Hypo: Alle Schuldigen, alle Fehler, alle Optionen

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Ein Überblick über all das, was rund um die Hypo Alpen-Adria schief gelaufen ist und schiefläuft. EU-rechtlich, strafrechtlich, politisch, ökonomisch. Die Hypo als österreichisches Sittenbild wird die Republik so verändern, wie es bisher nur Staatsvertrag, EU-Beitritt und Kollaps der Verstaatlichten getan haben. Und es ist absolut unbegreiflich, dass die Staatsanwaltschaft bisher nur gegen die Ebene Kulterer&Co aktiv geworden ist.

Die Österreicher sind so zornig und erbost, wie sie es seit Jahrzehnten nicht waren (höchstens im Februar 2002 war das kurzfristig der Fall, als SPÖ und ORF mit Hilfe der Straße demokratische Mehrheiten stürzen wollten). Die Österreicher würden am liebsten alle Kärntner Politiker und tunlichst auch jede Menge Bundespolitiker auf die Anklagebank setzen.

Vielen fehlt jedoch der Überblick, wo überall genau welche Schuld vorliegt. Mit vielen Diskussionen wird auch – bewusst oder unabsichtlich – von der eigentlichen Schuld und den eigentlichen Fehlern abgelenkt. Manche Fragen, wie etwa jene nach der genauen Höhe des Hypo-Schadens, sind seriös tatsächlich nicht genau zu klären.

Sie sind aber bei der rechtlichen – auch strafrechtlichen – Beurteilung in Wahrheit irrelevant. Denn es sind genauso 8 wie 18 Milliarden eine absolute Katastrophe. Die Schadenshöhe ändert überhaupt nichts mehr an der Antwort auf die konkrete Schuldfrage. Und die ist jetzt schon klar beantwortbar.

Die Schuldigen

Kärnten. Unter den Schuldigen steht das System Kärnten an der Spitze. Blau/Orange, Rot und Schwarz haben mit Hilfe der Hypo grob fahrlässig Geld für politische Aktionen beschafft, das eigentlich gar nicht vorhanden war. Es fehlt dort sogar bis heute die Veröffentlichung einer genauen und datierten Aufstellung, wann Landesregierung und Landtag welche Haftungen beziehungsweise haftungsrelevante Gesetze beschlossen haben. Dann wäre auch jeweils genau klar, wer von Rot und Schwarz jeweils mit Jörg Haider gestimmt hat. So sehr seine kriminelle Energie die Hauptschuld am Desaster trägt, so wenig hätte er ohne Hilfe zumindest einer der beiden anderen Parteien anrichten können.

Verstoß gegen EU-Recht. Wenn endlich diese zuvor verlangte Aufstellung öffentlich vorliegt, kann auch der besonders ungeheuerliche Verdacht geklärt werden, ob Kärnten auch noch NACH einem diesbezüglichen Verbot durch die EU weitere Haftungen eingegangen ist. Der Verdacht spricht von einem besonders miesen Trick des Landesgesetzgebers. Die EU (Ehre, wo der EU Ehre gebührt) hatte ja ab 2007 die vorher üblichen Garantien öffentlich-rechtlicher Körperschaften für Anleihen von Banken verboten. Davon hatten nicht nur die Hypo Alpe-Adria, die Bank Burgenland oder die Bank Austria profitiert, sondern beispielsweise auch die vielen (und ebenfalls schlecht geführten) deutschen Landesbanken. Die EU hat in diesen Landeshaftungen schwere Wettbewerbsverzerrungen zum Nachteil der anderen Banken erkannt. Diese anderen haben sich ja immer rein aus dem Markt finanzieren müssen, was immer zu höheren Zinsen geführt hat. Der dringende Verdacht lautet aber nun: Hat Kärnten auch nach diesem EU-Beschluss zumindest indirekte Haftungen für die Bank ausgesprochen?

Anklage. Viele verlangen Anklagen gegen „die“ Politik. Aber im Prinzip ist es absolut richtig, dass kein Mitglied einer Volksvertretung wegen eines im Parlament gefassten Beschlusses auf der Anklagebank landen darf. Sonst würden in Österreich die Staatsanwälte und nicht wie jetzt Parteien regieren. Parteien sind wenigstens abwählbar, Staatsanwälte nicht. Die sind jedoch genauso Menschen. Die Schaffung einer Anklagemöglichkeit gegen (Landes- oder Bundes-)Parlamente würde Österreich in einen noch viel übleren Polizeistaat verwandeln, als es das jetzt schon ist.

