe zu schaffen. Gleichzeitig sind die Gründe für Leerstand vielschichtig“, staunte er gegenüber der „Stuttgarter Zeitung“ Bauklötze. Auch er sieht den letzten Ausweg einmal mehr in unverhohlener Repression: „Ich kann nur hoffen, dass die Diskussion über Leerstände und fehlenden Wohnraum jeden Vermieter wachrüttelt, der bisher eine Wohnung unvermietet gelassen hat. Immerhin gilt ja Artikel 14, Grundgesetz: Eigentum verpflichtet“, sagte Kuhn. Noch werden vorerst nur „unterstützende Beratungsangebote“ für Stuttgarts Immobilieneigentümer angeboten.

Mit „Beratung“ fängt es immer an

Doch damit noch lange nicht genug: „Die Verwaltung prüft derzeit, ob das Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in Stuttgart angewendet werden kann. Das bedeutet, wir müssen einen Wohnraummangel nachweisen, um eine Satzung erlassen zu können“, sprach der Oberbürgermeister eine offene Drohung unmissverständlich aus. Unter einem ähnlichen Gesetz, das die „Zweckentfremdung“ einer Wohnung, zum Beispiel als Ferienwohnung, unter rigide Strafen stellt, leiden bereits etliche Immobilieneigner in Hamburg und Berlin.

Und auch der Kuhnsche Kontrahent Körner hat schon eifrig aus dem Fässchen der „Eigentum verpflichtet“-Besoffenen genascht. Martin Körner (SPD) ist jung. Sein Wille stark. „Endlich handeln“ möchte er. Seine SPD fordert aktuell im Stuttgarter Wahlkampf, bei einem Wohnungsleerstand, der länger als sechs Monate währt, Geldbußen von bis zu 50.000 Euro einzutreiben. Laut Körners Internetseite soll des weiteren über „Zielvereinbarungen“, „regelmäßige Überprüfungen“ und „Nachjustierungen“ für die Bereitstellung des benötigten Wohnraums gesorgt werden. Auch auf „Investitionen“ aus dem magischen Steuersäckel will er nicht verzichten: „Der soziale Mietwohnungsbau muss wieder Schwerpunkt der Gesellschaft sein.“

Beitrag erschien auch auf: ef-magazin.de

Für die Inhalte der Blogs und Kolumnen sind die jeweiligen Blogger verantwortlich. Die Beiträge der Blogger und Gastautoren geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion oder des Herausgebers wieder.

Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte
unterstützen Sie mit einer Spende unsere
unabhängige Berichterstattung.

Abonnieren Sie jetzt hier unseren Newsletter: Newsletter

Kommentare zum Artikel

Bitte beachten Sie beim Verfassen eines Kommentars die Regeln höflicher Kommunikation.

Gravatar: Caroline O.

Hamburg hat mit dem "Hamburgischen Wohnraumschutzgesetz" schon alles im sozialistischen Sinne geregelt:

§ 12b Treuhänder bei leer stehendem Wohnraum (HmbWoSchuG)
(1) Kommt der Verfügungsberechtigte einem Wohnnutzungsgebot nach § 12 Absatz 1 nicht nach, so kann die zuständige Behörde zur Wiederzuführung des Wohnraums zu Wohnzwecken einen Treuhänder einsetzen, sofern der Verfügungsberechtigte nicht nachweist, dass er selbst innerhalb der von der zuständigen Behörde gesetzten Fristen die dafür erforderlichen Maßnahmen eingeleitet und durchgeführt hat.

Mit der Bestellung des Treuhänders ist dem Verfügungsberechtigten der Besitz an dem Grundstück entzogen und der Treuhänder in den Besitz eingewiesen. Die zuständige Behörde verschafft dem Treuhänder – erforderlichenfalls mit Zwangsmaßnahmen – den tatsächlichen Besitz.

Grundrecht auf Eigentum? Ist mit einem Satz für Immobilienbesitzer eingeschränkt, siehe
§ 13 HmbWoSchuG:

" Besteht begründeter Verdacht, dass Wohnraum entgegen § 6 unzulässig benutzt wird, nach § 7 überbelegt ist oder ohne Genehmigung nach § 9 auch entgegen einem Wohnnutzungsgebot nicht zu Wohnzwecken genutzt wird, sind die Beauftragten der zuständigen Behörde auch ohne Ankündigung jederzeit zum Betreten berechtigt."

Und § 16 HmbWoSchuG:

" Durch dieses Gesetz wird das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) eingeschränkt."

Begründet hat der Hamburger SPD Senat dieses verfassungswidrige Gesetz damit, dass es "SCHWIERIG" sei, bezahlbaren Wohnraum in Hamburg zu finden. Man bedenke, dass die SPD in Hamburg seit über 50 Jahren regiert.

Mehr Infos dazu auf http://www.hamburg-wohnung.info

Schreiben Sie einen Kommentar


(erforderlich)

Zum Anfang