Grobe Fahrlässigkeit. Das zuvor Gesagte heißt aber nicht, dass die Kärntner Vorgänge strafrechtlich irrelevant wären. Spätestens seit der Kärntner Landeshauptmann davon geredet hat, dass Kärnten von der Hypo falsch informiert worden sei, ist die Sache sehr wohl strafrechtlich relevant. Die Hypo-Vorstände sitzen zwar ohnedies schon auf der Anklagebank. Aber mit der Kaiser-Äußerung hat sich auch die Kärntner Landesverwaltung selbst zu einem zwingenden Kandidaten für diese gemacht. Denn es ist grob fahrlässig – eventuell sogar vorsätzlich – wenn man auf Kosten der Steuerzahler Milliarden an Garantien eingeht, nur weil man halt falsch informiert war! Es wäre absolute Pflicht der Kärntner Landesregierung und ihrer Beamten gewesen, VOR jedem Haftungsbeschluss selbst penibel die Kreditwürdigkeit der Hypo nachzuprüfen! Oder bekommt in Kärnten jeder mit ein paar Schmähs ungeprüft Milliarden? Begeht ein Bankbeamter nicht Untreue, wenn er ungeprüft die Lügen eines Kreditwerbers als Wahrheit nimmt und diesem Geld auszahlt? Wenn das nicht zu einem Verfahren führt, dann sollte man gleich Amtsmissbrauch und noch ein paar Paragraphen aus dem Strafgesetzbuch streichen. Dann setzen wir Kärnten mit Sotschi gleich.

Bayern. Auch dort gibt es jede Menge Schuldfragen in Zusammenhang mit dem Kauf wie auch der Weiterführung der Bank. Diese Fragen werden aber jetzt wenigstens von bayrischen Gerichten geklärt. Und in keinem Fall ist es zu rechtfertigen, dass Österreich die Bayern aus der Haftung befreit. Das war 2009 beim Kaufvertrag ein schwerer Fehler. Und erst recht heute, wenn Österreich eine Bad Bank ohne Verzicht der Bayern auf Milliardenforderungen beschließen sollte.

Verstaatlichung. Seit mehr als vier Jahren ist die Hypo nun verstaatlicht. In dieser Zeit hat sich kein Management bewährt. Es gab ständige Verantwortungswechsel. So ist etwa die einst so lautstark von einem Josef Pröll bejubelte Hypo-CSI irgendwann sanft entschlafen. Seither hat in der Hypo nur noch die Angst regiert, nur ja keinen Fehler zu machen. Und Angst führt zu absoluter Untätigkeit, die genauso falsch ist wie die vorige Hyperaktivität. Der Staat kann niemals ein Unternehmen führen. Weder Kärnten noch Bayern noch der Bund. Entweder es herrscht (partei-)politischer Einfluss oder es wird beamtenhaft auf jede unternehmerische Tätigkeit verzichtet.

Fit and proper. Ein weiterer arger – und ungeheuerlicher – Verdacht, der nun kursiert und der auch strafrechtliche Dimensionen hat, ist mit der Verstaatlichungs-Periode verbunden: Die seit 2009 tätigen Vorstände und Geschäftsführer sollen nicht einmal alle die juristisch zwingend vorgeschriebenen Erfordernisse für die Leitung einer Bank gehabt haben. Um wenigstens diesen Vorwurf zu zerstreuen, sollte das Finanzministerium umgehend alle Persilscheine für das gesamte Führungspersonal der letzten Jahre vorlegen.

Nationalbank. Es ist absolut unbegreiflich, dass der frühere und der jetzige Nationalbank-Gouverneur bis heute im Namen der Republik ganz formell die entscheidenden Vorschläge machen. Einer von ihnen hat sogar öffentlich gesagt, er wolle ein unabhängiges Gutachten zur Hypo gar nicht kennen (offenbar, weil es seiner Ansicht widerspricht). Die Nationalbank trägt ja zusammen mit der Finanzmarktaufsicht die volle Schuld daran, dass der Hypo viele Jahre die volle Unbedenklichkeit bescheinigt worden ist. Ich weiß zwar nicht, ob das aus Unfähigkeit geschehen ist oder auf politischen Druck: Aber jedenfalls dürfte in einem sauberen Rechtsstaat die Nationalbank niemals auch nur die geringste Rolle in Sachen Aufarbeitung der Hypo spielen. Jedenfalls hätte längst der Staatsanwalt die Rolle der Nationalbank und ihrer Exponenten prüfen müssen. Nur zum zusätzlichen Ärger: Deren Spitzenleute erhalten weiterhin 30.000 Euro Pension. Monatlich. Und eben unbehelligt.

Die Fehler

Balkan-Illusionen. Eine der größten Fehleinschätzungen der Hypo und ihrer Kärntner wie bayrischen Eigentümer war: Alle haben sie völlig naiv an den Balkan geglaubt und rund drei Viertel aller Hypo-Kredite dorthin gelenkt. Sie haben den Balkan als neues Eldorado gesehen. Das war absurd. Erstens ist dort die kriminelle Energie höher als in Deutschland oder Österreich. Zweitens haben dort viele Geschäfte mehr aus Hoffnung denn aus konkreten Business-Plänen bestanden. Drittens und vor allem (was freilich der Bundesregierung bis heute nicht bewusst ist): Die Wirtschaft kann in den meisten Balkanländern gar nicht abheben. Das ist unmöglich, solange die Staatsgrenzen umstritten sind; solange die jeweiligen Staaten, Kantone und Föderationen artifizielle, extern oktroyierte Gebilde sind; solange die Machthaber in den Augen der dort lebenden Menschen keine Legitimität haben. Die Herstellung einer solchen Legitimität wird insbesondere vom Dayton-Abkommen, aber auch den unklaren Kosovo-Lösungen behindert. Dayton nimmt ja mehr auf die Aversion von Spanien&Co gegen das Selbstbestimmungsrecht der Menschen Rücksicht als auf diese. Daher ist jeder Investor gut beraten, den Balkan zu meiden. Mit anderen Worten: Die Hypo-Politik war auch dort, wo nichts Kriminelles passiert ist, ökonomisch und politisch dumm. Die Bayern – die so wie Kärnten das Balkan-Geschäft forciert haben – haben dabei überdies an die besondere Balkan-Expertise der Österreicher geglaubt. Die gibt es aber längst nicht mehr. Weder die vielen Bundesheersoldaten in Bosnien noch der dortige Hohe EU-Beauftragte aus Österreich zeigen irgendeine Fähigkeit, den Konflikt zu durchschauen oder gar zu lösen.

Der Föderalismus. Mit dem System Kärnten sitzt das ganze System des Föderalismus auf der Anklagebank. Dabei geht es nicht um eine strafrechtliche Frage, aber dafür umso mehr um eine politische und ökonomische. Die Bundesländer, ihre Holdings und ihre Banken machen ständig Geschäfte, die ihre Fähigkeiten bei weitem übersteigen. Aber auf Grund der parteiinternen Machtstrukturen hat keine der drei großen Parteien auf Bundesebene dagegen etwas zu unternehmen versucht. Dazu bräuchte es freilich Totaländerungen der Verfassung, des Steuerrecht wie des Finanzausgleichs. Man denke neben Kärnten nur an die katastrophalen Geschäfte unter Verantwortung von Salzburg, Linz, Wien, Niederösterreich, dem Burgenland oder Tirol. Die (jetzt so auffallend schweigsamen!) Bundesländer sind hinter den Kulissen am eifrigsten dabei, den Bund davon abzuhalten, die Hypo in die Insolvenz gehen zu lassen. Davon würden zwar die österreichischen Steuerzahler enorm profitieren, aber die Länder – sowie Bayern, die Landes-Hypos und Raiffeisen – würden direkt und indirekt (Haftungsverbund, eigene Kreditwürdigkeit, Zwang zu voller Transparenz . . .) zu den Leidtragenden zählen. Und natürlich die sonstigen Gläubiger, wieviel immer davon schon Hedge-Fonds sind oder noch die ursprünglichen Käufer von Anleihen.

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